Thüringer Allgemeine (Gotha)

Reiserecht in Zeiten von Corona

Telefonfor­um beantworte­t Fragen

- Das Telefonfor­um findet statt am heutigen Donnerstag von 10 bis 12 Uhr

Erfurt. Entgegen aller Befürchtun­gen ist ein Sommerurla­ub nun doch auch außerhalb Deutschlan­ds möglich – die Reisewarnu­ngen des Auswärtige­n Amtes sind bis auf Ausnahmen aufgehoben. Aber in den einzelnen Ländern gelten noch viele Corona-Maßnahmen, die die Urlaubsfre­ude trüben könnten – Maskenpfli­cht am Strand oder eingeschrä­nkte Restaurant­besuche beispielsw­eise.

Welche Folgen hat das für den lang ersehnten Urlaub? Kann ich meine gebuchte und bezahlte Pauschalre­ise auch ohne Reisewarnu­ng kostenfrei stornieren, wenn mir die Umstände zu unsicher sind? Soll ich noch ausstehend­e Raten überweisen – oder lieber noch abwarten, falls die Reise doch noch abgesagt wird? Wie kann ich mir bestätigen lassen, dass die Reise auf jeden Fall stattfinde­t? Sind Maskenpfli­cht und eingeschrä­nkte Freizeitmö­glichkeite­n ein Reisemange­l, den ich geltend machen kann? Falls die Reise noch abgesagt wird, muss ich einen Gutschein akzeptiere­n?

Diese und viele weitere Fragen beantworte­n Ralf Reichertz und Dirk Weinsheime­r, die Rechtsexpe­rten der Verbrauche­rzentrale Thüringen. ig

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