Jäger fürchten neues Jagdgesetz
Landesverband warnt: Mehr Unfälle durch Abpraller nach Bleischrotverbot möglich
() ()
() () Erfurt. Von dem neuen Thüringer Landesjagdgesetz, das heute vom rot-rot-grünen Kabinett beschlossen werden soll, geht möglicherweise eine erhöhte Gefahr für Jäger aus. Es sei „mit einer Zunahme von Unfällen durch abprallende Schrote zu rechnen“, kritisierte der Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann.
Als zweites Bundesland will Thüringen ein Verbot von Bleischrot bei der Jagd auf Niederwild wie Hasen und Füchse einführen. Während Blei sich leicht verformt, könne es bei Munition beispielsweise aus Eisen zu unberechenbaren Abprallern von Steinen kommen. Dies werde durch Untersuchungen der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen bestätigt, so Herrmann.
Entsprechende Unfallstatistiken aus Sachsen, wo Bleischrot bei der Niederwildjagd 2014 verboten Frank Herrmann,
Geschäftsführer des Landesjagdverbands, zum geplanten Verbot von Totfangfallen
wurde, liegen bisher nicht vor. Allerdings sei Sachsen „kein typisches Niederwildland“, sagte Friedrich Massow, Justiziar des Deutschen Jagdverbands, unserer Zeitung.
Als unstrittig gilt das Bleischrotverbot bei der Jagd auf Wasservögel. Dieses gilt vor allem dem Schutz von Seeadlern. Nicht selten sind diese nach dem Verzehr geschossener Tiere
an Bleivergiftung verendet. „Bei Schüssen in die Luft kann es allerdings keine gefährlichen Abpraller geben.“
Kritisch betrachtet der Landesjagdverband zudem das geplante Verbot von Totfangfallen. „Dieses Verbot widerspricht dem Tierschutz“, moniert Herrmann. Der große Vorteil der Falle sei das blitzartige Töten. Der Fang eines Tieres in einer Lebendfalle mache „den Akt des Tötens der gefangenen Kreatur nicht überflüssig“. Er setze allerdings wesentlich mehr Kenntnisse und Können voraus, um unnötiges Leiden des Tiers zu vermeiden. „Das Verwerflichste ist, wenn Laien versuchen, gefangene Tiere totzuschlagen oder zu ersäufen.“
Im Koalitionsvertrag 2014 hatten Linke, SPD und Grüne vereinbart, das Jagdgesetz zu novellieren. Die Jagd solle sich „an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren“, hieß es.
„Dieses Verbot widerspricht dem Tierschutz.“