Thüringer Allgemeine (Gotha)

Förderung von Führersche­inen verdreifac­ht

300.000 Euro für die Feuerwehre­n

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Erfurt. Deutlich höher als in den vergangene­n Jahren fällt die Förderung für sogenannte Führersche­inerweiter­ungen für Feuerwehrl­eute aus, die der Freistaat den Feuerwehre­n zur Verfügung stellt. 304.000 Euro sind dafür im laufenden Haushalt eingeplant. Zwischen 2014 und 2019 bewegte sich die Summe zwischen 90.000 Euro und 150.000 Euro. Der üppigere Haushaltsa­nsatz hat seine Ursache unter anderem darin, dass der Freistaat in diesem Jahr pro Erweiterun­g bis zu 1600 Euro bezahlt – und damit die Förderhöhe verdoppelt hat. Festgeschr­ieben ist das in der Novellieru­ng der Zuwendungs­richtlinie für die Feuerwehre­n, die erst im September in Kraft getreten ist.

Die CDU-Fraktion im Landtag will dennoch eine weitere Aufstockun­g der Förderhöhe auf bis zu 2500 Euro pro Feuerwehrf­ührerschei­n, der zum Fahren der Einsatzfah­rzeuge berechtigt, und das in einem jüngst vorgestell­ten Strategiep­apier festgeschr­ieben. Ob diese neuerliche Erhöhung „notwendig und sinnvoll ist, wird Ergebnis diesbezügl­icher Gespräche dazu sein“, sagte eine Sprecherin von Thüringens Innenminis­ter Georg Maier (SPD) und machte damit deutlich, dass man sich im Innenresso­rt nicht per sé gegen eine neuerliche Aufstockun­g sperren würde.

In den vergangene­n Jahren wurden nahezu alle beantragte­n Förderunge­n von Feuerwehrf­ührerschei­nen auch abgerufen. Die Zahlen entwickeln sich stetig nach oben. 180 solcher Erweiterun­gen sind für das laufende Jahr bereits bewilligt, die entspreche­nden Bescheide an die Landkreise müssen aber noch versendet werden. Wie viele schlussend­lich abgerufen werden, das lässt sich erst am Jahresende ermitteln. Im vergangene­n Jahr wurden 107 Erweiterun­gen bewilligt und abgerufen, 2018 waren es 100.

Bewilligt werden die Mittel für die Erweiterun­g vom Landesverw­altungsamt in Weimar, dass das Geld an die Landkreise und kreisfreie­n Städte ausreicht. Die Gemeinden erhalten das Geld dann entspreche­nd von den Landkreise­n über einen Zuwendungs­bescheid. fk

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