225 Euro Strafe für Dummheit mit gestohlener Zigarettenschachtel Gerichtsbericht
Bei einem Besuch in Gotha steckt der Angeklagte in die Tasche, was ihm sein Kompagnon gibt
Gotha. Er sitzt auf der Anklagebank, weil ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, in einem Gothaer Markt eine Schachtel Zigaretten im Wert von sieben Euro gestohlen zu haben. Der in Mecklenburg geborene und heute im Harz lebende 41-Jährige gesteht das auch unumwunden ein. Dass er wegen dieser Bagatelle vorm Amtsgericht Gotha gelandet ist, schuldet er seinem stattlichen Vorstrafenregister und dem Umstand, zur Tatzeit unter Bewährung zu stehen, wieder einmal.
Richterin Ulrike Borowiak-Soika will wissen, welchen Grund es für den Zigarettenklau gab. Eigentlich keinen, gesteht der Mann ein. Er sei nach Gotha gekommen, weil die Familie seiner Schwester Schuleinführung feierte. Ja, und da habe er halt reichlich Alkohol getrunken. Obwohl, gibt er zu, das habe er in jener Zeit ohnehin fast immer getan. Dementsprechend angeschickert sei er auch bei der Tat gewesen. Sein Begleiter habe ihm die Schachtel hingehalten und gesagt, er solle sie einstecken. Dem, sagt er, habe er Folge geleistet und das sei mehr als blöd gewesen.
Der Kaufhaus-Detektiv bestätigt im Zeugenstand die Geschichte des Angeklagten. So habe er beobachtet, wie ein anderer Mann den Angeklagten
animiert hat, die Schachtel Zigaretten in der Hosentasche verschwinden zu lassen. Auf das Vergehen angesprochen, habe dieser dann unaufgeregt reagiert und zu guter Letzt das Diebesgut bezahlt.
Auf Anraten seines Pflichtverteidigers schildert der Angeklagte, wie er sich nach dem Diebstahl in Gotha noch ein paar Tage in SachsenAnhalt herumtrieb, um schließlich wieder in seiner Heimatstadt zu landen. Dort sei er dann in eine psychiatrische Anstalt gegangen und habe gebeten, ihn aufzunehmen. In dem darauf spezialisierten Haus erfuhr der Angeklagte seine Entgiftung. Der weitere Schritt, der begleitete Entzug in Halle, sei auch auf seine Aktivität hin erfolgt. Seit dieser Zeit ist er trocken, hat sich bei einer Zeitarbeitsfirma verpflichtet und arbeitet als Helfer in unterschiedlichen Betrieben. Ebenso zahlt er monatlich zurück, was das Jugendamt als Unterhalt für seine Tochter vorgeschossen hat. Die Zusammenarbeit mit seinem Bewährungshelfer sei untadelig, fügt der Verteidiger an.
Für letzteren ist das durchaus eine Erfolgsgeschichte. Dabei will er die 15 Vorstrafen nicht klein reden, immerhin hat sein Mandant nur wenig ausgelassen. Neben Diebstahl ist er unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung, wegen Sachbeschädigung, räuberischer Erpressung, Störung des öffentlichen Lebens und Widerstand gegen Vollzugsbeamte rechtskräftig verurteilt worden. Trotzdem sieht der Anwalt den Angeklagten auf einem guten Weg.
Auch der Staatsanwalt rechnet all das dem Angeklagten zu Gute. Auch, dass er den Diebstahl eingeräumt hat ohne die Schuld auf seinen Begleiter abzuwälzen. Deshalb ist für ihn eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 Euro tat- und schuldangemessen. Der Pflichtverteidiger stimmt dem Staatsanwalt ohne Wenn und Aber zu, findet jedoch, dass 20 oder 15 Euro als Tagessatz bei diesem Bagatellvergehen ausreichen. Richterin Ulrike Borowiak-Soika stimmt dem zu und verurteilt den Angeklagten zu 15 Tagessätzen zu je 15 Euro. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.