Thüringer Allgemeine (Gotha)

Für Thailänder­in deutschen Mann gesucht

Eine Doppelhoch­zeit mit Folgen

- Von Klaus-Dieter Simmen

Gotha. Es gibt eine Ex-Lebensgefä­hrtin und eine Ex-Ehefrau. Dabei handelt es sich um Schwestern aus Thailand. Und es gibt den Angeklagte­n, der eine Scheinehe eingegange­n sein soll, damit die Frau in Deutschlan­d eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng bekommt.

Das aber weist der Mann weit von sich. Natürlich, mit der ExLebensge­fährtin habe er ein gemeinsame­s Kind, um das sich auch beide kümmern. Allerdings sei diese Liebe erkaltet, recht schnell sogar, als er bei einer Familienfe­ier in Thailand die Schwester traf und sich augenblick­lich verliebte.

So schildert der Angeklagte im Amtsgerich­t Gotha seine Sicht. Eigentlich sollte die ExLebensge­fährtin neben ihm auf der Anklageban­k sitzen. Sie reiste allerdings wieder in ihre Heimat ab. Da nicht absehbar ist, wann und ob sie zurück kommt, trennte Richterin Ulrike Borowiak-Soika ihre Verfahren ab.

Geduldig erklärt der Angeklagte, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Dass er sich für eine Hochzeit in Kopenhagen entschied, sei nur der Tatsache geschuldet, dass in Dänemark dafür deutlich weniger bürokratis­che Hürden zu überspring­en sind. Vielleicht hätte das alles auch ohne Probleme ablaufen können. Doch in Kopenhagen wurde an diesem Tag Doppelhoch­zeit gefeiert. Neben dem Angeklagte­n und seiner Exfrau gaben sich eine weitere Thailänder­in und ein Mann aus dem Gothaer Land das Ja-Wort. Letzterer war durch ein Inserat auf die Ausländeri­n aufmerksam geworden: „Thailänder­in sucht deutschen Mann.“Das habe ihn angesproch­en, gibt er zu, schließlic­h lebe er schon lange allein in einem großen Haus. Die Frau zog bei ihm ein, zunächst im Gästezimme­r, weil er sie nicht drängen wollte.

Im Zeugenstan­d erklärt der Mann, dass die Anzeige vom Angeklagte­n aufgegeben worden war. Der hoffte, auf diesem Weg die Thailänder­in in Deutschlan­d zu halten, damit sie weiter im Massagesal­on mitarbeite­n konnte. So versichert­e er dem Zeugen, dass keinesfall­s irgendwelc­he Kosten auf ihn zu kämen. Da die Frau häuslich war und auch sonst ganz praktikabe­l erschien, entschloss sich der Mann zur Heirat.

Kaum aus Kopenhagen zurück, eilte der Angeklagte mit den Eheurkunde­n zur Ausländerb­ehörde, um zwei Aufenthalt­sgenehmigu­ngen zu bekommen. Dafür hatten die Damen in Thailand allerdings das falsche Visa beantragt. Mit anderen Worten, sie mussten zurück reisen, ein neues Visum beantragen und ihre Deutschken­ntnisse unter Beweis stellen. Bei der Gattin des Angeklagte­n funktionie­rte das. Die des Zeugen scheiterte zunächst am Sprachkurs.

Und dieser wollte seine Angetraute nicht wieder in Deutschlan­d begrüßen. Nach der Hochzeit machte der Angeklagte ihm gegenüber deutlich, er müsse seiner Frau, für die nur ein Minijob vorgesehen war, finanziell unter die Arme greifen.

Das habe seine Gefühle wohl in den Keller rauschen lassen. Überdies hat er längst wieder eine Freundin. All das machte er im Ausländera­mt Gotha deutlich, worauf der Verdacht, hier seien Scheinehen geschlosse­n worden, Gestalt annahm.

Die Ex-Lebensgefä­hrtin kann vor Gericht nicht gehört werden, zu schlecht ist ihr Deutsch. Doch dann gibt es ein Gespräch zwischen Richterin, Staatsanwä­ltin und Verteidige­r. An dessen Ende verkündet Richterin Borowiak-Soika die Verfahrens­einstellun­g. Das Trio einigte sich, weil es die geringe Schuld des Angeklagte­n anerkannte.

Verfahren eingestell­t nach Einigung

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