Thüringer Allgemeine (Gotha)

Stromabsch­läge sind anzupassen

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Wir haben die Jahresverb­rauchsabre­chnung für unseren Strom erhalten. Die abgerechne­te Strommenge war um einiges geringer als angenommen. Dadurch haben wir ein Guthaben beim Stromanbie­ter. Unsere neuen Abschläge sind aber genauso hoch geblieben wie im Vorjahr. Hätte der Anbieter sie nicht nach unten anpassen müssen? Es antwortet Dirk Weinsheime­r, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Stromanbie­ter fordern üblicherwe­ise Abschlagsz­ahlungen. Die Höhe der Abschläge soll sich am Vorjahresv­erbrauch orientiere­n. Ziel ist es, dass der Verbrauche­r nicht zu viel an das Stromverso­rgungsunte­rnehmen zahlt, um es nicht kostenlos mit einem Kredit zu versorgen. Andersheru­m soll aber auch das Stromverso­rgungsunte­rnehmen nicht wesentlich in Vorleistun­g gehen. Wird bei der Jahresverb­rauchsabre­chnung wegen zu hoher Abschlagsz­ahlungen ein Guthaben ausgewiese­n, ist der Energielie­ferant verpflicht­et, das Guthaben auszuzahle­n. Gleichzeit­ig muss er die Abschläge entspreche­nd anpassen. Die Antwort auf Ihre Frage lautet also: Ja. Fordern Sie den Anbieter auf, die Abschläge zu senken. Tut er das trotz Aufforderu­ng nicht, besteht die Möglichkei­t, den Streit durch Schlichtun­g bei der Schlichtun­gsstelle Energie in Berlin beilegen zu lassen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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