Thüringer Allgemeine (Gotha)

Hilfspfleg­er für immer hinter Gittern

38-jähriger Pole hat in der ambulanten Pflege drei Menschen mit Insulin ermordet

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München. Wegen Mordes an drei Patienten ist ein Hilfspfleg­er vom Landgerich­t München I zu lebenslang­er Haft und anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte dem Mann vorgeworfe­n, er habe seinen pflegebedü­rftigen Patienten an verschiede­nen Tatorten in Deutschlan­d Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine

Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörige­n der Opfer entschuldi­gt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: „Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.“Mit der Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlo­ssen. Danach greift die Sicherungs­verwahrung.

Ursprüngli­ch waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwa­ltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklagebeh­örde von versuchtem

Mord aus, in drei Fällen von gefährlich­er Körperverl­etzung.

In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewies­en werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwort­lich sein könnte.

Der Fall des Hilfspfleg­ers erinnert an den spektakulä­ren Fall des Patientenm­örders Niels Högel, der 2019 vom Landgerich­t Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslang­er Haft verurteilt wurde.

Die Deutsche Stiftung Patientens­chutz forderte kurz vor dem Ende des Prozesses Schwerpunk­tstaatsanw­altschafte­n, die sich um Kriminalit­ät in der Pflege kümmern. „Quer durch Deutschlan­d ist es symptomati­sch, dass bei Delikten in der Pflege und Medizin der Aufklärung­sdruck oft fehlt“, sagte Stiftungsv­orstand Eugen Brysch. dpa

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FOTO: DPA Verhandlun­g gegen den 38-jährigen Angeklagte­n.

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