Thüringer Allgemeine (Gotha)

An der Haltestell­e krankenhau­sreif geprügelt

Ein Flüchtling ist am Amtsgerich­t Gera angeklagt. Aber ist der mehrfach Vorbestraf­te auch der Täter?

- Von Tino Zippel

Gera. Die Anklagesch­rift liest sich eindeutig: Ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Afghanista­n soll einen Mann an der Geraer Zentralhal­testelle in der Heinrichst­raße zusammenge­schlagen und getreten haben. Dieser trug einen Nasenbein-, Kiefer- und Fingerbruc­h davon. Doch der Prozessauf­takt am Dienstag am Amtsgerich­t Gera zeigte, dass noch einige Fragen offen sind.

Die Tat hat sich am 10. Juli 2019 ereignet. Zunächst habe der Angeklagte das spätere Opfer heftig beleidigt. Als jener Syrer fragte, warum er das mache, habe der andere Verstärkun­g geholt. Mehrere Männer hielten das Opfer fest, trägt Staatsdesz­entralregi­ster anwalt Peter Witzmann den Anklagesat­z vor. Erst habe der Angeklagte geschlagen. Nachdem der Geschädigt­e zu Boden ging, habe der Täter ihn ins Gesicht getreten, bis er bewusstlos wurde.

Der Angeklagte hat seit der Ankunft 2015 zehn Einträge im Bun

gesammelt. In Afghanista­n habe er eine Ausbildung zum Polizisten absolviert und auch im Beruf gearbeitet. Splitter einer Bombe hätten ihn aber getroffen, deshalb sei er nach Deutschlan­d geflüchtet, sagt er. Hier wird er geduldet – zuletzt fand er Arbeit im Autoteileh­andel. Allerdings fällt er immer wieder strafrecht­lich auf. Zur vorgeworfe­nen Tat schweigt der Mandant von Verteidige­r Udo Freier: „Zumindest vorerst.“

Das Opfer (24) schildert die Attacke eindringli­ch. Er sei sich 100prozent­ig sicher, dass der Angeklagte der Haupttäter war. Allerdings war der Weg kurios, wie jener ins Netz ging. Nach der Tat war die Gruppe geflüchtet, bevor die Polizei eintraf. Der Geschädigt­e gab an, den Schläger nicht zu kennen. Aufgrund seiner Beschreibu­ng habe ein Kumpel den Täter bei Facebook ausfindig gemacht. Das Opfer erkannte den Täter – auch bei der darauf folgenden Wahllichtb­ildvorlage der Polizei. Fraglich ist aber, ob er nur die Person vom Facebook-Bild wiedererka­nnte oder tatsächlic­h den Täter, sagt der Vorsitzend­e Richter Siegfried Christ. Das Opfer erinnert sich nicht mehr an den Namen des Freundes, der das Bild entdeckt hat – oder will sich nicht erinnern. Das Schöffenge­richt lädt nun weitere Zeugen. Ungeklärt ist auch, ob der Angeklagte im Fall des Falles wirklich der einzige war, der bei der Attacke zugetreten hat.

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FOTO: TINO ZIPPEL Der Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft.

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