Tanzschulen und Gaststätten werden wieder geöffnet
Verordnung regelt weitere Lockerungen in Thüringen. Wer keinen Mund-Nase-Schutz trägt, kann bestraft werden
Erfurt. Der mahnende Zeigefinger der Ärzte hat nur wenige Minuten auf sich warten lassen – nachdem das Kabinett am Dienstag weitere Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen hat. Die Präsidentin der Landesärztekammer, Ellen Lundershausen, warnt: „Wir sollten mehr als vorsichtig sein und die erzielten Fortschritte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht verspielen.“Sie habe aber Verständnis dafür, dass sich die Menschen über wieder gewonnene Möglichkeiten freuen würden. Das sei nachvollziehbar.
In der vom Kabinett am Dienstag verabschiedeten Verordnung sind allerhand Lockerungen und künftige Vorgehensweisen verankert – aber auch Notbremsen. Im Detail heißt das ab heute für alle Thüringer:
Die bleibt Pflicht. Wer sie in Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs oder beim Einkaufen nicht trägt, der soll zur Kasse gebeten werden. Es könne, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke), am Dienstag in Erfurt, ein Bußgeld von 50 Euro verhängt werden. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben von der Pflicht zum Tragen ausgeschlossen. Ebenso gilt das für Personen, die wegen einer Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen keine Bedeckung tragen können – diese sind aber verpflichtet, das „in geeigneter Weise“glaubhaft zu machen; zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest.
Mund-Nase-Bedeckung
Versammlungen
Bei gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahlen mehr. Bisher durften an Versammlungen unter freiem Himmel 50 Personen und in geschlossenen Räumen 30 Personen teilnehmen. Diese Regelung, die an den beiden vergangenen Wochenende mehrfach ohne Konsequenzen umgangen wurde, ist jetzt hinfällig. Das gilt auch „für Zusammenkünfte oder Begegnungen, die religiösen Zwecken dienen“, heißt es in der Verordnung – sprich: Auch
sind ohne Teilnahmebeschränkung möglich, sofern ein vom Gesundheitsamt abgesegnetes Hygienekonzept vorliegt.
Gottesdienste
Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzkonzepte
sind ab heute in nahezu allen Bereichen vorgeschrieben, die von den beschlossenen Lockerungen profitieren.
Besonders in der dürfte in einigen Bereichen nach dem Beschluss aufgeatmet werden. Denn weite Teile der Branche dürfen ab Freitag, 15. Mai, wieder öffnen. Das gilt für alle Gaststätten. Auch Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind in Thüringen wieder möglich.
Auch Thüringens könnten ab heute wieder öffnen, insofern sie ein tragbares Hygienekonzept vorweisen können. Da Tanzschulen in der Corona-Eindämmungsverordnung nicht eigens aufgeführt werden, hatten Kommunen Anträge auf Wiedereröffnung bislang abgelehnt und auf die strengen Regelungen zu sogenannten Tanzlustbarkeiten verwiesen. Gestern erst hatten Vertreter von neun Erfurter Tanzschulen ihrem Unmut
Gastronomie
Tanzschulen
der Druck immer größer wird. Jetzt hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass ab 18. Mai alle Kindergärten die Möglichkeit haben, zu öffnen. Bis 15. Juni müssen sie geöffnet haben – in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Die Betreuungskapazität wird künftig nach zur Verfügung stehendem Raum berechnet – der liegt leicht über den Festlegungen im Kindertagesstättengesetz. Damit ist aber klar, was eingeschränkter Regelbetrieb heißt: In den allermeisten Einrichtungen werden nicht alle Kinder zeitgleich in den Kindergarten zurückkehren können. Wie lange und wie oft Kinder künftig betreut werden können, bleibt nach der Festlegung am Dienstag vollkommen offen.
befinden sich in Thüringen bereits in einem Übergang zu einem eingeschränkten Regelbetrieb. Der soll ab 2. Juni 2020 allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit des Präsenzunterrichtes geben. Schulleitungen entscheiden in eigener Verantwortung. Unterschied zu Kindergärten: Während in der Zeit, in der kein Präsenzunterricht stattfindet, weiter eine
Schulen
Notbetreuung
für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, fortbesteht, gibt es die bei Kindergärten in Zukunft nicht mehr.
Die gelten auch in Thüringen weiter. Ab heute können sich Angehörige zweier Haushalte gemeinsam im öffentlichen und privaten Raum aufhalten. Bisher war es lediglich gestattet, dass zu Angehörigen eines Haushaltes eine weitere haushaltsfremde Person hinzu kommt.
In
Kontaktbeschränkungen
Altenheimen und Krankenhäusern
dürfen die Patienten beziehungsweise Bewohner wieder besucht werden. Allerdings mit strengen Auflagen: So darf pro Patient oder Bewohner nur maximal eine Person am Tag für zwei Stunden die Einrichtung betreten.
Auch Thüringen definiert einen
wie er zwischen Bund Ländern in der vergangenen Woche verabredet wurde. Der liegt bei 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und gilt ebenfalls ab heute. Sollte der überschritten werden – was in Thüringen etwa im Landkreis Greiz der Fall ist –, dann seien weitere infektionsschutzrechtliche Maßnahmen anzuordnen, heißt es in der Verordnung. Sie sollen dann für den Zeitraum der Überschreitung und weitere sieben Tage gelten.
Die der neuen Verordnung ist zunächst bis 5. Juni definiert. Dann, so sagte es Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag, solle es zwischen Bund und Ländern eine erneute Abstimmung über die Kontaktbeschränkungen geben.
Risikowert,
Geltungsdauer