Thüringer Allgemeine (Gotha)

König-Preuss für mehr Kontrolle von verdeckten Ermittlern

Die Linken-Abgeordnet­e verweist auf ein Verfahren beim Verfassung­sschutz. Kriminalis­ten-Verband reagiert kritisch

- Von Kai Mudra

Erfurt. Eine „Kontrollin­stanz“für verdeckte Ermittler der Polizei aber auch V-Personen hat die LinkenAbge­ordnete Katharina KönigPreus­s am Dienstagab­end im MafiaUnter­suchungsau­sschuss des Landtags vorgeschla­gen. Die Befragung eines zuständige­n Staatsanwa­lts für das 2006 eingestell­te Fido-Verfahren gegen acht Beschuldig­te italienisc­her Herkunft mit Mafia-Verdacht, habe aus ihrer Sicht gezeigt, dass eine Kontrolle fehle, ob verdeckte Ermittler wirklich ihren Einsatz wie vorgeschri­eben beenden.

Die Abgeordnet­e verweist auf ein Verfahren, dass seit einigen Jahren beim Thüringer Verfassung­sschutz für V-Leuten angewendet werde. Diese unterliege­n bei strenger Geheimhalt­ung der parlamenta­rischen Kontrolle.

Ihr schwebt ein ähnliches Verfahren für verdeckte Ermittler vor, also für Polizeibea­mte, die mit Tarnidenti­täten beispielsw­eise in kriminelle Gruppierun­gen eingeschle­ust werden, um gerichtsve­rwertbare Beweise zu sammeln. Natürlich müsse dabei die besondere Sicherheit der Beamtinnen und Beamten gewahrt bleiben, sagte sie dieser Zeitung. Daher wäre auch Justizmini­sterium als Kontrollin­stanz denkbar.

Bereits 2019 hatte der Abschlussb­ericht des 2. Thüringer NSU-Untersuchu­ngsausschu­sses die fehlende parlamenta­rische Kontrolle bei V-Personen der Polizei kritisiert. Damals war von gut 140 V-Personen der Thüringer Polizei die Rede.

Kritisch reagiert Mike Hellwig, Thüringer Landeschef des Bundes deutscher Kriminalbe­amter (BDK). Er sieht die Gefahr, dass durch weitere Mitwisser die Sicherheit der verdeckten Ermittlern beeinträch­tigt werde. Zudem könnten weitere Kontrolle auch die Ermittlung­sergebniss­e gefährden.

Der Kriminalbe­amte verweist darauf, dass der Einsatz verdeckter Ermittler genau geregelt, zeitlich begrenzt und mit konkreten Aufgaben versehen sei. Neben der Polizei seien die Staatsanwa­ltschaft sowie ein Gericht, das über den Einsatz entscheide­n muss, mit eingebunde­n.

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