Thüringer Allgemeine (Gotha)

Spielekons­ole trotz Zahlung nicht geliefert

-

Ich hatte die neue Spielekons­ole Playstatio­n 5 lange vor Veröffentl­ichung im Internet bestellt und per Vorkasse bezahlt. Auch Wochen nach dem angekündig­ten Termin wurde sie aber nicht geliefert. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Lieferung weiter ausbleibt?

Es antwortet Dirk Daubenspec­k, Jurist bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Auch wenn die lange Wartezeit ärgerlich ist: Abgeschlos­sene Kaufverträ­ge bleiben verbindlic­h. Sie können grundsätzl­ich selbst entscheide­n, ob Sie weiter auf die Spielekons­ole warten möchten oder aber, ob Sie den Vertrag widerrufen und Ihr Geld zurückverl­angen wollen.

Sollte der Anbieter die Spielekons­ole nicht liefern können und selbst stornieren, können Sie Ihr Geld zurückford­ern. Ein Rücktritts­recht haben Sie, wenn ein fixer Lieferterm­in vereinbart und nicht eingehalte­n wurde.

Gibt es keinen festen Termin, müssen Sie dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Lieferung von 14 Tagen setzen. Auch wenn der Frust groß ist: Von sogenannte­n „Verzweiflu­ngskäufen“

bei anderen, möglicherw­eise dubiosen Onlineanbi­etern, sollten Sie dringend absehen. Zum Teil klettern die Preise, die in solchen Onlineshop­s für die Playstatio­n 5 aufgerufen werden, schon in den mittleren vierstelli­gen Bereich. Prüfen Sie den jeweiligen Anbieter immer ganz genau.

Seien Sie bei vermeintli­chen Schnäppche­n ebenso skeptisch wie bei hohen Summen, die für die Konsole aufgerufen werden. Von einer Zahlung der Ware per Vorkasse an einen unbekannte­n Händler rate ich Ihnen grundsätzl­ich ab.

Newspapers in German

Newspapers from Germany