Geschäfte und Gaststätten machen dicht
Neue Notverordnung tritt heute in Kraft. Auch Friseurläden und Spielplätze sind zu schließen
Erfurt. Die Landesregierung hat per Erlass das öffentliche Leben in Thüringen noch stärker eingeschränkt. Neben den öffentlichen Einrichtungen sind nun die meisten Geschäfte und alle Gaststätten zu schließen. Auch Spielplätze und Friseure müssen dicht macht.
Die Kreise und Kommunen sollen die Maßnahmen ab diesem Freitag umsetzen. Einige kreisfreie Städte sind jedoch vorher aktiv geworden und haben bereits Gaststätten und Läden geschlossen.
Die Regelungen im Einzelnen:
Versammlungen
Alle Versammlungen und Gottesdienste bleiben verboten, Demonstrationen können im Einzelfall „nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung“zugelassen werden. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden, teilnehmen dürfen nur noch Verwandte ersten und zweiten Grades sowie ein Pfarrer oder Trauerredner. Bei Hochzeiten dürfen nur das Paar, der Standesbeamte, Eltern und Kinder dabei sein.
Gaststätten
Der Betrieb von Gaststätten wird untersagt. Ausgenommen ist der „Außerhaus-Verkauf unter Beachtung strenger hygienischer Maßstäbe“. Ein „Verzehr vor Ort“wird untersagt. „Gruppenbildungen und Warteschlangen am Abgabeort sind zu unterbinden.“Hotels dürfen nichttouristischen Übernachtungsgästen „ein Nahrungsangebot“zur Verfügung stellen.
Einzelhandel
Der Einzelhandel wird geschlossen, wobei nur wenige Ausnahmen gelten. Sie betreffen laut Erlass: Lebensmittelhandel
Banken und Sparkassen Apotheken
Drogerien
Sanitätshäuser
Optiker
Hörgeräteakustiker
Post- und Logistikunternehmen
Abhol- und Lieferdienste Wäschereien und Reinigungen Tankstellen, Kfz-Teile-Handel Zeitungs- und Tabakgeschäfte Bau- und Gartenmärkte Fernabsatzhandel
Großhandel
Dienstleistungen
Handwerks-, Dienstleistungsbetriebe dürften offen bleiben. Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte auf Anfrage, dass damit auch Fahrradwerkstätten, Schlüsseldienste oder Schuster gemeint seien.
Auch Beherbergungsstätten wir Hotels können öffnen, allerdings sind nun „touristischen Übernachtungsangebote“verboten.
Als Sonderregelung in Thüringen müssen darüber hinaus alle Friseure und Barbiergeschäfte dicht machen. Auch geschlossen werden Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios sowie Massage- und Wellnessangebote. Physiotherapeutische Praxen dürfen weiter öffnen.
Öffentliche Einrichtungen
Geschlossen bleiben alle öffentlichen Einrichtungen, wie in dem Erlass vom 16. März benannt. Die Liste wurde jedoch ergänzt um Cafés und Eiscafés. Auch Spiel- und Bolzplätze
sowie Zoos und Tierparks sollen nun dicht machen. Die Liste der geschlossenen Einrichtungen:
Bars, Cafés, einschließlich Eiscafés, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser und Museen; der Straßenverkauf von Eiscafés bleibt erlaubt
Fitnessstudios, Schwimm-, Freizeitund Erlebnisbäder, Thermen, Saunen und Solarien
Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen einschließlich Bibliotheken
Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
und -angeboten sowie Sportanlagen, Spiel und Bolzplätze, Zoologische Gärten und Tierparks; Spielhallen und Spielbanken „Tanzlustbarkeiten“
Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen
Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetriebe
Familienzentren, Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger, Gruppenangebote in Geburtshäusern, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenclubs
Jugendbildungs-, Jugenderholungsund Jugendfreizeitstätten, Jugendclubs, Jugendherbergen Beratungsstellen
Frauenzentren Tagespflegeeinrichtungen. Ausgenommen sind hier Institutionen, „die konzeptionell eng mit einer stationären Einrichtung […] oder nicht selbständig organisierten ambulant betreuten Wohnformen […] verbunden sind und somit ausschließlich deren Bewohner betreuen.“
Beratung ist aber grundsätzlich möglich. Zitat: „Die Möglichkeit für kurzfristige Beratungen über Online und Telefonie [soll] gesichert werden.“
Sonstiges
Die Kantinen in den Krankenhäusern bleiben für Patienten und Besucher geschlossen. Jeder Patient kann maximal von einem Angehörigen pro Tag besucht werden. Behindertenwerkstätten kümmern sich nur noch um Menschen, „deren Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann“. Rückkehrer aus Risikogebieten unterliegen zusätzlichen Einschränkungen bis zur Quarantäne.
Die neue Notverordnung gilt vorerst bis zum 19. April, 24 Uhr.
Zudem bleibt der Erlass in Kraft, der alle Schulen und Kindergärten schließt, aber eine Notversorgung für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen erlaubt.