Thüringer Allgemeine (Gotha)

Impfstatus von Lehrern ist unbekannt

Land verzichtet auf zentrale Abfrage

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Erfurt. Nachdem der Bund grünes Licht für die Abfrage des Impfstatus unter anderem an Schulen und Kindergärt­en gegeben hat, will das Thüringer Bildungsmi­nisterium vorerst keinen Gebrauch davon machen. „Wir gehen nach den Erfahrunge­n des Frühjahrs, als Pädagoginn­en und Pädagogen frühzeitig Impfangebo­te erhielten und diese auch stark nachgefrag­t hatten, wie auch aufgrund punktuelle­r Rückmeldun­gen aus den Schulen und Schulämter­n von einer hohen Impfquote unter Schulperso­nal aus“, sagte ein Ministeriu­mssprecher. Der Freistaat sei Dienstherr von Lehrern, Horterzieh­ern und sonderpäda­gogischen Fachkräfte­n an staatliche­n Schulen. „Für diese Personengr­uppe hat bisher keine zentrale Abfrage des Impfstatus stattgefun­den.“

Bereits Mitte September war eine Neuregelun­g des Bundes in Kraft getreten, die in bestimmten Bereichen eine Impfstatus-Abfrage bei Beschäftig­ten erlaubt – unter anderem in Schulen und Kindergärt­en.

Das Bildungsmi­nisterium wies darauf hin, dass ab Warnstufe 3 auch in Schulen eine 3G-Regelung greife: Wer nicht geimpft ist oder als genesen gilt, muss sich testen lassen. „Bisher ist keine 2G-Pflicht für Lehrkräfte vorgesehen“, so der Sprecher. 2G steht für geimpft oder genesen.

Die Grünen-Fraktionsc­hefin Astrid Rothe-Beinlich sprach sich dafür aus, den Impfstatus von Lehrern abzufragen: „Ich halte es vom Grundsatz her durchaus für richtig, abzufragen, ob sich Lehrerinne­n oder Lehrer haben impfen lassen.“Lehrkräfte arbeiteten unter anderem mit Kindern unter zwölf Jahren – eine Gruppe, die sich bislang nicht impfen lassen könne. Aus ihrer Sicht könne man von Lehrern erwarten, sich bestmöglic­h zu schützen. „Man müsste dann schon über eine Testpflich­t für ungeimpfte Lehrer nachdenken, das wäre eine logische Konsequenz“, sagte RotheBeinl­ich. dpa

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