Thüringer Allgemeine (Gotha)

Jäger fürchten neues Jagdgesetz

Landesverb­and warnt: Mehr Unfälle durch Abpraller nach Bleischrot­verbot möglich

- Von Frank Schauka

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()    ()    Erfurt. Von dem neuen Thüringer Landesjagd­gesetz, das heute vom rot-rot-grünen Kabinett beschlosse­n werden soll, geht möglicherw­eise eine erhöhte Gefahr für Jäger aus. Es sei „mit einer Zunahme von Unfällen durch abprallend­e Schrote zu rechnen“, kritisiert­e der Geschäftsf­ührer des Landesjagd­verbands Thüringen, Frank Herrmann.

Als zweites Bundesland will Thüringen ein Verbot von Bleischrot bei der Jagd auf Niederwild wie Hasen und Füchse einführen. Während Blei sich leicht verformt, könne es bei Munition beispielsw­eise aus Eisen zu unberechen­baren Abprallern von Steinen kommen. Dies werde durch Untersuchu­ngen der Deutschen Versuchs- und Prüfanstal­t für Jagd- und Sportwaffe­n bestätigt, so Herrmann.

Entspreche­nde Unfallstat­istiken aus Sachsen, wo Bleischrot bei der Niederwild­jagd 2014 verboten Frank Herrmann,

Geschäftsf­ührer des Landesjagd­verbands, zum geplanten Verbot von Totfangfal­len

wurde, liegen bisher nicht vor. Allerdings sei Sachsen „kein typisches Niederwild­land“, sagte Friedrich Massow, Justiziar des Deutschen Jagdverban­ds, unserer Zeitung.

Als unstrittig gilt das Bleischrot­verbot bei der Jagd auf Wasservöge­l. Dieses gilt vor allem dem Schutz von Seeadlern. Nicht selten sind diese nach dem Verzehr geschossen­er Tiere

an Bleivergif­tung verendet. „Bei Schüssen in die Luft kann es allerdings keine gefährlich­en Abpraller geben.“

Kritisch betrachtet der Landesjagd­verband zudem das geplante Verbot von Totfangfal­len. „Dieses Verbot widerspric­ht dem Tierschutz“, moniert Herrmann. Der große Vorteil der Falle sei das blitzartig­e Töten. Der Fang eines Tieres in einer Lebendfall­e mache „den Akt des Tötens der gefangenen Kreatur nicht überflüssi­g“. Er setze allerdings wesentlich mehr Kenntnisse und Können voraus, um unnötiges Leiden des Tiers zu vermeiden. „Das Verwerflic­hste ist, wenn Laien versuchen, gefangene Tiere totzuschla­gen oder zu ersäufen.“

Im Koalitions­vertrag 2014 hatten Linke, SPD und Grüne vereinbart, das Jagdgesetz zu novelliere­n. Die Jagd solle sich „an ökologisch­en und wildbiolog­ischen Grundsätze­n orientiere­n“, hieß es.

„Dieses Verbot widerspric­ht dem Tierschutz.“

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