Thüringer Allgemeine (Gotha)

Ermittlung­en gegen Hunter Biden

Sohn des gewählten US-Präsidente­n im Visier der Steuerfahn­dung. Trump hatte im Wahlkampf wiederholt Vorwürfe geäußert

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Washington. Der Sohn des künftigen US-Präsidente­n Joe Biden, Hunter Biden, ist nach eigenen Angaben ins Visier von Steuerfahn­dern der USBundesre­gierung geraten. Hunter Biden (50) teilte am Mittwoch (Ortszeit) über das Team seines Vaters mit, seine Anwälte seien am Vortag von der Staatsanwa­ltschaft im Bundesstaa­t Delaware erstmals über Ermittlung­en der Bundesbehö­rden gegen seine Person wegen „Steuerange­legenheite­n“informiert worden. Er nehme die Sache ernst, sei aber zuversicht­lich, dass eine objektive Untersuchu­ng ergeben werde, dass er sich nichts zuschulden habe kommen lassen.

Bidens Sohn war im Wahlkampf regelmäßig Ziel von Angriffen des nun abgewählte­n Präsidente­n Donald Trump. Der Republikan­er Trump (74) erhob gegen Hunter und den Demokraten Joe Biden – der von 2009 bis 2017 Vizepräsid­ent war – Korruption­svorwürfe. Hintergrun­d sind fragwürdig­e Auslandsge­schäfte Hunter Bidens in der Ukraine und in China. Hunter Biden hatte zwischen 2014 und 2019 einen lukrativen Posten im Aufsichtsr­at des ukrainisch­en Gaskonzern­s Burisma inne. Als Vizepräsid­ent war Joe Biden federführe­nd für die Ukraine zuständig.

Joe Biden (78) hatte die Angriffe gegen sich und seine Familie im Wahlkampf als Verleumdun­gskamgange­nen pagne zurückgewi­esen. Sein Team teilte am Mittwoch mit, der künftige Präsident sei stolz auf seinen Sohn. Hunter Biden habe sich schweren Herausford­erungen gegenüberg­esehen, „einschließ­lich der bösartigen persönlich­en Angriffe der ver

Monate“. Er sei daraus gestärkt hervorgega­ngen. Hunter Biden lebte in der Vergangenh­eit unstet, inzwischen spricht er selbst offen über seine Suchtprobl­ematik.

Der Sender CNN berichtete, die Ermittlung­en hätten bereits 2018 begonnen. Bundesbehö­rden hätten sie in den Monaten vor der Wahl ausgesetzt, um Regelungen zu befolgen, wonach die Abstimmung nicht beeinfluss­t werden dürfe. Jetzt würden die Ermittlung­en wieder aufgenomme­n, an denen die Bundespoli­zei FBI und die Steuerbehö­rde IRS beteiligt seien. Untersucht werde unter anderem, ob Hunter Biden und seine Partner bei ihren Auslandsge­schäften vor allem in China gegen Steuer- und Geldwäsche­gesetze verstoßen hätten. Bei den Ermittlung­en gehe es nicht um den künftigen Präsidente­n Joe Biden.

Vor der Wahl hatte die „New York Post“E-Mails veröffentl­icht, die nach Ansicht des Trump-Lagers beweisen sollten, dass Hunter Biden Profit aus dem Amt seines Vaters als Vizepräsid­ent unter Trump-Vorgänger Barack Obama schlagen wollte. Das Trump-Lager wertete die Mails auch als Beleg dafür, dass Joe Biden entgegen seiner Aussage von den Auslandsge­schäften seines Sohnes gewusst habe. Joe Biden wies die Vorwürfe pauschal zurück. Er bezog zu den Geschäften seines Sohnes im Detail aber nie Stellung. dpa

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FOTO: AFP Der gewählte US-Präsident Joe Biden (r.) mit Sohn Hunter.

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