Klage gegen Otto-Tochter
Verbraucherzentralen reichen Musterfeststellungsklage gegen Inkassofirma EOS ein. Der Vorwurf: Vetternwirtschaft
Berlin. Post von einem InkassoUnternehmen erhält niemand gern. Besonders ärgerlich wird es, wenn mit der Aufforderung, die eigenen Schulden zu begleichen, hohe Gebühren anfallen. Ein dreistelliger Betrag ist dabei keine Seltenheit. Entsprechend unbeliebt sind die Inkasso-Unternehmen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und entsprechend schlecht ist ihr Ruf.
Die zur Hamburger Otto-Gruppe gehörende EOS-Gruppe gilt als größter Inkasso-Anbieter Deutschlands. Und sie will mit dem schlechten Ruf seit Jahren aufräumen. In einer Werbekampagne spielen die Schuldeneintreiber mit dem Image übler Mafia-Methoden. In der Auflösung entpuppen sich die Situationen als harmlose Familienangelegenheit. „Glaubst du wirklich, dass wir unsere Ziele skrupellos durchsetzen?“, heißt es am Ende eines Clips.
Deutschlands oberste Verbraucherschützer würden diese Frage wohl bejahen. Wie unsere Redaktion erfuhr, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH eingereicht. Der Vorwurf des vzbv: Die EOS-Gruppe soll eine unzulässige Vetternwirtschaft betreiben.
Die EOS Investment GmbH Gebühren verlangt werden, diese bewegen sich in der Regel zwischen 1,50 und 3 Euro, je nachdem, welche Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen wurden. Inkassogebühren sind ungleich höher. Wenn also Töchter wie otto.de oder About You ihre Forderungen abgeben, machen sie zunächst ein Verlustgeschäft. Durch die höheren Gebühren, die EOS anschließend erzielt, kann das Gesamtergebnis auf Konzernebene aber gesteigert werden. Kritik an diesem Modell gibt es schon länger.
Otto und EOS weisen die Vorwürfe zurück
Nun glauben die Verbraucherschützer, einen Ansatz gefunden zu haben, um auch rechtlich gegen die Schuldeneintreiber vorgehen zu können. Denn EOS Investment treibt hierzulande das Geld nicht selbst ein. Stattdessen beauftragt das Unternehmen damit die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID), die als EOS-Tochter ebenfalls zur Otto-Gruppe gehört. „Durch die Gründung eines konzerneigenen Inkassobüros verursacht die EOS Investment GmbH künstlich hohe Kosten“, sagte vzbvVorstand Klaus Müller unserer Redaktion. „Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbraucher mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche.“Denn: Am Ende stellt EOS Investment laut vzbv Inkassokosten für die Beauftragung von EOS DID in Rechnung – laut vzbv mindestens 70,20 Euro pro Fall.
Es kann aber auch deutlich teurer werden. 480 Euro habe EOS von einem Verbraucher, der sich an den vzbv gewandt habe, als Inkassokosten verlangt, berichtet Müller. Da aber EOS Investment und EOS DID beide zum Otto-Konzern gehören, also als Schwesterunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, halten die Verbraucherschützer das Modell für rechtswidrig. Sie berufen sich dabei auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Dort ist unter anderem geregelt, dass Inkassodienstleistungen nicht „innerhalb verbundener Unternehmen“durchgeführt werden dürfen. Die Verbraucherzentralen sehen die beiden EOS-Töchter im Otto-Konzern aber als miteinander verbundene Unternehmen an. Mit der Musterfeststellungsklage wolle man „der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben“, sagte Müller.
Der Otto-Konzern selbst weist die Vorwürfe zurück. „Das möchte ich ausdrücklich verneinen“, sagte ein Otto-Sprecher unserer Redaktion auf die Frage, ob EOS Investment und EOS DID künstlich die Kosten in die Höhe treiben. Die Unternehmen des Otto-Konzerns würden zunächst mehrere Zahlungserinnerungen an die Kundinnen und Kunden schicken, bevor Inkassodienstleister eingeschaltet werden würden. Die Forderungen der OttoGruppe würden zudem lediglich 3,5 Prozent des Geschäfts der EOSGruppe ausmachen.
EOS selbst zeigt sich auf Anfrage unserer Redaktion überrascht. Man