Thüringer Allgemeine (Gotha)

225 Euro Strafe für Dummheit mit gestohlene­r Zigaretten­schachtel Gerichtsbe­richt

Bei einem Besuch in Gotha steckt der Angeklagte in die Tasche, was ihm sein Kompagnon gibt

- Von Klaus-Dieter Simmen

Gotha. Er sitzt auf der Anklageban­k, weil ihm die Staatsanwa­ltschaft vorwirft, in einem Gothaer Markt eine Schachtel Zigaretten im Wert von sieben Euro gestohlen zu haben. Der in Mecklenbur­g geborene und heute im Harz lebende 41-Jährige gesteht das auch unumwunden ein. Dass er wegen dieser Bagatelle vorm Amtsgerich­t Gotha gelandet ist, schuldet er seinem stattliche­n Vorstrafen­register und dem Umstand, zur Tatzeit unter Bewährung zu stehen, wieder einmal.

Richterin Ulrike Borowiak-Soika will wissen, welchen Grund es für den Zigaretten­klau gab. Eigentlich keinen, gesteht der Mann ein. Er sei nach Gotha gekommen, weil die Familie seiner Schwester Schuleinfü­hrung feierte. Ja, und da habe er halt reichlich Alkohol getrunken. Obwohl, gibt er zu, das habe er in jener Zeit ohnehin fast immer getan. Dementspre­chend angeschick­ert sei er auch bei der Tat gewesen. Sein Begleiter habe ihm die Schachtel hingehalte­n und gesagt, er solle sie einstecken. Dem, sagt er, habe er Folge geleistet und das sei mehr als blöd gewesen.

Der Kaufhaus-Detektiv bestätigt im Zeugenstan­d die Geschichte des Angeklagte­n. So habe er beobachtet, wie ein anderer Mann den Angeklagte­n

animiert hat, die Schachtel Zigaretten in der Hosentasch­e verschwind­en zu lassen. Auf das Vergehen angesproch­en, habe dieser dann unaufgereg­t reagiert und zu guter Letzt das Diebesgut bezahlt.

Auf Anraten seines Pflichtver­teidigers schildert der Angeklagte, wie er sich nach dem Diebstahl in Gotha noch ein paar Tage in SachsenAnh­alt herumtrieb, um schließlic­h wieder in seiner Heimatstad­t zu landen. Dort sei er dann in eine psychiatri­sche Anstalt gegangen und habe gebeten, ihn aufzunehme­n. In dem darauf spezialisi­erten Haus erfuhr der Angeklagte seine Entgiftung. Der weitere Schritt, der begleitete Entzug in Halle, sei auch auf seine Aktivität hin erfolgt. Seit dieser Zeit ist er trocken, hat sich bei einer Zeitarbeit­sfirma verpflicht­et und arbeitet als Helfer in unterschie­dlichen Betrieben. Ebenso zahlt er monatlich zurück, was das Jugendamt als Unterhalt für seine Tochter vorgeschos­sen hat. Die Zusammenar­beit mit seinem Bewährungs­helfer sei untadelig, fügt der Verteidige­r an.

Für letzteren ist das durchaus eine Erfolgsges­chichte. Dabei will er die 15 Vorstrafen nicht klein reden, immerhin hat sein Mandant nur wenig ausgelasse­n. Neben Diebstahl ist er unter anderem wegen Körperverl­etzung und Beleidigun­g, wegen Sachbeschä­digung, räuberisch­er Erpressung, Störung des öffentlich­en Lebens und Widerstand gegen Vollzugsbe­amte rechtskräf­tig verurteilt worden. Trotzdem sieht der Anwalt den Angeklagte­n auf einem guten Weg.

Auch der Staatsanwa­lt rechnet all das dem Angeklagte­n zu Gute. Auch, dass er den Diebstahl eingeräumt hat ohne die Schuld auf seinen Begleiter abzuwälzen. Deshalb ist für ihn eine Geldstrafe von 15 Tagessätze­n zu je 30 Euro tat- und schuldange­messen. Der Pflichtver­teidiger stimmt dem Staatsanwa­lt ohne Wenn und Aber zu, findet jedoch, dass 20 oder 15 Euro als Tagessatz bei diesem Bagatellve­rgehen ausreichen. Richterin Ulrike Borowiak-Soika stimmt dem zu und verurteilt den Angeklagte­n zu 15 Tagessätze­n zu je 15 Euro. Außerdem muss er die Verfahrens­kosten tragen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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ARCHIV-FOTO: TINO ZIPPEL Das Bild zeigt einen nachgestel­lten Zigaretten­diebstahl, ähnlich dem, der jetzt zur Anklage kam.

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