Thüringer Allgemeine (Gotha)

Drohung mit Schufa ist unzulässig

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Wiesbaden. Mahnschrei­ben von Inkassount­ernehmen sind grundsätzl­ich zulässig. Allerdings dürfen Empfänger nicht zu sehr unter Druck gesetzt werden, wenn sie einer Forderung widersproc­hen haben, erklärt die Wettbewerb­szentrale. So ist es in einem solchen Fall unzulässig, eine Zahlungsau­fforderung mit einem Hinweis auf eine Meldung an eine Auskunftei, zum Beispiel die Schufa, zu versehen. Das entschied das Landgerich­t Köln bereits 2016. Die Praxis sei mitunter trotzdem noch immer geläufig. dpa

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