Brexit – Hürden für Abstimmung
Mays Plan verstößt gegen uralte Regel
London. Das britische Unterhaus darf kein drittes Mal über denselben Brexit-Deal abstimmen. Das machte Parlamentspräsident John Bercow am Montag im Unterhaus deutlich. Ohne Änderungen an dem Abkommen verstoße dies gegen eine Regel aus dem frühen 17. Jahrhundert, wonach dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden darf. Damit machte Bercow der Regierung einen Strich durch die Brexit-Pläne.
Ursprünglich hatte Premierministerin Theresa May angekündigt, ihr mit Brüssel ausgehandeltes Abkommen bis Mittwoch erneut den Abgeordneten vorzulegen. Allerdings zeichnete sich bis zuletzt immer noch keine Mehrheit für den Vertrag im völlig zerstrittenen Unterhaus ab. Die Regierung hatte noch bis zuletzt versucht, in langen Gesprächen mit der nordirischen DUP den Widerstand zu überwinden. Die Unterstützung der Partei, auf deren Stimmen Mays Minderheitsregierung angewiesen ist, gilt als Schlüssel für den Erfolg des Deals. Sollte die DUP ihre Haltung ändern könnten auch etliche Gegner aus Mays Konservativer Partei einknicken.
Eigentlich wollte Großbritannien am 29. März aus der EU austreten. Der Termin ist aber nicht mehr zu halten. Falls es doch noch eine dritte Abstimmung geben sollte, wird unabhängig vom Ergebnis mit einem Antrag auf Verschiebung des Austrittsdatums gerechnet.
Unterdessen hat sich der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU), skeptisch dazu geäußert, den Brexit-Termin auf einen Zeitpunkt nach der Europawahl zu verschieben. „Wenn die Briten noch einige Tage Zeit brauchen für die Diskussion, dann sollten wir das nicht rundweg ablehnen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Wenn die Briten aber an der Europawahl teilnähmen, wäre das „für die Briten selber komisch“. (dpa/rtr)