Geld zurück für abgesagte Reise
Ich hatte ein Kombi-Angebot in einem Hotel im Thüringer Wald gebucht. Neben Übernachtung und Vollpension die Nutzung des Spa-Bereiches und Massagen inklusive. Der Aufenthalt wurde wegen Corona abgesagt. Das Hotel weigert sich, meine Zahlungen vollständig zu erstatten.
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Ich kann Ihren Ärger verstehen. Nach meiner Ansicht hatten Sie eine Pauschalreise gebucht. Eine Pauschalreise liegt immer dann vor, wenn eine Reise mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen umfasst. Zwei Reiseleistungen liegen in der Regel vor, wenn man eine Pauschalreise inklusive Hin- und Rücktransport gebucht hat. Keine Reiseleistungen sind sogenannte Nebenleistungen wie etwa Frühstück. Allerdings sieht man in Wellness-Angeboten eines Hotels durchaus eine Reiseleistung – insbesondere dann, wenn diese Leistungen auch Personen zugänglich sind, die nicht Hotelgäste sind. Liegt eine Pauschalreise vor, haben Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung. Aufgrund der Regelungen zu Covid-19 in
Thüringen zur Reisezeit liegt ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vor, wegen dem sie Ihre Pauschalreise nicht antreten können. Daraus ergibt sich, dass der Reiseveranstalter binnen 14 Tagen nach Stornierung den Reisepreis erstatten muss. Sie müssen sich weder auf einen Gutschein noch auf eine Gutschrift auf ihrem Kundenkonto einlassen. Auch wenn es sich nicht um eine Pauschalreise handeln würde, hätten Sie Anspruch auf Rückerstattung. Dies ergibt sich aus §275 BGB – das Hotel ist von seiner Pflicht befreit, seine Leistungen zu erbringen, weil die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie es unmöglich machen. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, geleistete Zahlungen zurückzufordern.