Bewährungsstrafe für Missbrauch des eigenen Kindes
Mutter verging sich an ihrem wenige Monate alten Sohn. Verfahren gegen zweiten Angeklagten könnte noch Monate dauern
Gera. Die Tat wiegt schwer. Nadine M. wird des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften für schuldig erklärt – das Urteil: 15 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das ist das Ergebnis eines turbulenten Prozesstages am Landgericht Gera vor der 9. Strafkammer. Der beginnt mit zwei Angeklagten. Daniel P. wird beschuldigt, sowohl Nadine M. als auch Jenny O. zum Missbrauch weniger Monate alter Babys angestiftet zu haben. Ein Fall wurde bereits im vergangenen Jahr verhandelt, allerdings hob der Bundesgerichtshof den Schuldspruch mit Blick auf P. auf. Das Urteil gegen O. hatte Bestand. Jetzt steht P. wegen des zweiten Falles erneut vor Gericht. In den ersten beiden Verhandlungstagen machte er widersprüchliches Aussagen. Erst gestand er, dann widerrief er.
Anders bei Nadine M. Die räumte zu Beginn der Hauptverhandlung ein, ihren damals wenige Monate alten Sohn missbraucht zu haben. P. habe sie dazu überredet. M. versprach sich eine Beziehung mit dem heute 32-Jährigen, wenn sie tat, was er verlangte. Das war 2015. Die Tat flog auf bei den Ermittlungen zum im vergangenen Jahr verhandelten Fall. Die Taten fanden 2016 statt.
Der Verhandlungstag bot indes gleich mehrere Überraschungen. Zunächst musste Staatsanwältin Dagmar Weber in den Zeugenstand, weil sie bereits beim Verfahren im vergangenen Jahr die Anklage vertreten hatte. Unter Bezugnahme auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eröffnete ihr Richter Harald Tscherner nach der Vernehmung, dass sie nun nicht mehr am Prozess teilnehmen könne. Nach einer längeren Verhandlungspause war Weber dennoch da und erklärte, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, über die Besetzung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Ob sich daraus für den Angeklagten P., um dessen erstinstanzliches Urteil es in der Vernehmung ging, ein erneuter Revisionsgrund ergeben könnte, ist derzeit unklar.
Aber auch zwischen Udo Freier, dem Verteidiger von Nadine M., und dem vorsitzenden Richter entspann sich ein Wortgefecht um die Frage, ob M. einer Begutachtung zu unterziehen sei, um ihre Schuldfähigkeit festzustellen.
Während Tscherner nicht den Eindruck erweckte, dem Antrag des Anwalts folgen zu wollen, war der mit seinem Tablet-PC befasst. Auf die Frage des Richters, ob er HomeOffice betreibe, erklärte Freier wiederum, dass er recherchiere „zu dem, was Sie hier veranstalten“. Nach einer kurzen Prozesspause hatten sich die Gemüter beruhigt. Das Gericht beschloss, die Verfahren
von P. und M. zu trennen. Der Grund: Bei P. wurde nach einer erneuten Durchsuchung in seiner Wohnung eine umfangreichere Beweisaufnahme notwendig und er soll überdies begutachtet werden. Die Verhandlung könnte sich so noch Wochen hinziehen.
Staatsanwältin Weber beantragte für Nadine M. für die ihr vorgeworfene Tat zum Nachteil ihres kleinen Jungen zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Verteidigung stellte keinen Antrag. Das Gericht schloss den Teil des Prozesses mit 15 Monaten Freiheitsstrafe. Die Kammer erkannte an, dass Nadine M. von P. manipuliert worden sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.