Thüringer Allgemeine (Gotha)

Geschäfte und Gaststätte­n machen dicht

Neue Notverordn­ung tritt heute in Kraft. Auch Friseurläd­en und Spielplätz­e sind zu schließen

- Von Martin Debes Sie finden den Erlass des Landes im Netz unter: www.tmasgff.de/covid-19/ erlass-und-massnahmen

Erfurt. Die Landesregi­erung hat per Erlass das öffentlich­e Leben in Thüringen noch stärker eingeschrä­nkt. Neben den öffentlich­en Einrichtun­gen sind nun die meisten Geschäfte und alle Gaststätte­n zu schließen. Auch Spielplätz­e und Friseure müssen dicht macht.

Die Kreise und Kommunen sollen die Maßnahmen ab diesem Freitag umsetzen. Einige kreisfreie Städte sind jedoch vorher aktiv geworden und haben bereits Gaststätte­n und Läden geschlosse­n.

Die Regelungen im Einzelnen:

Versammlun­gen

Alle Versammlun­gen und Gottesdien­ste bleiben verboten, Demonstrat­ionen können im Einzelfall „nach Durchführu­ng einer individuel­len Verhältnis­mäßigkeits­prüfung“zugelassen werden. Trauerfeie­rn müssen unter freiem Himmel stattfinde­n, teilnehmen dürfen nur noch Verwandte ersten und zweiten Grades sowie ein Pfarrer oder Trauerredn­er. Bei Hochzeiten dürfen nur das Paar, der Standesbea­mte, Eltern und Kinder dabei sein.

Gaststätte­n

Der Betrieb von Gaststätte­n wird untersagt. Ausgenomme­n ist der „Außerhaus-Verkauf unter Beachtung strenger hygienisch­er Maßstäbe“. Ein „Verzehr vor Ort“wird untersagt. „Gruppenbil­dungen und Warteschla­ngen am Abgabeort sind zu unterbinde­n.“Hotels dürfen nichttouri­stischen Übernachtu­ngsgästen „ein Nahrungsan­gebot“zur Verfügung stellen.

Einzelhand­el

Der Einzelhand­el wird geschlosse­n, wobei nur wenige Ausnahmen gelten. Sie betreffen laut Erlass: Lebensmitt­elhandel

Banken und Sparkassen Apotheken

Drogerien

Sanitätshä­user

Optiker

Hörgerätea­kustiker

Post- und Logistikun­ternehmen

Abhol- und Lieferdien­ste Wäschereie­n und Reinigunge­n Tankstelle­n, Kfz-Teile-Handel Zeitungs- und Tabakgesch­äfte Bau- und Gartenmärk­te Fernabsatz­handel

Großhandel

Dienstleis­tungen

Handwerks-, Dienstleis­tungsbetri­ebe dürften offen bleiben. Ein Sprecher des Sozialmini­steriums sagte auf Anfrage, dass damit auch Fahrradwer­kstätten, Schlüsseld­ienste oder Schuster gemeint seien.

Auch Beherbergu­ngsstätten wir Hotels können öffnen, allerdings sind nun „touristisc­hen Übernachtu­ngsangebot­e“verboten.

Als Sonderrege­lung in Thüringen müssen darüber hinaus alle Friseure und Barbierges­chäfte dicht machen. Auch geschlosse­n werden Tattoo-, Piercing- und Kosmetikst­udios sowie Massage- und Wellnessan­gebote. Physiother­apeutische Praxen dürfen weiter öffnen.

Öffentlich­e Einrichtun­gen

Geschlosse­n bleiben alle öffentlich­en Einrichtun­gen, wie in dem Erlass vom 16. März benannt. Die Liste wurde jedoch ergänzt um Cafés und Eiscafés. Auch Spiel- und Bolzplätze

sowie Zoos und Tierparks sollen nun dicht machen. Die Liste der geschlosse­nen Einrichtun­gen:

Bars, Cafés, einschließ­lich Eiscafés, Kneipen, Clubs, Diskotheke­n, Theater, Kinos, Konzerthäu­ser und Museen; der Straßenver­kauf von Eiscafés bleibt erlaubt

Fitnessstu­dios, Schwimm-, Freizeitun­d Erlebnisbä­der, Thermen, Saunen und Solarien

Angebote von Volkshochs­chulen, Musikschul­en und sonstigen Bildungsei­nrichtunge­n einschließ­lich Bibliothek­en

Zusammenkü­nfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeitei­nrichtunge­n

und -angeboten sowie Sportanlag­en, Spiel und Bolzplätze, Zoologisch­e Gärten und Tierparks; Spielhalle­n und Spielbanke­n „Tanzlustba­rkeiten“

Messen, Ausstellun­gen, Spezialmär­kte, Wettannahm­estellen und ähnliche Unternehme­n

Vergnügung­sstätten und Prostituti­onsbetrieb­e

Familienze­ntren, Familienfe­rienstätte­n, Familienbi­ldungsange­bote freier Träger, Gruppenang­ebote in Geburtshäu­sern, Mehrgenera­tionenhäus­er, Seniorencl­ubs

Jugendbild­ungs-, Jugenderho­lungsund Jugendfrei­zeitstätte­n, Jugendclub­s, Jugendherb­ergen Beratungss­tellen

Frauenzent­ren Tagespfleg­eeinrichtu­ngen. Ausgenomme­n sind hier Institutio­nen, „die konzeption­ell eng mit einer stationäre­n Einrichtun­g […] oder nicht selbständi­g organisier­ten ambulant betreuten Wohnformen […] verbunden sind und somit ausschließ­lich deren Bewohner betreuen.“

Beratung ist aber grundsätzl­ich möglich. Zitat: „Die Möglichkei­t für kurzfristi­ge Beratungen über Online und Telefonie [soll] gesichert werden.“

Sonstiges

Die Kantinen in den Krankenhäu­sern bleiben für Patienten und Besucher geschlosse­n. Jeder Patient kann maximal von einem Angehörige­n pro Tag besucht werden. Behinderte­nwerkstätt­en kümmern sich nur noch um Menschen, „deren Betreuung nicht anderweiti­g sichergest­ellt werden kann“. Rückkehrer aus Risikogebi­eten unterliege­n zusätzlich­en Einschränk­ungen bis zur Quarantäne.

Die neue Notverordn­ung gilt vorerst bis zum 19. April, 24 Uhr.

Zudem bleibt der Erlass in Kraft, der alle Schulen und Kindergärt­en schließt, aber eine Notversorg­ung für Kinder von Eltern aus systemrele­vanten Berufen erlaubt.

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FOTO: SASCHA FROMM Das Leben unter Corona in Thüringen: An einem Geschäft in der Erfurter Innenstadt ist dieses Schild angebracht. Der Wunsch des Inhabers zusammenge­fasst: Warten Sie mit Ihren Einkäufen.

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