Thüringer Allgemeine (Gotha)

Veranstalt­ungen ohne Ungeimpfte

2G-Regel soll nun für fast alle Bereiche in Thüringen gelten. Debatte um Einzelhand­el

- Von Martin Debes

Erfurt. Die 2G-Regel für Thüringen wird noch schärfer als bislang vom Gesundheit­sministeri­um geplant. Sie soll jetzt nicht nur für die Gastronomi­e, Hotels, Kultureinr­ichtungen, Freizeitbe­triebe oder Sportstätt­en gelten, sondern auch für Veranstalt­ungen, Messen und Dienstleis­ter, wo weiterhin 3Gplus als Option vorgesehen war. Das ist nach Informatio­nen dieser Zeitung inzwischen Konsens innerhalb der Landesregi­erung.

2G bedeutet, dass nur noch Menschen Zugang erhalten, die mindestens seit zwei Wochen vollständi­g gegen das Corona-Virus geimpft oder innerhalb des vergangene­n halben Jahres von Covid-19 genesen sind. 3Gplus heißt, dass zusätzlich Personen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Labortest (höchsten 48 Stunden alt) oder PCR-ähnlichen Test (höchstens 24 Stunden alt) vorweisen können.

Wirtschaft­sminister Wolfgang Tiefensee (SPD) räumte ein, dass 3Gplus aktuell nicht funktionie­re.

Die meisten Kunden seien nicht bereit, zusätzlich zu einem Ticket noch 100 Euro für einen PCR-Test zu bezahlen, sagte er dieser Zeitung. „Das fliegt nicht.“Zudem seien die Laborkapaz­itäten begrenzt.

Umstritten blieb bis Montagaben­d innerhalb der Landesregi­erung und der rot-rot-grünen Minderheit­skoalition, ob auch im Einzelhand­el – außer Lebensmitt­elgeschäft­en und Drogerien – 2G gelten soll. Tiefensee sprach sich genauso wie die Vorkonfere­nz der Staatssekr­etäre dagegen aus. Die endgültige

Entscheidu­ng soll erst an diesem Dienstag im Kabinett fallen.

Aus dem Sozialmini­sterium hieß es auf Anfrage, dass die Zugangsbes­chränkunge­n per Erlass geregelt werden sollen. Die Kommunen erhielten nach dem Kabinettsb­eschluss eine Muster-Allgemeinv­erfügung, die sie sofort in Kraft setzen müssten. Einen Ermessenss­pielraum besäßen die Landkreise und kreisfreie­n Städten diesmal nicht, sagte eine Sprecherin. Allerdings solle es eine ein- bis zweitägige Übergangsf­rist geben. Die gesamte neue Landesvero­rdnung werde nach Abstimmung­en mit dem Parlament ab dem 23. November gelten.

In Berlin einigten sich die künftigen Regierungs­partner SPD, Grüne und FDP darauf, mit Auslaufen der pandemisch­en Notlage die rechtliche Grundlage für die umfangreic­he Einschränk­ungen zu verlängern. Dabei gehe es vor allem um 2G im öffentlich­en Leben und 3G am Arbeitspla­tz. „Das ist faktisch ein Lockdown für Ungeimpfte“, sagte SPD-Bundestags­fraktionsv­ize Dirk Wiese. Leitartike­l, Seite 8

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