„Der Ball liegt bei den Bewohnern“
Erschließung der Hirzberg-Siedlung weiter nicht geklärt. Erste Planung zum Brückenneubau
Herrenhof. Die Regengüsse der letzten Tage kommen Herrenhof wieder teuer zu stehen, insbesondere den Bewohnern der Siedlung am Hirzberg und der Gemeinde. Am Donnerstag sei erneut Wasser aus Kellern und abflusslosen Gruben gepumpt worden, sagt Bürgermeister Axel Nagel (CDU). Die Trinkwasserversorgung ab Mai 2021 sei nach wie vor nicht geklärt, ebenso nicht, wie die Abwässer abgeleitet werden sollen. Nagel hofft, dass alle Beteiligten in zwei Wochen etwas weiter sind.
Für einen Brückenneubau über den Flößgraben sei inzwischen die Planung angelaufen. Deren Zufahrt war auf 2,40 Meter verengt worden. Von einigen Leuten sei der Versuch unternommen worden, die von der Gemeinde aufgestellten Betonringe an der Brücke zu beseitigen.
Auf Anordnung des Landratsamtes und laut eines verkehrsrechtlichen Gutachtens waren sie im Sommer aufgestellt worden, um die Brückenbelastung auf sechs Tonnen zu begrenzen. Ein Brückenneubau von vier Metern Breite und einer Traglast von mindestens 30 Tonnen würde laut einem Planungsbüro 164.000 Euro kosten. Der Bau wäre nur möglich, wenn sich die Hirzberg-Anwohner finanziell beteiligen, hieß es im Gemeinderat.
Klaus Neder, Leiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt, weist darauf hin, dass er in einem Schreiben vom 26. August an die Gemeinde nur um Informationen gebeten habe, ob sie im Rahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Grundstücke am Hirzberg für entstehende Kosten Entgelte vereinnahmt habe. Das sehe der Einnahmebeschaffungsgrundsatz der Kommunalordnung vor. Es sei keine Aufforderung ergangen, Entgelte zu erheben, betont er.
„Wir sind nicht in Konfrontation mit der Kommunalaufsicht, haben aber auch noch keine neuen Erkenntnisse“, sagt der Bürgermeister.
Die Gemeinde Herrenhof hatte Ende Juli auf Anordnung der Unteren Umweltbehörde im Landratsamt in der Siedlung die Überläufe der vier Sammelklärgruben verschließen lassen, um ein Ableiten der Abwässer in den Flößgraben zu unterbinden. Die Kommunalaufsicht hatte die Maßnahme damit begründet, dass es für das Einleiten der Abwässer in den Flößgraben keine wasserrechtliche Erlaubnis gebe. Daraufhin hatte die Gemeinde angekündigt, dass in der Siedlung zum 1. August die Trinkwasserzufuhr eingestellt werde. Dagegen hatten Hirzberger geklagt. Das Verwaltungsgericht entschied: Die Trinkwasserversorgung müsse bis 30. April 2021 gewährt werden.
Versorgen müsse der Zweckverband, die Gemeinde müsse als Inhaberin der Leitung den Durchfluss dulden. Das liest Neder aus der Entscheidung. Es hätten „einige schon geguckt“, dass das Gericht die ehemalige Bungalowsiedlung nun planungsrechtlich als Innenbereich ansehe statt als außerhalb der Ortslage liegend.
Der Leiter der Kreis-Rechtsaufsicht sieht nur eine Möglichkeit, den gordischen Rat zu zerschlagen und die Lage am Hirzberg zu befrieden: in der Finanzierung der Erschließung. „Der Ball liegt bei den Bewohnern des Hirzbergs. Kommt da keine Bereitschaft zu einer finanziellen Lösung, wird das scheitern“, sagt Neder. Die Gemeinde habe nicht die Mittel, das vorzufinanzieren.