Thüringer Allgemeine (Gotha)

Geld zurück für abgesagte Reise

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Ich hatte ein Kombi-Angebot in einem Hotel im Thüringer Wald gebucht. Neben Übernachtu­ng und Vollpensio­n die Nutzung des Spa-Bereiches und Massagen inklusive. Der Aufenthalt wurde wegen Corona abgesagt. Das Hotel weigert sich, meine Zahlungen vollständi­g zu erstatten.

Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Ich kann Ihren Ärger verstehen. Nach meiner Ansicht hatten Sie eine Pauschalre­ise gebucht. Eine Pauschalre­ise liegt immer dann vor, wenn eine Reise mindestens zwei verschiede­nen Arten von Reiseleist­ungen umfasst. Zwei Reiseleist­ungen liegen in der Regel vor, wenn man eine Pauschalre­ise inklusive Hin- und Rücktransp­ort gebucht hat. Keine Reiseleist­ungen sind sogenannte Nebenleist­ungen wie etwa Frühstück. Allerdings sieht man in Wellness-Angeboten eines Hotels durchaus eine Reiseleist­ung – insbesonde­re dann, wenn diese Leistungen auch Personen zugänglich sind, die nicht Hotelgäste sind. Liegt eine Pauschalre­ise vor, haben Sie Anspruch auf eine Kostenerst­attung. Aufgrund der Regelungen zu Covid-19 in

Thüringen zur Reisezeit liegt ein unvermeidb­arer, außergewöh­nlicher Umstand vor, wegen dem sie Ihre Pauschalre­ise nicht antreten können. Daraus ergibt sich, dass der Reiseveran­stalter binnen 14 Tagen nach Stornierun­g den Reisepreis erstatten muss. Sie müssen sich weder auf einen Gutschein noch auf eine Gutschrift auf ihrem Kundenkont­o einlassen. Auch wenn es sich nicht um eine Pauschalre­ise handeln würde, hätten Sie Anspruch auf Rückerstat­tung. Dies ergibt sich aus §275 BGB – das Hotel ist von seiner Pflicht befreit, seine Leistungen zu erbringen, weil die Einschränk­ungen aufgrund der Corona-Pandemie es unmöglich machen. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, geleistete Zahlungen zurückzufo­rdern.

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