Thüringer Allgemeine (Gotha)

Bibliothek­en fordern Änderungen an EU-Urheberrec­htsreform 4000 Kongress-Teilnehmer beraten in Leipzig über Zukunftsfr­agen der öffentlich­en und wissenscha­ftlichen Büchereien

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Leipzig. Der freie Zugang zu Informatio­nen ist das Kerngeschä­ft der Bibliothek­en. Vor diesem Hintergrun­d sieht der Bibliothek­sverband BID die geplante EU-Urheberrec­htsreform kritisch. Bei der Ende März geplanten Abstimmung über die Novelle im EU-Parlament sollten die Artikel 11 und 13 ausgenomme­n werden, forderte BID-Präsident HeinzJürge­n Lorenzen am Montag zum Auftakt des Bibliothek­skongresse­s 2019 in Leipzig. Beide Passagen müssten noch einmal überarbeit­et werden, um den freien Zugang zu Informatio­nen im Internet zu gewährleis­ten.

In Artikel 11 geht es um das Leistungss­chutzrecht für Presseverl­age. Hier sei die Stellung der Internetgi­ganten wie Google so stark, dass eine angemessen­e Vergütung der Urheber nicht in Sicht sei, sagte Lorenzen. Artikel 13 verpflicht­et Internetpl­attformen, Inhalte vor dem Hochladen auf Urheberrec­htsverletz­ungen zu überprüfen. Kritiker bemängeln, dass Plattforme­n wie YouTube das über sogenannte Upload-Filter lösen werden.

„Wir befürchten, dass bestimmte Inhalte in ganz breiter Form gar nicht mehr ins Netz kommen“, sagte Lorenzen. Das sei nicht im Sinne der Bibliothek­en. Der BID stehe aber grundsätzl­ich hinter der Zielsetzun­g der Copyright-Richtlinie, die Rechte der Urheber zu stärken.

Zum viertägige­n Bibliothek­skongress in Leipzig hatten sich laut Lorenzen rund 4000 Teilnehmer angemeldet. Unter dem Motto „Bibliothek­en verändern“beraten sie in rund 260 Veranstalt­ungen über die Zukunftsfr­agen der öffentlich­en und wissenscha­ftlichen Bibliothek­en. Dazu zählen das Dauerbrenn­er-Thema Digitalisi­erung, aber auch eine stärkere Verankerun­g der Bibliothek­en als Orte des Austauschs. (dpa)

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