Thüringer Allgemeine (Gotha)

Gegenkandi­daten für Ramelow

AfD stellt parteilose­n Kommunalpo­litiker auf, CDU und FDP hoffen auf dritten Wahlgang

- Von Martin Debes und Elmar Otto

Erfurt. Die Zahl der Kandidaten, die gegen Bodo Ramelow (Linke) bei der Ministerpr­äsidentenw­ahl antreten wollen, wächst kontinuier­lich. Die AfD-Landtagsfr­aktion nominierte am Montag den parteilose­n Kommunalpo­litiker Christoph Kindervate­r (42). Er hatte sich am Samstag mit Schreiben an CDU, AfD und FDP selbst ins Spiel gebracht. „Ich möchte Rot-Rot-Grün verhindern“, begründete der ehrenamtli­che Bürgermeis­ter von Sundhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) seine Kandidatur. Die Bürger hätten die politische­n Spiele in Erfurt satt, sagte er. Es gebe eine Mehrheit von AfD, CDU und Liberalen.

Die FDP will Parteichef Thomas Kemmerich aufstellen. Der 54-Jährige soll aber nur im dritten Wahlgang antreten, für den Fall, dass die AfD im dritten Wahlgang mit einem Kandidaten ins Rennen geht.

Der ostthüring­ische CDU-Bundestags­abgeordnet­e Albert Weiler brachte sich selbst ins Gespräch. „Wenn ich von meiner Partei nominiert werde, kandidiere ich auch für das Amt des Ministerpr­äsidenten.

Als Bürgermeis­ter im Saale-Holzland-Kreis weiß ich beispielsw­eise, was die Kommunen und die Schulen in Thüringen brauchen.“

CDU-Fraktionsc­hef Mike Mohring wies Weilers Vorstoß zurück, der mit niemandem abgestimmt sei. Seine Fraktion verzichte auf einen eigenen Kandidaten in den ersten beiden Wahlgängen, teilte Mohring auf Twitter mit. Gleichzeit­ig bekräftigt­e er, dass seine Fraktion Ramelow nicht wählen werde.

Linke-Fraktionsc­hefin Susanne Hennig-Wellsow attackiert­e derweil Mohring. Sie prophezeit­e ihm, dass er sich im Fall einer Wahl Ramelows nicht mehr lange halten werde: „Ich glaube, dass die Tage von Mike Mohring als Landes- und Fraktionsv­orsitzende­r gezählt sind.“

Ramelow ist von den Koalitions­fraktionen von Linke, SPD und Grünen vorgeschla­gen – die allerdings nur über 42 von 90 Abgeordnet­en verfügen. Die in den ersten beiden Wahlgängen notwendige absolute Mehrheit liegt bei 46 Stimmen. AfD, CDU und FDP kämen auf 48 Stimmen. Im dritten Wahlgang reichen laut Verfassung „die meisten Stimmen“. Seiten 3 und 6

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