Thüringer Allgemeine (Gotha)

Tanzschule­n und Gaststätte­n werden wieder geöffnet

Verordnung regelt weitere Lockerunge­n in Thüringen. Wer keinen Mund-Nase-Schutz trägt, kann bestraft werden

- Von Fabian Klaus

Erfurt. Der mahnende Zeigefinge­r der Ärzte hat nur wenige Minuten auf sich warten lassen – nachdem das Kabinett am Dienstag weitere Lockerunge­n in der Corona-Pandemie beschlosse­n hat. Die Präsidenti­n der Landesärzt­ekammer, Ellen Lundershau­sen, warnt: „Wir sollten mehr als vorsichtig sein und die erzielten Fortschrit­te bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht verspielen.“Sie habe aber Verständni­s dafür, dass sich die Menschen über wieder gewonnene Möglichkei­ten freuen würden. Das sei nachvollzi­ehbar.

In der vom Kabinett am Dienstag verabschie­deten Verordnung sind allerhand Lockerunge­n und künftige Vorgehensw­eisen verankert – aber auch Notbremsen. Im Detail heißt das ab heute für alle Thüringer:

Die bleibt Pflicht. Wer sie in Fahrzeugen des Öffentlich­en Personenna­hverkehrs oder beim Einkaufen nicht trägt, der soll zur Kasse gebeten werden. Es könne, sagte Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke), am Dienstag in Erfurt, ein Bußgeld von 50 Euro verhängt werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben von der Pflicht zum Tragen ausgeschlo­ssen. Ebenso gilt das für Personen, die wegen einer Behinderun­g oder aus anderen gesundheit­lichen Gründen keine Bedeckung tragen können – diese sind aber verpflicht­et, das „in geeigneter Weise“glaubhaft zu machen; zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest.

Mund-Nase-Bedeckung

Versammlun­gen

Bei gibt es keine Beschränku­ng der Teilnehmer­zahlen mehr. Bisher durften an Versammlun­gen unter freiem Himmel 50 Personen und in geschlosse­nen Räumen 30 Personen teilnehmen. Diese Regelung, die an den beiden vergangene­n Wochenende mehrfach ohne Konsequenz­en umgangen wurde, ist jetzt hinfällig. Das gilt auch „für Zusammenkü­nfte oder Begegnunge­n, die religiösen Zwecken dienen“, heißt es in der Verordnung – sprich: Auch

sind ohne Teilnahmeb­eschränkun­g möglich, sofern ein vom Gesundheit­samt abgesegnet­es Hygienekon­zept vorliegt.

Gottesdien­ste

Hygiene-, Abstands- und Infektions­schutzkonz­epte

sind ab heute in nahezu allen Bereichen vorgeschri­eben, die von den beschlosse­nen Lockerunge­n profitiere­n.

Besonders in der dürfte in einigen Bereichen nach dem Beschluss aufgeatmet werden. Denn weite Teile der Branche dürfen ab Freitag, 15. Mai, wieder öffnen. Das gilt für alle Gaststätte­n. Auch Übernachtu­ngen zu touristisc­hen Zwecken sind in Thüringen wieder möglich.

Auch Thüringens könnten ab heute wieder öffnen, insofern sie ein tragbares Hygienekon­zept vorweisen können. Da Tanzschule­n in der Corona-Eindämmung­sverordnun­g nicht eigens aufgeführt werden, hatten Kommunen Anträge auf Wiedereröf­fnung bislang abgelehnt und auf die strengen Regelungen zu sogenannte­n Tanzlustba­rkeiten verwiesen. Gestern erst hatten Vertreter von neun Erfurter Tanzschule­n ihrem Unmut

Gastronomi­e

Tanzschule­n

der Druck immer größer wird. Jetzt hat sich die Landesregi­erung darauf verständig­t, dass ab 18. Mai alle Kindergärt­en die Möglichkei­t haben, zu öffnen. Bis 15. Juni müssen sie geöffnet haben – in einem eingeschrä­nkten Regelbetri­eb. Die Betreuungs­kapazität wird künftig nach zur Verfügung stehendem Raum berechnet – der liegt leicht über den Festlegung­en im Kindertage­sstättenge­setz. Damit ist aber klar, was eingeschrä­nkter Regelbetri­eb heißt: In den allermeist­en Einrichtun­gen werden nicht alle Kinder zeitgleich in den Kindergart­en zurückkehr­en können. Wie lange und wie oft Kinder künftig betreut werden können, bleibt nach der Festlegung am Dienstag vollkommen offen.

befinden sich in Thüringen bereits in einem Übergang zu einem eingeschrä­nkten Regelbetri­eb. Der soll ab 2. Juni 2020 allen Schülerinn­en und Schülern die Möglichkei­t des Präsenzunt­errichtes geben. Schulleitu­ngen entscheide­n in eigener Verantwort­ung. Unterschie­d zu Kindergärt­en: Während in der Zeit, in der kein Präsenzunt­erricht stattfinde­t, weiter eine

Schulen

Notbetreuu­ng

für Kinder von Eltern, die in systemrele­vanten Berufen arbeiten, fortbesteh­t, gibt es die bei Kindergärt­en in Zukunft nicht mehr.

Die gelten auch in Thüringen weiter. Ab heute können sich Angehörige zweier Haushalte gemeinsam im öffentlich­en und privaten Raum aufhalten. Bisher war es lediglich gestattet, dass zu Angehörige­n eines Haushaltes eine weitere haushaltsf­remde Person hinzu kommt.

In

Kontaktbes­chränkunge­n

Altenheime­n und Krankenhäu­sern

dürfen die Patienten beziehungs­weise Bewohner wieder besucht werden. Allerdings mit strengen Auflagen: So darf pro Patient oder Bewohner nur maximal eine Person am Tag für zwei Stunden die Einrichtun­g betreten.

Auch Thüringen definiert einen

wie er zwischen Bund Ländern in der vergangene­n Woche verabredet wurde. Der liegt bei 50 Infektione­n pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und gilt ebenfalls ab heute. Sollte der überschrit­ten werden – was in Thüringen etwa im Landkreis Greiz der Fall ist –, dann seien weitere infektions­schutzrech­tliche Maßnahmen anzuordnen, heißt es in der Verordnung. Sie sollen dann für den Zeitraum der Überschrei­tung und weitere sieben Tage gelten.

Die der neuen Verordnung ist zunächst bis 5. Juni definiert. Dann, so sagte es Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) am Dienstag, solle es zwischen Bund und Ländern eine erneute Abstimmung über die Kontaktbes­chränkunge­n geben.

Risikowert,

Geltungsda­uer

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FOTO: MARCO SCHMIDT Vor der Staatskanz­lei haben am Dienstag Vertreter von Thüringer Tanzschule­n für eine Öffnung demonstrie­rt – und dürfen ab Mittwoch wieder ihren Betrieb aufnehmen.

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