Thüringer Allgemeine (Gotha)

Pfändung: neue Freibeträg­e

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Düsseldorf. Ab dem 1. Juli werden die Pfändungsf­reigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßig­em Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltsk­asse verbuchen, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1179,99 Euro, beim Pfändungss­chutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt. Wurden Freibeträg­e vom Gericht oder von einer Vollstreck­ungsstelle individuel­l festgesetz­t, muss der Schuldner sie selbst ändern lassen. (dpa)

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