Das befreit von der Zweitwohnsitzsteuer
von Wohngeld zugute kommen. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung pro Haushalt von mindestens 135 Euro, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Wer allein wohnt, erhält 135 Euro, ein ZweiPersonen-Haushalt 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner gibt es zusätzlich 35 Euro.
Insgesamt sollen rund 710.000 Haushalte in Deutschland von dem Zuschuss profitieren. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Auch Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger sollen den Heizkostenzuschuss erhalten. Der Bund rechnet mit rund 420.000 Anspruchsberechtigten. Dazu gehörten Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und Bafög beziehen, aber auch Empfänger des sogenannten Aufstiegsbafög.
Muss ich den Zuschuss beantragen? Die Pauschale ist Teil des Wohngeldes für Mieter beziehungsweise des Lastenzuschusses für Immobilienbesitzer. Ausgezahlt wird das Geld von den Wohngeldbehörden der Länder. Wohngeld können in der Regel Menschen mit geringen Einkommen
beantragen, die keine Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen, über genügend Geld für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügen, aber nicht genug erwirtschaften, um auch die Wohnkosten zu decken.
Die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt, entscheidet im Einzelfall darüber, ob bei einem Antragsteller diese Voraussetzungen gegeben sind und ob ein Wohngeldanspruch besteht. Dazu wird neben der Höhe der Einkünfte auch die Höhe der Miete berücksichtigt.
Wie wurde die Höhe des Heizkostenzuschusses berechnet? Grundlage dafür waren Simulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln. Laut dem Eckpunktepapier der Regierung wurden die Heizkosten der Wohngeldhaushalte aus dem Jahr 2020 mit den erwarteten Preissteigerungen hochgerechnet.
Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, hält die Höhe des Zuschusses für „deutlich zu niedrig“. Das Geld werde für viele Haushalte nicht ausreichen, um den starken Anstieg der Heizkosten auszugleichen. Pro Haushalt solle es mindestens 500 Euro geben, fordert der vzbv. Außerdem müsse die Bundesregierung Strom- und Gassperren für private Haushalte mit geringen Einkommen bis Ende April aussetzen. Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro können Gas- oder Stromversorger die Belieferung unterbrechen.
Wird der Heizkostenzuschuss auf andere Leistungen angerechnet? Nein, laut dem Gesetzentwurf soll das Geld nicht mit möglichen anderen Sozialleistungen wie etwa dem Kindergeld verrechnet werden.
Wann wird der Zuschuss gezahlt?
Im Sommer, und zwar bevor die Haushalte die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter erhalten. Das hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) angekündigt. Bei der Betriebskostenabrechnung seien oft hohe Nachzahlungen zu erwarten. Zudem werde für viele Haushalte die monatliche Abschlagszahlung steigen, so die Ministerin. Diese Belastung solle der Zuschuss abfedern.
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Berlin. Wer einen Zweitwohnsitz hat, muss dafür in der Regel Steuern zahlen. Darüber bestimmen die Kommunen und Städte. Doch manche können sich auch befreien lassen. Dies gilt etwa für Berufspendler mit Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner, die am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz haben. Der Hauptwohnsitz muss die gemeinsame Wohnung mit dem Partner sein. Ledige können die Abgabe steuerlich als Werbungskosten absetzen, wenn sie die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung erfüllen. dpa