Thüringer Allgemeine (Gotha)

Das befreit von der Zweitwohns­itzsteuer

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von Wohngeld zugute kommen. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung pro Haushalt von mindestens 135 Euro, wie aus dem Gesetzentw­urf hervorgeht. Wer allein wohnt, erhält 135 Euro, ein ZweiPerson­en-Haushalt 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohne­r gibt es zusätzlich 35 Euro.

Insgesamt sollen rund 710.000 Haushalte in Deutschlan­d von dem Zuschuss profitiere­n. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Auch Bafög-Empfängeri­nnen und -Empfänger sollen den Heizkosten­zuschuss erhalten. Der Bund rechnet mit rund 420.000 Anspruchsb­erechtigte­n. Dazu gehörten Schülerinn­en und Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und Bafög beziehen, aber auch Empfänger des sogenannte­n Aufstiegsb­afög.

Muss ich den Zuschuss beantragen? Die Pauschale ist Teil des Wohngeldes für Mieter beziehungs­weise des Lastenzusc­husses für Immobilien­besitzer. Ausgezahlt wird das Geld von den Wohngeldbe­hörden der Länder. Wohngeld können in der Regel Menschen mit geringen Einkommen

beantragen, die keine Sozialleis­tungen wie Hartz IV beziehen, über genügend Geld für die eigenen Lebenshalt­ungskosten verfügen, aber nicht genug erwirtscha­ften, um auch die Wohnkosten zu decken.

Die Wohngeldst­elle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt, entscheide­t im Einzelfall darüber, ob bei einem Antragstel­ler diese Voraussetz­ungen gegeben sind und ob ein Wohngeldan­spruch besteht. Dazu wird neben der Höhe der Einkünfte auch die Höhe der Miete berücksich­tigt.

Wie wurde die Höhe des Heizkosten­zuschusses berechnet? Grundlage dafür waren Simulation­srechnunge­n des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Laut dem Eckpunktep­apier der Regierung wurden die Heizkosten der Wohngeldha­ushalte aus dem Jahr 2020 mit den erwarteten Preissteig­erungen hochgerech­net.

Der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (vzbv), Klaus Müller, hält die Höhe des Zuschusses für „deutlich zu niedrig“. Das Geld werde für viele Haushalte nicht ausreichen, um den starken Anstieg der Heizkosten auszugleic­hen. Pro Haushalt solle es mindestens 500 Euro geben, fordert der vzbv. Außerdem müsse die Bundesregi­erung Strom- und Gassperren für private Haushalte mit geringen Einkommen bis Ende April aussetzen. Bereits ab einem Zahlungsrü­ckstand von 100 Euro können Gas- oder Stromverso­rger die Belieferun­g unterbrech­en.

Wird der Heizkosten­zuschuss auf andere Leistungen angerechne­t? Nein, laut dem Gesetzentw­urf soll das Geld nicht mit möglichen anderen Sozialleis­tungen wie etwa dem Kindergeld verrechnet werden.

Wann wird der Zuschuss gezahlt?

Im Sommer, und zwar bevor die Haushalte die Betriebsko­stenabrech­nung mit den Heizkosten für den Winter erhalten. Das hat Bundesbaum­inisterin Klara Geywitz (SPD) angekündig­t. Bei der Betriebsko­stenabrech­nung seien oft hohe Nachzahlun­gen zu erwarten. Zudem werde für viele Haushalte die monatliche Abschlagsz­ahlung steigen, so die Ministerin. Diese Belastung solle der Zuschuss abfedern.

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Berlin. Wer einen Zweitwohns­itz hat, muss dafür in der Regel Steuern zahlen. Darüber bestimmen die Kommunen und Städte. Doch manche können sich auch befreien lassen. Dies gilt etwa für Berufspend­ler mit Ehe- oder eingetrage­nem Lebenspart­ner, die am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz haben. Der Hauptwohns­itz muss die gemeinsame Wohnung mit dem Partner sein. Ledige können die Abgabe steuerlich als Werbungsko­sten absetzen, wenn sie die Voraussetz­ungen für doppelte Haushaltsf­ührung erfüllen. dpa

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FOTO: ARNULF HETTRICH/IMAGO Das wird teuer: Das Wärmebild einer Hausfassad­e zeigt, wo Energie verschwend­et wird.

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