Wohnung gekündigt wegen Beschimpfung
München. Beschimpfen Mieter ihre Nachbarn immer wieder, kann das die fristlose Kündigung nach sich ziehen. In einem solchen Fall wird der Hausfrieden nachhaltig gestört, befand das Amtsgericht München (Az.: 417 C 4799/19), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet. Das Mietverhältnis fortzusetzen kann dem Vermieter nicht zugemutet werden. Im konkreten Fall hatte ein Mieter Nachbarn mit Schimpfwörtern traktiert und gegen Wohnungstüren geschlagen. dpa