Geld dazuverdienen in der Krise
Wollen Minijobber, Kurzarbeiter und Frührentner ihre Haushaltskasse aufbessern, ist jetzt ein guter Zeitpunkt
Berlin. Vielen Haushalten fehlt Geld, seitdem Firmen massenweise Leute in Kurzarbeit schicken oder entlassen. Da ist gut zu wissen: Sich etwas dazuzuverdienen, ist jetzt leichter möglich für Minijobber, Kurzarbeiter und Frührentner. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
In den meisten Branchen herrscht Flaute in der CoronaKrise – aber andere suchen händeringend nach Arbeitskräften. Ob Lieferservices, Supermärkte, die Landwirtschaft, Reinigungsfirmen, Pflegedienste oder Krankenhäuser – alle haben kräftig zu tun. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert.
Ich bin Minijobberin. Kann ich im Moment mehr verdienen als sonst?
oder der Arbeitsaufwand höher ist als üblicherweise, zum Beispiel in der Pflege oder Reinigung. Der Vorteil: Trotz des höheren Verdienstes zahlen Minijobber keine Sozialbeiträge und haben netto deutlich mehr in der Kasse.
Für wie lange gilt die Ausnahme?
Die Sonderregelung ist nach aktuellem Stand auf die Zeit von März bis Ende Oktober dieses Jahres befristet. Danach gilt wieder, dass Minijobber nur dreimal im Jahr mehr als 450 Euro verdienen dürfen.
Auf welche Zeit bezieht sich der fünfmalige erlaubte Mehrverdienst? gejobbt. Darf auch ich jetzt mehr verdienen?
Ja, wegen der Corona-Krise hat der Gesetzgeber die Zeitgrenze für eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung von drei auf fünf Monate erhöht. Damit sollen vor allem Saisonkräfte in der Landwirtschaft länger arbeiten können. Aber auch Beschäftigte in anderen Wirtschaftszweigen profitieren davon.
Die Höhe des Verdienstes spielt dabei bis Ende Oktober keine Rolle: Beiträge zur Sozialversicherung müssen auch kurzfristige Minijobber nicht zahlen – vorausgesetzt, ihre Tätigkeit ist von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Tipp: Auch für Studierende und Schüler ist das eine gute Gelegenheit zum Auffüllen der Kasse.
Ich bin in Kurzarbeit. Wird mein Kurzarbeitergeld gekürzt, wenn ich nebenbei etwas verdiene?
nicht überschreiten, so das BMAS. Als systemrelevant gelten etwa das Gesundheitswesen und der Lebensmittelhandel (siehe Info).
Was ist, wenn mein Nebenjob nicht darunterfällt?
Auch da ist zu unterscheiden. Wer bei Kurzarbeit einen Nebenjob neu anfängt, dem wird der Hinzuverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Aber: Hat jemand bei Beginn der Kurzarbeit diesen Nebenverdienst schon, behält er das volle Kurzarbeitergeld, also 60 Prozent oder – mit Kindern – 67 Prozent des entgangenen Nettogehalts. Einer Mindestbeschäftigungszeit vor Beginn der Kurzarbeit bedürfe es nicht, um die Abzüge vom Kurzarbeitergeld zu vermeiden, betont die Minijob-Zentrale.
Ich bin mit 63 in Rente gegangen und möchte nun meine arbeitslose Tochter unterstützen. Geht das?
Ein Beispiel: Wer ab Mai wieder arbeitet, kann ein Bruttogehalt von rund 5500 Euro im Monat einstreichen und trotzdem seine volle Rente behalten. Das dürfte gut bezahlte Stellen etwa in Krankenhäusern attraktiver machen. Achtung: Eventuelle Sonderzahlungen, etwa ein Weihnachtsgeld, zählen bei der Jahressumme von 44.590 Euro mit.
Muss ich Sozialbeiträge abführen?
Ja, Frührentner, die wieder berufstätig werden, sind voll sozialversicherungspflichtig. Das hat allerdings auch einen Vorteil: Ihre Rente erhöht sich mit den Beiträgen an die Rentenkasse. Das kann im Zweifel einiges ausmachen: Wer beispielsweise auf ein Bruttoentgelt von 40.000 Euro kommt, steigert seine Monatsrente um 34 Euro ab Erreichen des regulären Rentenalters, wie das DRV-Portal „Ihre Vorsorge“ermittelt hat.
Was geschieht im kommenden Jahr?