Thüringer Allgemeine (Gotha)

Westthürin­ger Einzelhänd­ler wollen 2G-Regelung kippen

Für 3G in allen Geschäften: Akteure aus Gotha, Waltershau­sen und Eisenach stellen Eilantrag beim Oberverwal­tungsgeric­ht

- Von Victoria Augener

Kreis Gotha. Dass auch Ungeimpfte künftig wieder mit negativem Corona-Testergebn­is in allen Geschäften einkaufen können, dafür setzen sich Einzelhänd­ler aus der Region ein. Sie wollen mittels eines Normenkont­rollverfah­rens die 2G-Regel für Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf bedienen, kippen. Einen Eilantrag haben die Gewerbever­eine von Gotha, Waltershau­sen und Eisenach und deren Mitglieder sowie die Moses Gruppe Gotha-Saalfeld am Oberverwal­tungsgeric­ht in Weimar eingereich­t.

Ihnen sei bewusst, wie ernst die pandemisch­e Lage sei und wie wichtig die Umsetzung der Hygienemaß­nahmen ist. Dennoch halten es die Gewerbetre­ibenden für einen nötigen Schritt, wieder 3G im Einzelhand­el einzuführe­n.

Einzelhänd­ler befürchten Wettbewerb­sverzerrun­g

„Der Einzelhand­el ist kein Pandemietr­eiber“, sagt Andreas Dötsch, selbst Ladeninhab­er und Vorsitzend­er des Gothaer Gewerbever­eins. Trotz der zu erwartende­n Verschärfu­ng der Pandemiela­ge durch Omikron hält er die Lockerung der Zugangsbes­chränkunge­n für nötig. In Niedersach­sen und Bayern ist die 2G-Regelung bereits durch Eilanträge gekippt worden.

Dötsch und seine Mitstreite­r können die Zugangsbes­chränkunge­n für Läden, die über den täglichen Bedarf hinausgehe­n, nicht nachvollzi­ehen. Es sei nicht zu erklären, warum in kleineren Geschäften des täglichen Bedarfs eine 3G-Bedienung erlaubt ist, während Geschäfte mit vergleichb­aren Angeboten und geräumigen Flächen einen Teil der Kundschaft ausschließ­en sollen. Viele Ausnahmen würden für Zwischenge­werke wie Optiker oder Orthopädie­schuhgesch­äfte gelten. Die Kategorisi­erung stehe in keinem Verhältnis.

Die Folge der Beschränku­ngen seien starke Einbußen. Durch die Wiedereinf­ührung von 3G könnten der Einzelhand­el viele Kunden zurückgewi­nnen, glaubt Andreas Dötsch. „Ich bediene meine ungeimpfte­n Kunden derzeit außerhalb des Ladens in der Kälte“, sagt er. Dabei schützten die bisherigen Hygienemaß­nahmen – vom Mindestabs­tand über das Maskentrag­en, Kontaktnac­hverfolgun­g bis hin zum Testen – Kundschaft und Personal ausreichen­d und würden strenger als in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln oder in Privathaus­halten durchgeset­zt.

Die Einleitung des Normenkont­rollverfah­rens sehen die Kläger als wichtigen Schritt nach vorne. Da ein betroffene­s Unternehme­n gegen die Ungleichbe­handlung bei der Öffnung klagen muss, tritt das Geschäft von Andreas Dötsch stellvertr­etend für alle an der Initiative Mitwirkend­en zur Einleitung des Normenkont­rollverfah­rens ein.

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ARCHIV-FOTO: PETER RIECKE Andreas Dötsch ist Vorsitzend­er des Gewerbever­eins Gotha.

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