Nächtliche Spritztour führt vor den Richter
17 Verurteilungen und nichts gelernt. Angeklagter fährt erneut betrunken und ohne Führerschein
Gotha. Der Mann verdient nicht schlecht. Nach Abzug der Pfändung bleiben jedoch nur schlappe 900 Euro übrig, nicht viel für eine dreiköpfige Familie. Zu allem Überfluss muss er seiner Mutter monatlich noch 50 Euro überweisen. Damit stottert er die Kosten fürs Entsorgen ihres Autos ab, dass er zu Schrott gefahren hat. Und weil er dabei mit rund 1,22 Promille Alkohol im Blut nicht mehr fahrtauglich war und zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, muss er sich vor dem Amtsgericht Gotha verantworten.
Nach dem die Staatsanwältin die Anklage verlesen hat, redet er nicht um den heißen Brei herum. Was ihm vorgeworfen wird, stimme. Er habe sich an jenem Augustabend ins Auto gesetzt, um kurzentschlossen eine Bekannte zu besuchen. Und klar, dass er etwas getrunken habe, sei ihm bewusst gewesen. Dass er am Ende einen Promillewert erreichte, der ihn als Fahrer disqualifizierte, war ihm allerdings entgangen. Außerdem lenkte er das Auto so rasant über die Straße, dass er schon bald die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, das von der Straße abkam und sich mehrfach überschlug. Zum Glück für den Angeklagten zog er dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft.
Das Auto gehörte dem Vater, der es aufgrund seines Gesundheitszustandes lange schon nicht mehr lenkte. Die Mutter ließ sich gelegentlich von einer Bekannten darin zu Arztbesuchen fahren. Sie hat in einem Brief an das Gericht bestätigt, dass der Sohn das Fahrzeug seinerzeit ohne ihr Wissen fuhr. Sie ersucht darin das Gericht, von einer Geldstrafe doch bitteschön abzusehen.
Das, so die Staatsanwältin, sei ziemlich problematisch. Immerhin hat es der Angeklagte auf 17 Vorstrafen gebracht, die meisten davon bekam er, weil er ohne Führerschein unterwegs war. Aber auch Diebstahl und umweltgefährdende Abfallbeseitigung sind hier zu finden. Es zeige sich, so die Anklagevertreterin, dass weder Geldstrafen noch zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen bei dem Mann wirkten. Die logische Schlussfolgerung wäre deshalb ein Gefängnisaufenthalt.
Bloß das nicht, ist in diesem Moment von der Anklagebank zu hören. Warum er denn seine Fahrerlaubnis verlor, will Richterin Vera Luckhardt wissen. Weil er zu schnell gefahren sei, gibt der Angeklagte zu. Das will die Staatsanwältin nicht glauben, ihre Unterlagen sagen aus, dass auch hier zu viel Alkohol im Spiel war. Das sei zuvor gewesen, ehe er mit 45 Sachen über der erlaubten Geschwindigkeit ertappt wurde. Auf diese Weise hat er etliche Punkte in Flensburg gesammelt.
Die Staatsanwältin zeigt sich im Plädoyer milde und hält auch diesmal eine Geldstrafe für tatund schuldangemessen. Auch wenn seine Familie mit wenig Geld auskommen muss, 60 Tagessätze zu je 20 Euro fordert die Anklage. Diesem Antrag folgt Richterin Luckhardt. Zudem darf der Mann vor Ablauf eines Jahres keinen neuen Führerschein beantragen und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Mann nimmt das Urteil noch im Gericht an.
Mit dem Auto mehrfach überschlagen
1200 Euro Geldstrafe plus Verfahrenskosten