Enger Zeitraum für Gülle-Düngung
Vorschriften führen zu Geruchsbelästigung im Frühjahr. Thüringer Bauern fürchten Ertragseinbußen durch neue Regeln
Buttelstedt. Die Gülle als organischen Dünger auf Thüringer Felder zu bringen, wird immer komplizierter. „Wir hatten gedacht, mit dem ersten Thüringer Gülletag 2017 alle anstehenden Fragen ausreichend behandelt zu haben“, sagte der Geschäftsführer des Thüringer Lehr-, Prüfund Versuchsgutes in Buttelstedt, Sven Reimann. Doch das habe sich als vergebliche Hoffnung erwiesen, weshalb man erneut die Landwirte des Freistaates eingeladen habe, um über das Thema zu reden und sich auszutauschen.
Nahezu 100 Bauern waren der Einladung des Versuchsgutes und des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gefolgt. Sie erfuhren etwas über die derzeitigen rechtlichen Grundlagen für das Ausbringen von Gülle und Gärstoffresten aus Biogasanlagen und über geplante Neuregelungen.
Bestätigt hat sich inzwischen die Befürchtung des Thüringer Bauernverbandes aus dem Jahr 2017, dass sich die Geruchsbelästigungen für die Menschen im Umfeld der gedüngten Felder im Frühjahr verstärken wird. Dazu werde die neue Düngeverordnung führen, hatte der Verband seinerzeit bereits erklärt.
Tatsächlich konzentriere sich das Ausbringen der Gülle auf einen eng begrenzten Zeitraum für wenige Wochen im Frühjahr, bestätigte Reimann. Dann bringen die Bauern nahezu gleichzeitig ihren organischen Dünger aufs Feld. Dagegen wurde das – früher übliche – Düngen mit Gülle im Herbst in der neuen Verordnung verboten. Allerdings entscheidet über die Intensität des Geruchs auch die Art der als Dünger eingesetzten Gülle, erläuterte Reimann. So sei Schweinegülle wesentlich geruchsintensiver als etwa Rindergülle oder auch die Gärreste aus den Biogasanlagen.
Die derzeit geltenden Vorschriften zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger nach der letzten Novelle der Düngeverordnung stellte Wilfried Zorn vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vor. Er erläuterte, welche Technik nicht mehr verwendet werden darf und welche modernen Fahrzeuge heutzutage zum Einsatz kommen.
Neben den ausgedehnten Sperrzeiten, in denen keine Gülle ausgebracht werden darf, ist zunächst eine ausführliche Düngemittel-Bedarfsermittlung für jede angebaute Kultur und jeden Schlag vorzunehmen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden, erläuterte Zorn.
Zudem muss die Gülle binnen vier Stunden in die Böden eingearbeitet werden. Zu den Gewässern sind bestimmte Abstände einzuhalten, bei Ackerflächen an Handlagen werden die vorgeschriebenen Abstände größer.
Noch in diesem Jahr soll es eine eigene Thüringer Landesdüngeverordnung geben, kündigte Zorn an. Er rechne damit, dass diese im Juli in Kraft treten könnte. Darüber hinaus hat laut Zorn auch das Bundeslandwirtschaftsministerium eine erneute Novelle der Düngeverordnung für das kommende Jahr angekündigt. Mit den weiter verschärften Regelungen im Sinne des Gewässerschutzes gehen laut Zorn ausgedehnte bürokratische Anforderungen für die Landwirte einher. Neben Zeit müssen die Bauern aber auch zusätzlich Geld investieren, ist der Experte überzeugt. Das beginne mit größeren Lagern, weil man die Gülle vom Herbst bis zum Frühjahr aufbewahren muss und mit dem Kauf neuer Technik.
Zudem fürchtet auch der Thüringer Bauernverband erhebliche Ernteeinbußen für die Landwirte, wenn das Bundesministerium die bisher bekannten Pläne umsetzen sollte. Insbesondere die in nitratbelasteten Gebieten geplante pauschale Reduzierung der Düngung um 20 Prozent mache eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung unmöglich und führe zu Ertrags- und Qualitätseinbußen, erklärte der Landesbauernverband.