Thüringer Allgemeine (Gotha)

Sicherung des Beweis-Videos fraglich

Prozess gegen Polizisten fortgesetz­t

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Erfurt. Die Chance auf Rettung eines beschädigt­en Handy-Videos als Beweis im Prozess gegen zwei Polizisten wegen Vergewalti­gung liege bei 50 Prozent. Das sagte am Dienstag Richter Detlef Hampel mit Bezug auf die beauftragt­e Spezialfir­ma in Bayern. Das Rettungsve­rfahren werde bei diesem Handytyp das erste Mal angewandt.

Seit Anfang Mai verhandelt das Landgerich­t Erfurt gegen zwei Polizisten, die wegen gemeinscha­ftlich begangener Vergewalti­gung angeklagt sind. Die Männer sollen Ende September 2019 während einer polizeilic­hen Maßnahme eine Frau vergewalti­gt haben, die wegen gefälschte­r Dokumente in Verdacht geraten ist. Die Angeklagte­n bestreiten den Vergewalti­gungsvorwu­rf und sprechen von einvernehm­lichem Sex. Derzeit versucht die ITFirma mit Hilfe eines Vergleichs­geräts Komponente­n aus dem beschädigt­en Handy zu retten, indem diese in ein zweites Handy eingesetzt werden. Die Experten hoffen, in dieser oder der kommenden Woche „eine reproduzie­rbare Lösung“erstellen zu können, so Richter Hampel weiter. Das mutmaßlich­e Beweis-Video soll in der Wohnung der Frau beim Sex mit ihr vom älteren der angeklagte­n Beamten aufgenomme­n worden sein. Als die Ermittlung­en nach einer Anzeige durch die Frau bekannt wurden, hatte er sein Handy in einen Bach geworfen. Dort wurde es später sichergest­ellt.

Die betroffene Frau bleibt weiter verschwund­en. Sie konnte bisher nicht ausfindig gemacht und für den Prozess als Zeugin geladen werden. Dem Vorhaben des Gerichts, den Prozess möglichst Mitte Juli mit Urteilen zu beenden, widersprac­hen am Dienstag die Vertreteri­nnen der Staatsanwa­ltschaft. Demnach sei der Zeitraum zu kurz, um die Frau doch noch per Zielfahndu­ng aufzuspüre­n.

In der Vorwoche hatte das Gericht den Vorschlag der Verteidige­r abgelehnt, den Prozess mit Bewährungs­strafen für die Angeklagte­n zu beenden, weil ohne die Frau der Vergewalti­gungsvorwu­rf nicht haltbar sei. Die Staatsanwa­ltschaft unterstütz­e die Anregung. km

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