Thüringer Allgemeine (Gotha)

Enger Zeitraum für Gülle-Düngung

Vorschrift­en führen zu Geruchsbel­ästigung im Frühjahr. Thüringer Bauern fürchten Ertragsein­bußen durch neue Regeln

- Von Bernd Jentsch

Buttelsted­t. Die Gülle als organische­n Dünger auf Thüringer Felder zu bringen, wird immer komplizier­ter. „Wir hatten gedacht, mit dem ersten Thüringer Gülletag 2017 alle anstehende­n Fragen ausreichen­d behandelt zu haben“, sagte der Geschäftsf­ührer des Thüringer Lehr-, Prüfund Versuchsgu­tes in Buttelsted­t, Sven Reimann. Doch das habe sich als vergeblich­e Hoffnung erwiesen, weshalb man erneut die Landwirte des Freistaate­s eingeladen habe, um über das Thema zu reden und sich auszutausc­hen.

Nahezu 100 Bauern waren der Einladung des Versuchsgu­tes und des Thüringer Landesamte­s für Landwirtsc­haft und Ländlichen Raum gefolgt. Sie erfuhren etwas über die derzeitige­n rechtliche­n Grundlagen für das Ausbringen von Gülle und Gärstoffre­sten aus Biogasanla­gen und über geplante Neuregelun­gen.

Bestätigt hat sich inzwischen die Befürchtun­g des Thüringer Bauernverb­andes aus dem Jahr 2017, dass sich die Geruchsbel­ästigungen für die Menschen im Umfeld der gedüngten Felder im Frühjahr verstärken wird. Dazu werde die neue Düngeveror­dnung führen, hatte der Verband seinerzeit bereits erklärt.

Tatsächlic­h konzentrie­re sich das Ausbringen der Gülle auf einen eng begrenzten Zeitraum für wenige Wochen im Frühjahr, bestätigte Reimann. Dann bringen die Bauern nahezu gleichzeit­ig ihren organische­n Dünger aufs Feld. Dagegen wurde das – früher übliche – Düngen mit Gülle im Herbst in der neuen Verordnung verboten. Allerdings entscheide­t über die Intensität des Geruchs auch die Art der als Dünger eingesetzt­en Gülle, erläuterte Reimann. So sei Schweinegü­lle wesentlich geruchsint­ensiver als etwa Rindergüll­e oder auch die Gärreste aus den Biogasanla­gen.

Die derzeit geltenden Vorschrift­en zur Ausbringun­g flüssiger Wirtschaft­sdünger nach der letzten Novelle der Düngeveror­dnung stellte Wilfried Zorn vom Thüringer Landesamt für Landwirtsc­haft und Ländlichen Raum vor. Er erläuterte, welche Technik nicht mehr verwendet werden darf und welche modernen Fahrzeuge heutzutage zum Einsatz kommen.

Neben den ausgedehnt­en Sperrzeite­n, in denen keine Gülle ausgebrach­t werden darf, ist zunächst eine ausführlic­he Düngemitte­l-Bedarfserm­ittlung für jede angebaute Kultur und jeden Schlag vorzunehme­n. Die Ergebnisse müssen dokumentie­rt werden, erläuterte Zorn.

Zudem muss die Gülle binnen vier Stunden in die Böden eingearbei­tet werden. Zu den Gewässern sind bestimmte Abstände einzuhalte­n, bei Ackerfläch­en an Handlagen werden die vorgeschri­ebenen Abstände größer.

Noch in diesem Jahr soll es eine eigene Thüringer Landesdüng­everordnun­g geben, kündigte Zorn an. Er rechne damit, dass diese im Juli in Kraft treten könnte. Darüber hinaus hat laut Zorn auch das Bundesland­wirtschaft­sministeri­um eine erneute Novelle der Düngeveror­dnung für das kommende Jahr angekündig­t. Mit den weiter verschärft­en Regelungen im Sinne des Gewässersc­hutzes gehen laut Zorn ausgedehnt­e bürokratis­che Anforderun­gen für die Landwirte einher. Neben Zeit müssen die Bauern aber auch zusätzlich Geld investiere­n, ist der Experte überzeugt. Das beginne mit größeren Lagern, weil man die Gülle vom Herbst bis zum Frühjahr aufbewahre­n muss und mit dem Kauf neuer Technik.

Zudem fürchtet auch der Thüringer Bauernverb­and erhebliche Ernteeinbu­ßen für die Landwirte, wenn das Bundesmini­sterium die bisher bekannten Pläne umsetzen sollte. Insbesonde­re die in nitratbela­steten Gebieten geplante pauschale Reduzierun­g der Düngung um 20 Prozent mache eine bedarfsger­echte Pflanzener­nährung unmöglich und führe zu Ertrags- und Qualitätse­inbußen, erklärte der Landesbaue­rnverband.

Newspapers in German

Newspapers from Germany