Impfstatus von Lehrern ist unbekannt
Land verzichtet auf zentrale Abfrage
Erfurt. Nachdem der Bund grünes Licht für die Abfrage des Impfstatus unter anderem an Schulen und Kindergärten gegeben hat, will das Thüringer Bildungsministerium vorerst keinen Gebrauch davon machen. „Wir gehen nach den Erfahrungen des Frühjahrs, als Pädagoginnen und Pädagogen frühzeitig Impfangebote erhielten und diese auch stark nachgefragt hatten, wie auch aufgrund punktueller Rückmeldungen aus den Schulen und Schulämtern von einer hohen Impfquote unter Schulpersonal aus“, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Freistaat sei Dienstherr von Lehrern, Horterziehern und sonderpädagogischen Fachkräften an staatlichen Schulen. „Für diese Personengruppe hat bisher keine zentrale Abfrage des Impfstatus stattgefunden.“
Bereits Mitte September war eine Neuregelung des Bundes in Kraft getreten, die in bestimmten Bereichen eine Impfstatus-Abfrage bei Beschäftigten erlaubt – unter anderem in Schulen und Kindergärten.
Das Bildungsministerium wies darauf hin, dass ab Warnstufe 3 auch in Schulen eine 3G-Regelung greife: Wer nicht geimpft ist oder als genesen gilt, muss sich testen lassen. „Bisher ist keine 2G-Pflicht für Lehrkräfte vorgesehen“, so der Sprecher. 2G steht für geimpft oder genesen.
Die Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich sprach sich dafür aus, den Impfstatus von Lehrern abzufragen: „Ich halte es vom Grundsatz her durchaus für richtig, abzufragen, ob sich Lehrerinnen oder Lehrer haben impfen lassen.“Lehrkräfte arbeiteten unter anderem mit Kindern unter zwölf Jahren – eine Gruppe, die sich bislang nicht impfen lassen könne. Aus ihrer Sicht könne man von Lehrern erwarten, sich bestmöglich zu schützen. „Man müsste dann schon über eine Testpflicht für ungeimpfte Lehrer nachdenken, das wäre eine logische Konsequenz“, sagte RotheBeinlich. dpa