Stromabschläge sind anzupassen
Wir haben die Jahresverbrauchsabrechnung für unseren Strom erhalten. Die abgerechnete Strommenge war um einiges geringer als angenommen. Dadurch haben wir ein Guthaben beim Stromanbieter. Unsere neuen Abschläge sind aber genauso hoch geblieben wie im Vorjahr. Hätte der Anbieter sie nicht nach unten anpassen müssen? Es antwortet Dirk Weinsheimer, Verbraucherzentrale Thüringen.
Stromanbieter fordern üblicherweise Abschlagszahlungen. Die Höhe der Abschläge soll sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Ziel ist es, dass der Verbraucher nicht zu viel an das Stromversorgungsunternehmen zahlt, um es nicht kostenlos mit einem Kredit zu versorgen. Andersherum soll aber auch das Stromversorgungsunternehmen nicht wesentlich in Vorleistung gehen. Wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung wegen zu hoher Abschlagszahlungen ein Guthaben ausgewiesen, ist der Energielieferant verpflichtet, das Guthaben auszuzahlen. Gleichzeitig muss er die Abschläge entsprechend anpassen. Die Antwort auf Ihre Frage lautet also: Ja. Fordern Sie den Anbieter auf, die Abschläge zu senken. Tut er das trotz Aufforderung nicht, besteht die Möglichkeit, den Streit durch Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin beilegen zu lassen.
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