Halbschwester soll Dreijährigen erstochen haben
Prozess gegen 15-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen
Detmold. Eine 15-Jährige, die ihren dreijährigen Halbbruder im Schlaf ersticht. Dieser Fall löst im November 2019 bundesweit Entsetzen aus. Nun wird die Mordanklage gegen die Jugendliche verhandelt.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat Montag am Landgericht Detmold der Mordprozess gegen das Mädchen begonnen. Die Angeklagte streitet die Tat nicht ab, macht aber Erinnerungslücken geltend. Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendlichen Mord vor.
Die Eltern waren zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung in Detmold. Angehörige hatten am Abend die Leiche des Jungen gefunden und die Polizei alarmiert. Die Jugendliche war am Tag nach der Tat im etwa neun Kilometer entfernten Lemgo festgenommen worden. Ein Zeuge hatte sie bei ihrer Flucht beobachtet und die Polizei gerufen. Als ein Beamter das Mädchen festnahm, leistete sie keinen Widerstand und war laut Staatsanwaltschaft in „ruhiger Verfassung“.
Unter den etwa 20 Zeugen, die das Gericht hören will, ist ein psychiatrischer Gutachter. Er muss sich zum Entwicklungsstand der Jugendlichen und zur Schuldfähigkeit äußern. Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, sollte die 15-Jährige wegen Mordes verurteilt werden. Das Gericht hat bis Ende April drei Prozesstage angesetzt.
Seine Mandantin sei nach wie vor eher in sich gekehrt. „Sie hat sich gut an den Ablauf im Gefängnis gewöhnt, geht dort jetzt zur Schule und zeigt gute Leistungen“, sagte Rechtsanwalt Helmut Wöhler.
Zum Motiv äußerten die Ermittler direkt nach der Tat nur diese Vermutung: Sie habe wohl eine tiefe Abneigung gegen den Dreijährigen entwickelt. Warum, wurde nicht gesagt.
Um die Jugendliche zu schützen, halten sich Gericht und Staatsanwaltschaft mit Details zu der Tat zurück. Die Mutter des Opfers und der Angeklagten wird als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen. dpa