Thüringer Allgemeine (Gotha)

Mit Handwerker­kosten Steuern sparen

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Berlin. An den Kosten für haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen und Handwerker­leistungen können Mieter das Finanzamt beteiligen. In beiden Fällen können jeweils 20 Prozent der Kosten in der Einkommens­teuererklä­rung geltend gemacht werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Die Steuerermä­ßigung kommt in Betracht, wenn der Mieter selbst Arbeit- oder Auftraggeb­er ist. Kosten für eine Putzhilfe, für Handwerker, die mit der Montage einer Einbauküch­e beauftragt wurden, können abgezogen werden. dpa

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FOTO: ISTOCK Kosten für den Handwerker können abgezogen werden.

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