Awo-Kreischefs wird Gehalt gekürzt
Nach dem Skandal um die AJS gGmbH kommen alle Manager-Verträge auf den Prüfstand
Erfurt/Eisenberg. Die Thüringer Arbeiterwohlfahrt (Awo) setzt die Aufklärung über die Gehälter ihrer Manager fort. Mehrere Verträge von Kreisgeschäftsführern sollen mittlerweile in der Erfurter Zentrale des Wohlfahrtsverbandes vorliegen – unter anderen der von Ralf Batz, Geschäftsführer des Awo-Kreisverbandes Saale-Holzland.
Ehrenamtlicher Vorsitzender dieses Kreisverbandes ist Klaus-Dieter Kunze. Er bestätigte auf Nachfrage, dass das Gehalt von Batz nicht mit dem 2017 verabschiedeten Regelwerk der Awo vereinbar ist. „Das Gehalt entspricht nicht dem Governance-Kodex“, sagte Kunze dieser Zeitung. Konkret benennen wollte er die Summe nicht, dementierte aber, dass sie deutlich von dem Gehalt abweichen soll, dass der Kodex festlegt.
Nach monatelangen Querelen um die Awo AJS gGmbH, eine gemeinsame Tochterfirma von AwoLandesverband und Awo-Kreisverband Erfurt, war Ende Juli beschlossen worden, dass nun auch alle Awo-Kreisgeschäftsführer ihre Gehälter offenlegen sollen.
Im Fall von Ralf Batz hat Kunze eine Erklärung dafür, dass das Gehalt den verbandsinternen Richtlinien nicht entspricht: Die letzte Vertragsverlängerung sei im Dezember 2015 erfolgt, der Governance-Kodex aber erst im Herbst 2017 beschlossen worden. Zum Jahresende, wenn Batz’ Vertrag auslaufe, wolle der Kreisverband dessen Gehalt an den Kodex anpassen. Im Gespräch mit dieser Zeitung kündigte Ralf Batz an, dem Landesverband alle geforderten Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Zur Anpassung seines Gehalts sei er bereit.
Dieser Zeitung ist mindestens ein weiterer Fall bekannt, bei dem das Gehalt eines Awo-Kreisgeschäftsführers in den vergangenen Monaten bereits geräuschlos angepasst wurde. Auch hier war der Vertrag ausgelaufen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, fehlt dem Awo-Kreisverband SaaleHolzland allerdings noch die für Thüringen geplante eigene Awo-Vergütungsrichtlinie. „Die wollen wir noch abwarten“, sagte Klaus-Dieter Kunze. Denn erst mit dem Beschluss dieser Richtlinie sei eine sichere Eingruppierung in eine Gehaltsklasse möglich.
Derzeit wird diese Richtlinie in Ergänzung zum Governance-Kodex erarbeitet. Sie soll im November bei der Landesdelegiertenversammlung der Awo Thüringen beschlossen werden. Geplant ist, verschiedene Gehaltsgruppen zu bilden, die sich an der Zahl der Mitarbeiter der jeweiligen Gliederung orientieren. Ein Tabellenentwurf, den diese Zeitung einsehen konnte, zeigt, dass das Gehalt für Geschäftsführer gedeckelt werden soll – die höchste Gehaltsstufe können demnach Manager von Awo-Unternehmen erreichen, die 5000 Mitarbeiter und mehr haben. Später soll eine ergänzende Richtlinie des Bundesverbandes beschlossen werden.
Eisenbergs ehrenamtlicher Kreisvorsitzender hat Verständnis dafür, dass der Wohlfahrtsverband sich selbst Gehaltsrichtlinien für seine Manager auferlegt: „Wir arbeiten mit öffentlichem Geld, und mit dem sollten wir auch sorgsam umgehen“, sagte er.
Allerdings erwartet er auch von anderen Wohlfahrtsverbänden Transparenz. Denn, so Kunze, „wir müssen als Awo auch weiter konkurrenzfähig bleiben und gute Leute an uns binden können“.