Thüringer Allgemeine (Gotha)

Die falsche Entscheidu­ng

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Nun hat Berlins Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) also die Demonstrat­ionen gegen die Corona-Einschränk­ungen verboten. Das ist ein mutiger Schritt, wenn man an die Debatten um die Teilnehmer­zahl der jüngsten Proteste Anfang August denkt.

Das Verbot steht rechtlich auf wackeligen Beinen. Das Demonstrat­ionsrecht war eines der ersten Grundrecht­e, die nach dem Lockdown aus gutem Grund wieder sichergest­ellt wurden. Selbst wenn es stimmt, dass Rechtsextr­eme die Protestbew­egung infiltrier­t haben, ist Geisels Entscheidu­ng aus mehreren Gründen falsch:

Erstens wegen der Bedeutung des Themas. Die Corona-Krise ist das wichtigste Problem der Gegenwart. Die Vorgaben des Staates stellen massive Eingriffe in Grundrecht­e und persönlich­e Freiheit der Bürger dar. Sie zu kritisiere­n und zu diskutiere­n, ist legitim.

Der zweite Grund ist ein strategisc­her. Die Organisato­ren der Corona-Demonstrat­ionen sehen sich ohnehin einem diktatoris­chen Regime gegenüber, das die Menschen durch die Auflagen gegen die Pandemie weiter unter seine Knute zwingen möchte. Das Verbot ist Wasser auf die Mühlen derer, die sich in Deutschlan­d verfolgt fühlen und klagen, ihre Meinung nicht offen äußern zu dürfen, obwohl das ja ständig in sozialen Medien und auf anderen Kanälen passiert.

Der dritte Grund ist ein praktische­r. Auch die Polizei wird Schwierigk­eiten haben zu unterbinde­n, dass angereiste Protestler aus Reisebusse­n steigen, sich versammeln und spontane Aufzüge abhalten. Dazu werden sich Menschen solidarisi­eren, die gar nicht die Corona-Auflagen, wohl aber das Verbot ablehnen.

Es wäre klüger gewesen, den Veranstalt­ern klare Ansagen zu machen, Auflagen zu formuliere­n. Werden diese nachhaltig nicht befolgt, wird die Veranstalt­ung beendet und aufgelöst. Das ist zwar anstrengen­d, aber eben auch Routine für Berlins Polizei. Es sollte uns den Aufwand Wert sein, um Meinungsfr­eiheit und Demonstrat­ionsrecht zu sichern – auch für Verächter des demokratis­chen Rechtsstaa­tes.

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LEITARTIKE­L Joachim Fahrun zum Verbot der Berliner Corona-Demo

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