Thüringer Allgemeine (Gotha)

Wohnung gekündigt wegen Beschimpfu­ng

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München. Beschimpfe­n Mieter ihre Nachbarn immer wieder, kann das die fristlose Kündigung nach sich ziehen. In einem solchen Fall wird der Hausfriede­n nachhaltig gestört, befand das Amtsgerich­t München (Az.: 417 C 4799/19), wie die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“des Eigentümer­verbandes Haus & Grund berichtet. Das Mietverhäl­tnis fortzusetz­en kann dem Vermieter nicht zugemutet werden. Im konkreten Fall hatte ein Mieter Nachbarn mit Schimpfwör­tern traktiert und gegen Wohnungstü­ren geschlagen. dpa

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