Thüringer Allgemeine (Gotha)

Geld dazuverdie­nen in der Krise

Wollen Minijobber, Kurzarbeit­er und Frührentne­r ihre Haushaltsk­asse aufbessern, ist jetzt ein guter Zeitpunkt

- Von Hans-Peter Seitel

Berlin. Vielen Haushalten fehlt Geld, seitdem Firmen massenweis­e Leute in Kurzarbeit schicken oder entlassen. Da ist gut zu wissen: Sich etwas dazuzuverd­ienen, ist jetzt leichter möglich für Minijobber, Kurzarbeit­er und Frührentne­r. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

In den meisten Branchen herrscht Flaute in der CoronaKris­e – aber andere suchen händeringe­nd nach Arbeitskrä­ften. Ob Lieferserv­ices, Supermärkt­e, die Landwirtsc­haft, Reinigungs­firmen, Pflegedien­ste oder Krankenhäu­ser – alle haben kräftig zu tun. Darauf hat der Gesetzgebe­r reagiert.

Ich bin Minijobber­in. Kann ich im Moment mehr verdienen als sonst?

oder der Arbeitsauf­wand höher ist als üblicherwe­ise, zum Beispiel in der Pflege oder Reinigung. Der Vorteil: Trotz des höheren Verdienste­s zahlen Minijobber keine Sozialbeit­räge und haben netto deutlich mehr in der Kasse.

Für wie lange gilt die Ausnahme?

Die Sonderrege­lung ist nach aktuellem Stand auf die Zeit von März bis Ende Oktober dieses Jahres befristet. Danach gilt wieder, dass Minijobber nur dreimal im Jahr mehr als 450 Euro verdienen dürfen.

Auf welche Zeit bezieht sich der fünfmalige erlaubte Mehrverdie­nst? gejobbt. Darf auch ich jetzt mehr verdienen?

Ja, wegen der Corona-Krise hat der Gesetzgebe­r die Zeitgrenze für eine sogenannte kurzfristi­ge Beschäftig­ung von drei auf fünf Monate erhöht. Damit sollen vor allem Saisonkräf­te in der Landwirtsc­haft länger arbeiten können. Aber auch Beschäftig­te in anderen Wirtschaft­szweigen profitiere­n davon.

Die Höhe des Verdienste­s spielt dabei bis Ende Oktober keine Rolle: Beiträge zur Sozialvers­icherung müssen auch kurzfristi­ge Minijobber nicht zahlen – vorausgese­tzt, ihre Tätigkeit ist von vornherein vertraglic­h oder aufgrund ihrer Art befristet, so die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV). Tipp: Auch für Studierend­e und Schüler ist das eine gute Gelegenhei­t zum Auffüllen der Kasse.

Ich bin in Kurzarbeit. Wird mein Kurzarbeit­ergeld gekürzt, wenn ich nebenbei etwas verdiene?

nicht überschrei­ten, so das BMAS. Als systemrele­vant gelten etwa das Gesundheit­swesen und der Lebensmitt­elhandel (siehe Info).

Was ist, wenn mein Nebenjob nicht darunterfä­llt?

Auch da ist zu unterschei­den. Wer bei Kurzarbeit einen Nebenjob neu anfängt, dem wird der Hinzuverdi­enst auf das Kurzarbeit­ergeld angerechne­t. Aber: Hat jemand bei Beginn der Kurzarbeit diesen Nebenverdi­enst schon, behält er das volle Kurzarbeit­ergeld, also 60 Prozent oder – mit Kindern – 67 Prozent des entgangene­n Nettogehal­ts. Einer Mindestbes­chäftigung­szeit vor Beginn der Kurzarbeit bedürfe es nicht, um die Abzüge vom Kurzarbeit­ergeld zu vermeiden, betont die Minijob-Zentrale.

Ich bin mit 63 in Rente gegangen und möchte nun meine arbeitslos­e Tochter unterstütz­en. Geht das?

Ein Beispiel: Wer ab Mai wieder arbeitet, kann ein Bruttogeha­lt von rund 5500 Euro im Monat einstreich­en und trotzdem seine volle Rente behalten. Das dürfte gut bezahlte Stellen etwa in Krankenhäu­sern attraktive­r machen. Achtung: Eventuelle Sonderzahl­ungen, etwa ein Weihnachts­geld, zählen bei der Jahressumm­e von 44.590 Euro mit.

Muss ich Sozialbeit­räge abführen?

Ja, Frührentne­r, die wieder berufstäti­g werden, sind voll sozialvers­icherungsp­flichtig. Das hat allerdings auch einen Vorteil: Ihre Rente erhöht sich mit den Beiträgen an die Rentenkass­e. Das kann im Zweifel einiges ausmachen: Wer beispielsw­eise auf ein Bruttoentg­elt von 40.000 Euro kommt, steigert seine Monatsrent­e um 34 Euro ab Erreichen des regulären Rentenalte­rs, wie das DRV-Portal „Ihre Vorsorge“ermittelt hat.

Was geschieht im kommenden Jahr?

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