Reiserecht in Zeiten von Corona
Telefonforum beantwortet Fragen
Erfurt. Entgegen aller Befürchtungen ist ein Sommerurlaub nun doch auch außerhalb Deutschlands möglich – die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind bis auf Ausnahmen aufgehoben. Aber in den einzelnen Ländern gelten noch viele Corona-Maßnahmen, die die Urlaubsfreude trüben könnten – Maskenpflicht am Strand oder eingeschränkte Restaurantbesuche beispielsweise.
Welche Folgen hat das für den lang ersehnten Urlaub? Kann ich meine gebuchte und bezahlte Pauschalreise auch ohne Reisewarnung kostenfrei stornieren, wenn mir die Umstände zu unsicher sind? Soll ich noch ausstehende Raten überweisen – oder lieber noch abwarten, falls die Reise doch noch abgesagt wird? Wie kann ich mir bestätigen lassen, dass die Reise auf jeden Fall stattfindet? Sind Maskenpflicht und eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten ein Reisemangel, den ich geltend machen kann? Falls die Reise noch abgesagt wird, muss ich einen Gutschein akzeptieren?
Diese und viele weitere Fragen beantworten Ralf Reichertz und Dirk Weinsheimer, die Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Thüringen. ig