Länder vereinbaren einheitlicheres Abitur ab 2023
Mindestens Hälfte der Aufgaben in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aus einem Pool
Berlin. Das Umweltbundesamt hat eine klare Vorstellung, wie Schule in Corona-Zeiten funktionieren kann: Fenster auf, durchlüften. Und das alle 20 Minuten, für mindestens fünf Minuten. Der Vorschlag kommt aus einer Handreichung der Behörde, um die die Kultusministerkonferenz gebeten hatte. Auch zu Luftreinigern und anderen Geräten gibt das UBA darin Empfehlungen. Heute wurde das Papier veröffentlicht, morgen soll es Thema bei der Besprechung der Bildungsminister der Länder sein.
Doch das wohl wichtigste Ergebnis dieser Kultusministerkonferenz, die wegen Corona per Videokonferenz stattfindet, kommt am ersten Tag: Bildung in Deutschland soll vergleichbar werden, vom frühkindlichen Bereich bis zum Abitur. Die Kultusminister haben sich deshalb am Donnerstag nach jahrelangen Verhandlungen auf eine „Ländervereinbarung“für eine bessere Zusammenarbeit im Bildungssystem mit einheitlicheren Linien verständigt. Das Papier soll das 56 Jahre alte „Hamburger Abkommen“zur „Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ablösen und die Vergleichbarkeit bei Schulausbildung und Abschlüssen verbessern.
In der neuen Vereinbarung sichern sich die Länder unter anderem zu, „durch geeignete Maßnahmen“dafür zu sorgen, dass Schüler bei einem länderübergreifenden Schulwechsel „ihre Bildungslaufbahn bruchlos fortsetzen können“. Geprüft werden soll auch eine Angleichung der verschiedenen Schulbezeichnungen im Sekundarbereich I. Da gibt es mit Realschule, Hauptschule, Oberschule oder anderen Bezeichnungen eine Vielzahl an Namen in den verschiedenen Ländern. Beim Abitur wollen sich die Länder verpflichten, 2023 die Hälfte aller schriftlichen Aufgaben in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aus einem gemeinsamen Aufgabenpool zu entnehmen. Zwei Jahre später soll das auch für naturwissenschaftliche Fächer gelten. Einen solchen Pool für Abituraufgaben in bestimmten Fächern gibt es bereits.
Notwendig geworden war die Vereinbarung auch durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das 2017 in einer Entscheidung zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen bemängelt hatte, dass Abiturnoten bundesweit schlecht vergleichbar sind und Studienanwärter abhängig vom Heimatland Nachteile haben können. tma/dpa