Verfassungsschutz behält Gebäude in Nordhausen im Blick
Behörde registriert Bewegung am einstigen rechtsextremen Siedlungsprojekt. Keine Razzia nach Verbotsverfügung
Nordhausen. Der Thüringer Verfassungsschutz geht davon aus, dass das Haus eines einstigen rechtsextremen Siedlungsprojektes im Landkreis Nordhausen fortwährend, aber nur noch privat genutzt wird. Allerdings wird das Objekt in Mackenrode weiter beobachtet, heißt es aus Kreisen des Amtes.
Seit 2018 hatten Mitglieder der im Juni 2020 verbotenen rechtsextremen Gruppe „Nordadler“das Gebäude für ein sogenanntes „Siedlungsprojekt“genutzt. Bei bundesweiten Razzien im Juni im Zuge des Verbotes wurde es allerdings nicht durchsucht. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte das seinerzeit damit, dass das Objekt kaum noch eine Nutzung erfahre.
Wenig später wurden allerdings von der Gruppe Antifa Nordthüringen Fotos veröffentlicht, die sehr wohl eine Bewegung auf dem Gelände belegen. Das könnte erneut den Thüringer Verfassungsschutz auf den Plan gerufen haben, der nach Informationen dieser Zeitung über Erkenntnisse verfügt, dass die derzeit wohl private Nutzung in Verbindung mit einem nicht aus Thüringen stammenden Rechtsextremisten zu bringen sein könnte. Das Objekt werde weiter beobachtet, heißt es aus Kreisen des Amtes.
Der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk konstatiert eine länderübergreifend erfolgreiche Zusammenarbeit beim „Nordadler“-Verbot. „Die wahren Absichten und ideologischen nationalsozialistischen Motive wurden bewusst verschleiert“, sagte er. Walk zeigt sich besorgt darüber, dass sich die Mitglieder offenbar gezielt Thüringen für ihr Projekt ausgesucht hatten, weil sie hier möglicherweise „einen geringeren Kontrolldruck“vermutet hätten, so Walk. Der Unionspolitiker
erneuerte seine Forderung, dass es „einen starken Verfassungsschutz braucht“, um Projekte wie in Mackenrode zu enttarnen. „Denn hier erschließt sich der rechtsextreme Hintergrund für den unbefangenen Betrachter nicht“, sagte Walk.
Einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage des Abgeordneten zufolge bewegte sich die Zahl der Nordadler-Zugehörigen in der Spitze im „mittleren zweistelligen Bereich aus verschiedenen Bundesländern“. Mitglieder aus Thüringen seien nicht bekannt, heißt es in dem Papier. In zwei Fällen haben Mitglieder der verbotenen Gruppierung im Fokus der Thüringer Strafverfolgungsbehörden gestanden.
Es wird aber davon ausgegangen, dass einzelne „Nordadler“-Mitglieder über Kontakte in das breite Spektrum der rechtsextremen Parteien und Vereinigungen verfügen.
Das Innenministerium konstatiert innerhalb der Gruppe einen stark ausgeprägten Antisemitismus, was beispielsweise mit positiven Bezugnahmen der Gruppe auf den antisemitischen Anschlag in Halle zu belegen sei. Überdies habe „Nordadler“die Wiedererrichtung des „nationalsozialistischen Staates“herbeigesehnt und sei an einer Führungsfigur ausgerichtet gewesen, die bestrebt war, jungen Menschen über verschiedene Kanäle rechtsextremistisches Gedankengut nahezubringen.