Mit Zuschuss gegen Kündigung
Hilfe für Handwerks-Azubis in Gotha
Gotha. Sechs Wochen blieben die Türen der Goldschmiede Damm am Buttermarkt in Gotha geschlossen. Regulären Beschäftigten stand in dieser Zeit Kurzarbeitergeld zu. Doch Auszubildenden haben darauf erst nach sechs Wochen Anspruch. Inhaberin Kerstin Damm ist dennoch verpflichtet, ihre Auszubildende weiter zu bezahlen. Den Nachteil gleicht das Thüringer Wirtschaftsministerium aus.
149 Ausbildungsbetriebe im Handwerk in Nordund Mittelthüringen können die Hilfe beziehen. Drei Lehrlinge sind Goldschmiede, die meisten lernen in Friseursalons und Autohäusern und Werkstätten. Die Handwerkskammer Erfurt kontaktierte die Betriebe und informierte über den Anspruch.
Die erste, der das Geld ausgezahlt wurde, ist Kerstin Damm. Für ihre Auszubildenden Ulrike Niewiadoma bekommt sie 600 Euro – 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge. Damit soll die Kündigung von Azubis in der Pandemie verhindert werden.
Als Ulrike Niewiadoma hörte, dass die Goldschmiede in Gotha schließen muss, saß sie in der Berufsschule. Plötzlich musste alles schnell gehen: Das Internat in Arnstadt, das sie in der Berufsschulzeit bewohnt, schloss und sie musste ausziehen. „Plötzlich hing alles in der Schwebe“, erinnert sich Niewiadoma.
Ausbilderin Kerstin Damm betreute ihre Auszubildende schließlich mit theoretischen Aufgaben, um ihr die Heimarbeit zu ermöglichen. Ulrike Niewiadoma ist der 16. Lehrling, den Kerstin Damm ausbildet. 1925 wurde die Goldschmiede von Großvater Max Damm gegründet. Obwohl Kerstin Damm Bewerbungen erhält, schwinde das Interesse an dem Beruf merklich, sagt sie. Einen neuen Lehrling kann Damm jedoch gar nicht aufnehmen: In der Werkstatt fehlt der Platz. Um Abstand bei der Arbeit zu gewährleisten, hat sie von fünf Arbeitsplätzen auf drei reduziert.