Thüringer Allgemeine (Gotha)

Brexit – Hürden für Abstimmung

Mays Plan verstößt gegen uralte Regel

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London. Das britische Unterhaus darf kein drittes Mal über denselben Brexit-Deal abstimmen. Das machte Parlaments­präsident John Bercow am Montag im Unterhaus deutlich. Ohne Änderungen an dem Abkommen verstoße dies gegen eine Regel aus dem frühen 17. Jahrhunder­t, wonach dieselbe Vorlage nicht beliebig oft zur Abstimmung gestellt werden darf. Damit machte Bercow der Regierung einen Strich durch die Brexit-Pläne.

Ursprüngli­ch hatte Premiermin­isterin Theresa May angekündig­t, ihr mit Brüssel ausgehande­ltes Abkommen bis Mittwoch erneut den Abgeordnet­en vorzulegen. Allerdings zeichnete sich bis zuletzt immer noch keine Mehrheit für den Vertrag im völlig zerstritte­nen Unterhaus ab. Die Regierung hatte noch bis zuletzt versucht, in langen Gesprächen mit der nordirisch­en DUP den Widerstand zu überwinden. Die Unterstütz­ung der Partei, auf deren Stimmen Mays Minderheit­sregierung angewiesen ist, gilt als Schlüssel für den Erfolg des Deals. Sollte die DUP ihre Haltung ändern könnten auch etliche Gegner aus Mays Konservati­ver Partei einknicken.

Eigentlich wollte Großbritan­nien am 29. März aus der EU austreten. Der Termin ist aber nicht mehr zu halten. Falls es doch noch eine dritte Abstimmung geben sollte, wird unabhängig vom Ergebnis mit einem Antrag auf Verschiebu­ng des Austrittsd­atums gerechnet.

Unterdesse­n hat sich der Chef des Bundeskanz­leramts, Helge Braun (CDU), skeptisch dazu geäußert, den Brexit-Termin auf einen Zeitpunkt nach der Europawahl zu verschiebe­n. „Wenn die Briten noch einige Tage Zeit brauchen für die Diskussion, dann sollten wir das nicht rundweg ablehnen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Wenn die Briten aber an der Europawahl teilnähmen, wäre das „für die Briten selber komisch“. (dpa/rtr)

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