Pfändung: neue Freibeträge
Düsseldorf. Ab dem 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt. Wurden Freibeträge vom Gericht oder von einer Vollstreckungsstelle individuell festgesetzt, muss der Schuldner sie selbst ändern lassen. (dpa)