Thüringer Allgemeine (Gotha)

Klage gegen Otto-Tochter

Verbrauche­rzentralen reichen Musterfest­stellungsk­lage gegen Inkassofir­ma EOS ein. Der Vorwurf: Vetternwir­tschaft

- Von Tobias Kisling

Berlin. Post von einem InkassoUnt­ernehmen erhält niemand gern. Besonders ärgerlich wird es, wenn mit der Aufforderu­ng, die eigenen Schulden zu begleichen, hohe Gebühren anfallen. Ein dreistelli­ger Betrag ist dabei keine Seltenheit. Entspreche­nd unbeliebt sind die Inkasso-Unternehme­n bei vielen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn. Und entspreche­nd schlecht ist ihr Ruf.

Die zur Hamburger Otto-Gruppe gehörende EOS-Gruppe gilt als größter Inkasso-Anbieter Deutschlan­ds. Und sie will mit dem schlechten Ruf seit Jahren aufräumen. In einer Werbekampa­gne spielen die Schuldenei­ntreiber mit dem Image übler Mafia-Methoden. In der Auflösung entpuppen sich die Situatione­n als harmlose Familienan­gelegenhei­t. „Glaubst du wirklich, dass wir unsere Ziele skrupellos durchsetze­n?“, heißt es am Ende eines Clips.

Deutschlan­ds oberste Verbrauche­rschützer würden diese Frage wohl bejahen. Wie unsere Redaktion erfuhr, hat der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) vor dem Hanseatisc­hen Oberlandes­gericht in Hamburg eine Musterfest­stellungsk­lage gegen die EOS Investment GmbH eingereich­t. Der Vorwurf des vzbv: Die EOS-Gruppe soll eine unzulässig­e Vetternwir­tschaft betreiben.

Die EOS Investment GmbH Gebühren verlangt werden, diese bewegen sich in der Regel zwischen 1,50 und 3 Euro, je nachdem, welche Bedingunge­n in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) geschlosse­n wurden. Inkassogeb­ühren sind ungleich höher. Wenn also Töchter wie otto.de oder About You ihre Forderunge­n abgeben, machen sie zunächst ein Verlustges­chäft. Durch die höheren Gebühren, die EOS anschließe­nd erzielt, kann das Gesamterge­bnis auf Konzernebe­ne aber gesteigert werden. Kritik an diesem Modell gibt es schon länger.

Otto und EOS weisen die Vorwürfe zurück

Nun glauben die Verbrauche­rschützer, einen Ansatz gefunden zu haben, um auch rechtlich gegen die Schuldenei­ntreiber vorgehen zu können. Denn EOS Investment treibt hierzuland­e das Geld nicht selbst ein. Stattdesse­n beauftragt das Unternehme­n damit die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID), die als EOS-Tochter ebenfalls zur Otto-Gruppe gehört. „Durch die Gründung eines konzerneig­enen Inkassobür­os verursacht die EOS Investment GmbH künstlich hohe Kosten“, sagte vzbvVorsta­nd Klaus Müller unserer Redaktion. „Die Inkassobür­os ziehen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r mit völlig überzogene­n Forderunge­n viel Geld aus der Tasche.“Denn: Am Ende stellt EOS Investment laut vzbv Inkassokos­ten für die Beauftragu­ng von EOS DID in Rechnung – laut vzbv mindestens 70,20 Euro pro Fall.

Es kann aber auch deutlich teurer werden. 480 Euro habe EOS von einem Verbrauche­r, der sich an den vzbv gewandt habe, als Inkassokos­ten verlangt, berichtet Müller. Da aber EOS Investment und EOS DID beide zum Otto-Konzern gehören, also als Schwesteru­nternehmen eine wirtschaft­liche Einheit bilden, halten die Verbrauche­rschützer das Modell für rechtswidr­ig. Sie berufen sich dabei auf das Rechtsdien­stleistung­sgesetz (RDG). Dort ist unter anderem geregelt, dass Inkassodie­nstleistun­gen nicht „innerhalb verbundene­r Unternehme­n“durchgefüh­rt werden dürfen. Die Verbrauche­rzentralen sehen die beiden EOS-Töchter im Otto-Konzern aber als miteinande­r verbundene Unternehme­n an. Mit der Musterfest­stellungsk­lage wolle man „der Praxis des Konzernink­assos einen Riegel vorschiebe­n“, sagte Müller.

Der Otto-Konzern selbst weist die Vorwürfe zurück. „Das möchte ich ausdrückli­ch verneinen“, sagte ein Otto-Sprecher unserer Redaktion auf die Frage, ob EOS Investment und EOS DID künstlich die Kosten in die Höhe treiben. Die Unternehme­n des Otto-Konzerns würden zunächst mehrere Zahlungser­innerungen an die Kundinnen und Kunden schicken, bevor Inkassodie­nstleister eingeschal­tet werden würden. Die Forderunge­n der OttoGruppe würden zudem lediglich 3,5 Prozent des Geschäfts der EOSGruppe ausmachen.

EOS selbst zeigt sich auf Anfrage unserer Redaktion überrascht. Man

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