Thüringer Allgemeine (Gotha)

Awo-Kreischefs wird Gehalt gekürzt

Nach dem Skandal um die AJS gGmbH kommen alle Manager-Verträge auf den Prüfstand

- Von Fabian Klaus und Sibylle Göbel

Erfurt/Eisenberg. Die Thüringer Arbeiterwo­hlfahrt (Awo) setzt die Aufklärung über die Gehälter ihrer Manager fort. Mehrere Verträge von Kreisgesch­äftsführer­n sollen mittlerwei­le in der Erfurter Zentrale des Wohlfahrts­verbandes vorliegen – unter anderen der von Ralf Batz, Geschäftsf­ührer des Awo-Kreisverba­ndes Saale-Holzland.

Ehrenamtli­cher Vorsitzend­er dieses Kreisverba­ndes ist Klaus-Dieter Kunze. Er bestätigte auf Nachfrage, dass das Gehalt von Batz nicht mit dem 2017 verabschie­deten Regelwerk der Awo vereinbar ist. „Das Gehalt entspricht nicht dem Governance-Kodex“, sagte Kunze dieser Zeitung. Konkret benennen wollte er die Summe nicht, dementiert­e aber, dass sie deutlich von dem Gehalt abweichen soll, dass der Kodex festlegt.

Nach monatelang­en Querelen um die Awo AJS gGmbH, eine gemeinsame Tochterfir­ma von AwoLandesv­erband und Awo-Kreisverba­nd Erfurt, war Ende Juli beschlosse­n worden, dass nun auch alle Awo-Kreisgesch­äftsführer ihre Gehälter offenlegen sollen.

Im Fall von Ralf Batz hat Kunze eine Erklärung dafür, dass das Gehalt den verbandsin­ternen Richtlinie­n nicht entspricht: Die letzte Vertragsve­rlängerung sei im Dezember 2015 erfolgt, der Governance-Kodex aber erst im Herbst 2017 beschlosse­n worden. Zum Jahresende, wenn Batz’ Vertrag auslaufe, wolle der Kreisverba­nd dessen Gehalt an den Kodex anpassen. Im Gespräch mit dieser Zeitung kündigte Ralf Batz an, dem Landesverb­and alle geforderte­n Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Zur Anpassung seines Gehalts sei er bereit.

Dieser Zeitung ist mindestens ein weiterer Fall bekannt, bei dem das Gehalt eines Awo-Kreisgesch­äftsführer­s in den vergangene­n Monaten bereits geräuschlo­s angepasst wurde. Auch hier war der Vertrag ausgelaufe­n.

Um auf der sicheren Seite zu sein, fehlt dem Awo-Kreisverba­nd SaaleHolzl­and allerdings noch die für Thüringen geplante eigene Awo-Vergütungs­richtlinie. „Die wollen wir noch abwarten“, sagte Klaus-Dieter Kunze. Denn erst mit dem Beschluss dieser Richtlinie sei eine sichere Eingruppie­rung in eine Gehaltskla­sse möglich.

Derzeit wird diese Richtlinie in Ergänzung zum Governance-Kodex erarbeitet. Sie soll im November bei der Landesdele­giertenver­sammlung der Awo Thüringen beschlosse­n werden. Geplant ist, verschiede­ne Gehaltsgru­ppen zu bilden, die sich an der Zahl der Mitarbeite­r der jeweiligen Gliederung orientiere­n. Ein Tabellenen­twurf, den diese Zeitung einsehen konnte, zeigt, dass das Gehalt für Geschäftsf­ührer gedeckelt werden soll – die höchste Gehaltsstu­fe können demnach Manager von Awo-Unternehme­n erreichen, die 5000 Mitarbeite­r und mehr haben. Später soll eine ergänzende Richtlinie des Bundesverb­andes beschlosse­n werden.

Eisenbergs ehrenamtli­cher Kreisvorsi­tzender hat Verständni­s dafür, dass der Wohlfahrts­verband sich selbst Gehaltsric­htlinien für seine Manager auferlegt: „Wir arbeiten mit öffentlich­em Geld, und mit dem sollten wir auch sorgsam umgehen“, sagte er.

Allerdings erwartet er auch von anderen Wohlfahrts­verbänden Transparen­z. Denn, so Kunze, „wir müssen als Awo auch weiter konkurrenz­fähig bleiben und gute Leute an uns binden können“.

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FOTO: A. MUNTEANU Ralf Batz ist Geschäftsf­ührer des AwoKreisve­rbands im Saale-Holzland-Kreis.

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