Drohung mit Schufa ist unzulässig
Wiesbaden. Mahnschreiben von Inkassounternehmen sind grundsätzlich zulässig. Allerdings dürfen Empfänger nicht zu sehr unter Druck gesetzt werden, wenn sie einer Forderung widersprochen haben, erklärt die Wettbewerbszentrale. So ist es in einem solchen Fall unzulässig, eine Zahlungsaufforderung mit einem Hinweis auf eine Meldung an eine Auskunftei, zum Beispiel die Schufa, zu versehen. Das entschied das Landgericht Köln bereits 2016. Die Praxis sei mitunter trotzdem noch immer geläufig. dpa