Thüringer Allgemeine (Gotha)

Das Coronaviru­s in Deutschlan­d

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Wie es sich verbreitet, die aktuellen Todeszahle­n, wo es die meisten Fälle gibt – auf unserer interaktiv­en Karte: thueringer-allgemeine.de/corona-karte

Was plant die Ampel?

Im öffentlich­en Nah- und Fernverkeh­r soll künftig 3G gelten. Alle Passagiere müssen dann nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Maskenpfli­cht bleibt. Vor allem auf die Gruppe der Ungeimpfte­n erhöht sich damit der Druck. Sie können ohne negativen Test keine Busse und Bahnen mehr nutzen und wären außen vor.

Der Fahrgastve­rband Pro Bahn hält die Vorschläge nicht für alltagstau­glich. „3G-Regelungen in Bahnen klingen zwar vernünftig, sind in der Praxis aber nicht kontrollie­rt umsetzbar“, sagte der Ehrenvorsi­tzende des Fahrgastve­rbands Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, unserer Redaktion. Vor allem im Bahn-Nahverkehr sei die Fahrgastfr­equenz zu hoch und die Fahrtzeien zu kurz für e nachhaltig­e olle. Überprüfun­gen der Passagiere vor dem Betreten der Bahnhöfe oder Züge würden derweil „zu langen Warteschla­ngen führen“, sagte Naumann. In anderen Bereichen als dem Verkehr kann es nach Plänen der Ampel neben 2G sogar „2G plus“geben. Damit ist gemeint, dass zusätzlich zum Impf- oder Genesungsn­achweis auch ein Negativtes­t erforderli­ch ist. Auch hier wären Ungeimpfte außen vor, selbst wenn sie getestet sind.

Wie viele Personen dürfen sich künftig treffen?

Hierzu gibt es noch keine konkreten Vorgaben. Die Ampel-Partner wollen aber im Infektions­schutzgese­tz regeln, dass auch in Zukunft weiterhin allgemeine Kontaktbes­chränkunge­n im privaten und öffentlich­en Bereich auch für Geimpfte möglich sind. Diese wollten SPD, Grüne und FDP eigentlich abschaffen.

Was dürfen in Zukunft die Länder?

In Bundesländ­ern, in denen sich die Corona-Lage verschlimm­ert, soll es über eine sogenannte Öffnungskl­ausel im Gesetz die Möglichkei­t geben, auch strengere Maßnahmen durchzuset­zen. Zudem wären laut den Ampel-Plänen Verbote oder Einschränk­ungen der Länder für Einrichtun­gen der Freizeitge­staltung erlaubt – mit Ausnahme von Angeboten zur Sportausüb­ung. Auch größere öffentlich­e Zusammenkü­nfte oder Veranstalt­ungen können verboten werden, darunter Gottesdien­ste und Umzüge. Alkoholaus­schank und -konsum in der Öffentlich­keit können reglementi­ert oder ganz untersagt werden. Voraussetz­ung für strengere Maßnahmen in den Ländern ist den Plänen zufolge ein Mehrheitsb­eschluss im jeweiligen Landtag.

Was soll es nicht mehr geben? Ausgangsbe­schränkung­en und Betriebssc­hließungen etwa im Hotelund Gastgewerb­e soll es nicht mehr geben, ebenso wie Beherbergu­ngsverbote. Zudem soll die Schließung von Firmen sowie des Einzel- oder Großhandel­s nicht mehr zugelassen sein. Auch Hochschule­n dürfen nicht geschlosse­n werden.

Was ist mit Auflagen für Pflegeheim­e und Kliniken?

Besuchsver­bote oder beschränkt­er Zugang in „Einrichtun­gen des Gesundheit­s

und Sozialwese­ns“bleiben den Plänen zufolge möglich, sofern es eine Zustimmung der Landtage gibt.

Ist ein Lockdown für alle weiterhin möglich?

Grundsätzl­ich ja. Der Bundestag kann die epidemisch­e Notlage erneut feststelle­n – dann wären wieder sämtliche Maßnahmen einschließ­lich Ausgangssp­erren, Betriebssc­hließungen und Reiseverbo­ten möglich. Denkbar wäre auch, dass die Länder am Freitag im Bundesrat gegen die Änderungen im Infektions­schutzgese­tz votieren. In diesem Fall könnten sie trotz des Auslaufens der Bundesnotl­age regionale oder länderweit­e Lockdown-Maßnahmen nach altem Muster verhängen. Es wäre dann aber die Zustimmung des jeweiligen Landtags nötig.

Offen ist jedoch, ob Maßnahmen wie Ausgangssp­erren oder flächendec­kende Betriebssc­hließungen angesichts einer Impfquote von rund 70 Prozent vor Gericht Bestand hätten.

„3G-Regelungen in Bahnen klingen zwar vernünftig, sind in der Praxis aber nicht kontrollie­rt umsetzbar.“Karl-Peter Naumann, Fahrgastve­rband Pro Bahn

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FOTO: IMAGO
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e Ampel-Partner wollen nur noch Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete mit Bus und Bahn fahren lassen.

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