2G in Österreich – was Urlauber jetzt wissen müssen
Die Alpenrepublik versucht mit strengen Regeln die rasant steigenden Infektionszahlen zu bremsen
ko. Was geht eigentlich in Österreich noch?
Vor die Tür darf aktuell nur, wer geimpft oder genesen ist. Ungeimpfte dürfen lediglich PCR-getestet zur Arbeit, Essen kaufen, zum Arzt oder für einen kurzen Spaziergang hinaus. Kulturveranstaltungen, Sportstätten, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe
bleiben Ungeimpften verschlossen.
Aktuell gilt für Urlauber aus dem Ausland: 3G bei der Einreise, 2G während des Aufenthalts. PCRTests sind in Österreich 72 Stunden gültig, Antigentests lediglich 24 Stunden.
Für alle Bereiche vom Skilift bis zum Abendessen im Restaurant gilt die 2G-Regel:
• Die Impfung ist 260 Tage ab der zweiten Impfung gültig. Bei Johnson & Johnson sind es 250 Tage ab dem 22. Tag nach der Impfung.
• Hat jemand nur eine Erstimpfung, gilt diese noch bis Anfang Dezember (6.12.2021) nur mit einem negativen und gültigen PCR-Test als 2G.
• Ein Genesungszertifikat ist 180 Tage ab der Ausstellung gültig.
Noch werden alle ausländischen Touristen über zwölf Jahre in der aktuellen österreichischen Regelung praktisch Erwachsenen gleichgestellt. Das kommt daher, dass Kinder, die in Österreich zur Schule gehen, ohnehin drei Mal pro Woche getestet werden. Die Tests werden dann in ein entsprechendes Dokument eingetragen, und dieses Dokument
ersetzt bis zum 15. Lebensjahr den Impfnachweis. Ausländische Minderjährige haben ein solches Dokument aber nicht. Generell gilt in Österreich: Unter Zwölfjährige benötigen keinen 2G-Nachweis. Nur in Wien besteht eine Testpflicht ab sechs Jahren. Es werde an einer Lösung gearbeitet, heißt es.
Doch die Einstufung Österreichs zum Hochrisikogebiet hat auch für die Heimreise Folgen. Vor der Rückkehr ist die digitale Einreiseanmeldung Pflicht. Ungeimpfte müssen außerdem einen Test machen. Nach der Einreise in Deutschland müssen Ungeimpfte zehn Tage in Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test befreien kann. Das gilt auch für ungeimpfte Kinder und Jugendliche.