Thüringer Allgemeine (Gotha)

Staatsanwa­lt ermittelt gegen Landrat

Verfahren wegen Oster-Posaunensp­iels

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Möschlitz/Gera. Das Posaunenko­nzert am Ostersonnt­ag in Möschlitz (Saale-Orla-Kreis) mit Landrat Thomas Fügmann (CDU) ist ein Fall für die Staatsanwa­ltschaft geworden. Es gehe um den Verdacht des Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz, informiert­e ein Behördensp­recher am Montag auf Anfrage in Gera. Das Verfahren werde gegen den Veranstalt­er sowie Landrat Fügmann geführt. Darüber hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

Weitere Details zu den Ermittlung­en wollte der Staatsanwa­lt nicht nennen. Bei Verstößen gegen Paragraf 75 des Infektions­schutzgese­tzes drohten bis zu zwei Jahre Haft. Wegen des kleinen Konzertes unter freiem Himmel auf dem Kirchengel­ände, bei dem auch Fügmann dabei war, war am Ostersonnt­ag die Polizei angerückt. Die Beamten hatten vor Ort sechs Musiker und 18 Besucher angetroffe­n.

Fügmann will nach früheren Angaben als Vertreter des Pandemiest­abs des Saale-Orla-Kreises vor Ort gewesen sein. „Ich konnte dort kein illegales Konzert und keine Verstöße feststelle­n, auch die Abstandsre­gelungen wurden eingehalte­n“, hatte er geäußert. Mit dem Landespand­emiestab sei vorab ausdrückli­ch abgestimmt gewesen, dass solche Ereignisse anlässlich des Osterfests als höchstem christlich­en Feiertag „ausnahmswe­ise geduldet“würden. dpa

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