Für Thailänderin deutschen Mann gesucht
Eine Doppelhochzeit mit Folgen
Gotha. Es gibt eine Ex-Lebensgefährtin und eine Ex-Ehefrau. Dabei handelt es sich um Schwestern aus Thailand. Und es gibt den Angeklagten, der eine Scheinehe eingegangen sein soll, damit die Frau in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt.
Das aber weist der Mann weit von sich. Natürlich, mit der ExLebensgefährtin habe er ein gemeinsames Kind, um das sich auch beide kümmern. Allerdings sei diese Liebe erkaltet, recht schnell sogar, als er bei einer Familienfeier in Thailand die Schwester traf und sich augenblicklich verliebte.
So schildert der Angeklagte im Amtsgericht Gotha seine Sicht. Eigentlich sollte die ExLebensgefährtin neben ihm auf der Anklagebank sitzen. Sie reiste allerdings wieder in ihre Heimat ab. Da nicht absehbar ist, wann und ob sie zurück kommt, trennte Richterin Ulrike Borowiak-Soika ihre Verfahren ab.
Geduldig erklärt der Angeklagte, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Dass er sich für eine Hochzeit in Kopenhagen entschied, sei nur der Tatsache geschuldet, dass in Dänemark dafür deutlich weniger bürokratische Hürden zu überspringen sind. Vielleicht hätte das alles auch ohne Probleme ablaufen können. Doch in Kopenhagen wurde an diesem Tag Doppelhochzeit gefeiert. Neben dem Angeklagten und seiner Exfrau gaben sich eine weitere Thailänderin und ein Mann aus dem Gothaer Land das Ja-Wort. Letzterer war durch ein Inserat auf die Ausländerin aufmerksam geworden: „Thailänderin sucht deutschen Mann.“Das habe ihn angesprochen, gibt er zu, schließlich lebe er schon lange allein in einem großen Haus. Die Frau zog bei ihm ein, zunächst im Gästezimmer, weil er sie nicht drängen wollte.
Im Zeugenstand erklärt der Mann, dass die Anzeige vom Angeklagten aufgegeben worden war. Der hoffte, auf diesem Weg die Thailänderin in Deutschland zu halten, damit sie weiter im Massagesalon mitarbeiten konnte. So versicherte er dem Zeugen, dass keinesfalls irgendwelche Kosten auf ihn zu kämen. Da die Frau häuslich war und auch sonst ganz praktikabel erschien, entschloss sich der Mann zur Heirat.
Kaum aus Kopenhagen zurück, eilte der Angeklagte mit den Eheurkunden zur Ausländerbehörde, um zwei Aufenthaltsgenehmigungen zu bekommen. Dafür hatten die Damen in Thailand allerdings das falsche Visa beantragt. Mit anderen Worten, sie mussten zurück reisen, ein neues Visum beantragen und ihre Deutschkenntnisse unter Beweis stellen. Bei der Gattin des Angeklagten funktionierte das. Die des Zeugen scheiterte zunächst am Sprachkurs.
Und dieser wollte seine Angetraute nicht wieder in Deutschland begrüßen. Nach der Hochzeit machte der Angeklagte ihm gegenüber deutlich, er müsse seiner Frau, für die nur ein Minijob vorgesehen war, finanziell unter die Arme greifen.
Das habe seine Gefühle wohl in den Keller rauschen lassen. Überdies hat er längst wieder eine Freundin. All das machte er im Ausländeramt Gotha deutlich, worauf der Verdacht, hier seien Scheinehen geschlossen worden, Gestalt annahm.
Die Ex-Lebensgefährtin kann vor Gericht nicht gehört werden, zu schlecht ist ihr Deutsch. Doch dann gibt es ein Gespräch zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger. An dessen Ende verkündet Richterin Borowiak-Soika die Verfahrenseinstellung. Das Trio einigte sich, weil es die geringe Schuld des Angeklagten anerkannte.
Verfahren eingestellt nach Einigung