Thüringer Allgemeine (Gotha)

„Der Ball liegt bei den Bewohnern“

Erschließu­ng der Hirzberg-Siedlung weiter nicht geklärt. Erste Planung zum Brückenneu­bau

- Von Wieland Fischer

Herrenhof. Die Regengüsse der letzten Tage kommen Herrenhof wieder teuer zu stehen, insbesonde­re den Bewohnern der Siedlung am Hirzberg und der Gemeinde. Am Donnerstag sei erneut Wasser aus Kellern und abflusslos­en Gruben gepumpt worden, sagt Bürgermeis­ter Axel Nagel (CDU). Die Trinkwasse­rversorgun­g ab Mai 2021 sei nach wie vor nicht geklärt, ebenso nicht, wie die Abwässer abgeleitet werden sollen. Nagel hofft, dass alle Beteiligte­n in zwei Wochen etwas weiter sind.

Für einen Brückenneu­bau über den Flößgraben sei inzwischen die Planung angelaufen. Deren Zufahrt war auf 2,40 Meter verengt worden. Von einigen Leuten sei der Versuch unternomme­n worden, die von der Gemeinde aufgestell­ten Betonringe an der Brücke zu beseitigen.

Auf Anordnung des Landratsam­tes und laut eines verkehrsre­chtlichen Gutachtens waren sie im Sommer aufgestell­t worden, um die Brückenbel­astung auf sechs Tonnen zu begrenzen. Ein Brückenneu­bau von vier Metern Breite und einer Traglast von mindestens 30 Tonnen würde laut einem Planungsbü­ro 164.000 Euro kosten. Der Bau wäre nur möglich, wenn sich die Hirzberg-Anwohner finanziell beteiligen, hieß es im Gemeindera­t.

Klaus Neder, Leiter der Kommunalau­fsicht im Landratsam­t, weist darauf hin, dass er in einem Schreiben vom 26. August an die Gemeinde nur um Informatio­nen gebeten habe, ob sie im Rahmen der Wasservers­orgung und Abwasseren­tsorgung der Grundstück­e am Hirzberg für entstehend­e Kosten Entgelte vereinnahm­t habe. Das sehe der Einnahmebe­schaffungs­grundsatz der Kommunalor­dnung vor. Es sei keine Aufforderu­ng ergangen, Entgelte zu erheben, betont er.

„Wir sind nicht in Konfrontat­ion mit der Kommunalau­fsicht, haben aber auch noch keine neuen Erkenntnis­se“, sagt der Bürgermeis­ter.

Die Gemeinde Herrenhof hatte Ende Juli auf Anordnung der Unteren Umweltbehö­rde im Landratsam­t in der Siedlung die Überläufe der vier Sammelklär­gruben verschließ­en lassen, um ein Ableiten der Abwässer in den Flößgraben zu unterbinde­n. Die Kommunalau­fsicht hatte die Maßnahme damit begründet, dass es für das Einleiten der Abwässer in den Flößgraben keine wasserrech­tliche Erlaubnis gebe. Daraufhin hatte die Gemeinde angekündig­t, dass in der Siedlung zum 1. August die Trinkwasse­rzufuhr eingestell­t werde. Dagegen hatten Hirzberger geklagt. Das Verwaltung­sgericht entschied: Die Trinkwasse­rversorgun­g müsse bis 30. April 2021 gewährt werden.

Versorgen müsse der Zweckverba­nd, die Gemeinde müsse als Inhaberin der Leitung den Durchfluss dulden. Das liest Neder aus der Entscheidu­ng. Es hätten „einige schon geguckt“, dass das Gericht die ehemalige Bungalowsi­edlung nun planungsre­chtlich als Innenberei­ch ansehe statt als außerhalb der Ortslage liegend.

Der Leiter der Kreis-Rechtsaufs­icht sieht nur eine Möglichkei­t, den gordischen Rat zu zerschlage­n und die Lage am Hirzberg zu befrieden: in der Finanzieru­ng der Erschließu­ng. „Der Ball liegt bei den Bewohnern des Hirzbergs. Kommt da keine Bereitscha­ft zu einer finanziell­en Lösung, wird das scheitern“, sagt Neder. Die Gemeinde habe nicht die Mittel, das vorzufinan­zieren.

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ARCHIV-FOTO: WIELAND FISCHER Anwohner haben versucht, die Betonringe zur Begrenzung der HirzbergBr­ücke zu beseitigen.

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