Gegenkandidaten für Ramelow
AfD stellt parteilosen Kommunalpolitiker auf, CDU und FDP hoffen auf dritten Wahlgang
Erfurt. Die Zahl der Kandidaten, die gegen Bodo Ramelow (Linke) bei der Ministerpräsidentenwahl antreten wollen, wächst kontinuierlich. Die AfD-Landtagsfraktion nominierte am Montag den parteilosen Kommunalpolitiker Christoph Kindervater (42). Er hatte sich am Samstag mit Schreiben an CDU, AfD und FDP selbst ins Spiel gebracht. „Ich möchte Rot-Rot-Grün verhindern“, begründete der ehrenamtliche Bürgermeister von Sundhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) seine Kandidatur. Die Bürger hätten die politischen Spiele in Erfurt satt, sagte er. Es gebe eine Mehrheit von AfD, CDU und Liberalen.
Die FDP will Parteichef Thomas Kemmerich aufstellen. Der 54-Jährige soll aber nur im dritten Wahlgang antreten, für den Fall, dass die AfD im dritten Wahlgang mit einem Kandidaten ins Rennen geht.
Der ostthüringische CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Weiler brachte sich selbst ins Gespräch. „Wenn ich von meiner Partei nominiert werde, kandidiere ich auch für das Amt des Ministerpräsidenten.
Als Bürgermeister im Saale-Holzland-Kreis weiß ich beispielsweise, was die Kommunen und die Schulen in Thüringen brauchen.“
CDU-Fraktionschef Mike Mohring wies Weilers Vorstoß zurück, der mit niemandem abgestimmt sei. Seine Fraktion verzichte auf einen eigenen Kandidaten in den ersten beiden Wahlgängen, teilte Mohring auf Twitter mit. Gleichzeitig bekräftigte er, dass seine Fraktion Ramelow nicht wählen werde.
Linke-Fraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow attackierte derweil Mohring. Sie prophezeite ihm, dass er sich im Fall einer Wahl Ramelows nicht mehr lange halten werde: „Ich glaube, dass die Tage von Mike Mohring als Landes- und Fraktionsvorsitzender gezählt sind.“
Ramelow ist von den Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Grünen vorgeschlagen – die allerdings nur über 42 von 90 Abgeordneten verfügen. Die in den ersten beiden Wahlgängen notwendige absolute Mehrheit liegt bei 46 Stimmen. AfD, CDU und FDP kämen auf 48 Stimmen. Im dritten Wahlgang reichen laut Verfassung „die meisten Stimmen“. Seiten 3 und 6