Westthüringer Einzelhändler wollen 2G-Regelung kippen
Für 3G in allen Geschäften: Akteure aus Gotha, Waltershausen und Eisenach stellen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht
Kreis Gotha. Dass auch Ungeimpfte künftig wieder mit negativem Corona-Testergebnis in allen Geschäften einkaufen können, dafür setzen sich Einzelhändler aus der Region ein. Sie wollen mittels eines Normenkontrollverfahrens die 2G-Regel für Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf bedienen, kippen. Einen Eilantrag haben die Gewerbevereine von Gotha, Waltershausen und Eisenach und deren Mitglieder sowie die Moses Gruppe Gotha-Saalfeld am Oberverwaltungsgericht in Weimar eingereicht.
Ihnen sei bewusst, wie ernst die pandemische Lage sei und wie wichtig die Umsetzung der Hygienemaßnahmen ist. Dennoch halten es die Gewerbetreibenden für einen nötigen Schritt, wieder 3G im Einzelhandel einzuführen.
Einzelhändler befürchten Wettbewerbsverzerrung
„Der Einzelhandel ist kein Pandemietreiber“, sagt Andreas Dötsch, selbst Ladeninhaber und Vorsitzender des Gothaer Gewerbevereins. Trotz der zu erwartenden Verschärfung der Pandemielage durch Omikron hält er die Lockerung der Zugangsbeschränkungen für nötig. In Niedersachsen und Bayern ist die 2G-Regelung bereits durch Eilanträge gekippt worden.
Dötsch und seine Mitstreiter können die Zugangsbeschränkungen für Läden, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, nicht nachvollziehen. Es sei nicht zu erklären, warum in kleineren Geschäften des täglichen Bedarfs eine 3G-Bedienung erlaubt ist, während Geschäfte mit vergleichbaren Angeboten und geräumigen Flächen einen Teil der Kundschaft ausschließen sollen. Viele Ausnahmen würden für Zwischengewerke wie Optiker oder Orthopädieschuhgeschäfte gelten. Die Kategorisierung stehe in keinem Verhältnis.
Die Folge der Beschränkungen seien starke Einbußen. Durch die Wiedereinführung von 3G könnten der Einzelhandel viele Kunden zurückgewinnen, glaubt Andreas Dötsch. „Ich bediene meine ungeimpften Kunden derzeit außerhalb des Ladens in der Kälte“, sagt er. Dabei schützten die bisherigen Hygienemaßnahmen – vom Mindestabstand über das Maskentragen, Kontaktnachverfolgung bis hin zum Testen – Kundschaft und Personal ausreichend und würden strenger als in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Privathaushalten durchgesetzt.
Die Einleitung des Normenkontrollverfahrens sehen die Kläger als wichtigen Schritt nach vorne. Da ein betroffenes Unternehmen gegen die Ungleichbehandlung bei der Öffnung klagen muss, tritt das Geschäft von Andreas Dötsch stellvertretend für alle an der Initiative Mitwirkenden zur Einleitung des Normenkontrollverfahrens ein.