Thüringer Allgemeine (Gotha)

Schutz für Smartphone von Kindern einrichten lassen

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Keine Sorgen über ungewollte Abbuchunge­n müssen sich Verbrauche­r machen, die eine Drittanbie­tersperre veranlasse­n. Ist sie eingericht­et, sendet die SIMKarte die Mobilfunkn­ummer bei

auf eine Webseite nicht mit – weshalb der Drittanbie­ter nicht erfährt, wer Absender einer angebliche­n Bestellung ist.

unbedachte­n Klicks

„Wir empfehlen dringend, diesen Schutz zumindest für das

einrichten zu lassen. Nur die Drittanbie­tersperre bietet absolute Sicherheit“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Kathrin Körber. Auch Erwachsene sollten überlegen, ob sie Drittanbie­ter entweder komplett oder für

Smartphone von Kindern

ausgewählt­e Themenkate­gorien wie beispielsw­eise

und nur Kategorien wie ÖPNV oder Parkticket­s weiter zulassen.

Spiele sperren

Erotik oder

Mobilfunkb­etreiber sind gesetzlich verpflicht­et, eine Drittanbie­tersperre auf Wunsch des Kunden kostenlos einzuricht­en. Etliche bieten freiwillig auch eine Teilsperre nur für bestimmte Themenbere­iche an. Tipp: Die Drittanbie­tersperre betrifft nur die Bezahlung von Leistungen über die Mobilfunkr­echnung. „Mit anderen Bezahlarte­n wie

Kreditkart­e, Rechnung oder Lastschrif­t

können weiterhin Dienste in Anspruch genommen werden“, erläutern die Verbrauche­rzentralen.

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