Mit Handwerkerkosten Steuern sparen
Berlin. An den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Mieter das Finanzamt beteiligen. In beiden Fällen können jeweils 20 Prozent der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Die Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn der Mieter selbst Arbeit- oder Auftraggeber ist. Kosten für eine Putzhilfe, für Handwerker, die mit der Montage einer Einbauküche beauftragt wurden, können abgezogen werden. dpa