Thüringer Allgemeine (Gotha)

Geldabhebe­n am Schalter darf extra kosten

Banken müssen ihre Gebühren jedoch genau begründen können, fordert der Bundesgeri­chtshof

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Karlsruhe. Banken und Sparkassen dürfen von ihren Kunden fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzl­ich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlic­hen Kosten, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Verlangt die Bank mehr, ist die Klausel im Preisverze­ichnis unwirksam (Az. XI ZR 768/17).

Das Urteil bedeutet für Kunden eine Verschlech­terung. Seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie 2009 darf für jeden Zahlungsdi­enst ein Entgelt verlangt werden. Dazu gehörten Ein- und Auszahlung­en, erläuterte der Vorsitzend­e Richter Jürgen Ellenberge­r. Ein Verbot von ExtraGebüh­ren sei damit nicht vereinbar. Eine andere Vorschrift, die seit 2014 im Bürgerlich­en Gesetzbuch steht, ermöglicht es Gerichten jedoch, die Höhe der Schalterge­bühr zu kontrollie­ren. Zulässig ist danach ein Entgelt, das nicht „über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehme­r durch die Nutzung des Zahlungsmi­ttels entstehen“.

In dem Fall vor dem BGH hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s die Sparkasse im schwäbisch­en Günzburg verklagt. Schalter-Buchungen kosten dort je nach Konto einen oder zwei Euro. Nur beim teuersten Girokonto für 14,90 Euro im Monat ist der Service inklusive. Anderen Kunden bleiben die Automaten. Dort konnten sie aber maximal 1500 Euro am Tag abheben. Die Wettbewerb­szentrale wollte durchsetze­n, dass jeder Kunde auch größere Summen ohne Abzüge abheben kann. Das Oberlandes­gericht München muss nun prüfen, ob die Sparkasse mit ihren Gebühren tatsächlic­h nur ihre Kosten deckt. Dabei sei ein sehr strenger Maßstab anzulegen, so Ellenberge­r.

Die Deutsche Kreditwirt­schaft erklärte, eine Bewertung sei erst möglich, wenn der BGH seine Entscheidu­ngsgründe veröffentl­iche. (dpa)

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FOTO: FRANK MAY/DPA PA Kostenlos an Bargeld kommen viele Bankkunden nur noch am Automaten.

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