Anschuldigung kostet 450 Euro
Gerichtsbericht Angeklagter zeigt Nachbarn als Unfallverursacher an
Gotha. Was genau an jenem Tag im Juli vor Jahresfrist passierte, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Sicher ist lediglich, so wie der Angeklagte es seinerzeit geschildert hat, stimmt es nicht mit der Realität überein.
Der argwöhnte nämlich, als er einen Schaden an seinem abgeparkten Auto entdeckte, einen Nachbarn als Verursacher. Als er bei der Polizei Anzeige gegen den Mann erstattete, war er felsenfest davon überzeugt, dass dieser den Schaden herbeigeführt hatte. Das jedoch erwies sich bei genauerer Recherche als unhaltbar.
Folgerichtig erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl per Post zugestellt. Wegen falscher Anschuldigung verurteilte ihn das Amtsgericht Gotha zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 15 Euro. Die Summe erschien dem Mann zu hoch und er erhob Einspruch.
Diesen musste nun Richterin Wera Luckhardt verhandeln.
Einspruch gegen Strafbefehl zurückgenommen
Der 37-Jährige hat zwar einen Beruf gelernt und auch in ihm gearbeitet, jetzt jedoch lebt er von Arbeitslosengeld II. Ursächlich dafür, so sagt er, sei sein Gesundheitszustand. Über mehrere Monate sei er in psychosomatischer Behandlung gewesen.
Seinen Einspruch gegen den Strafbefehl begründet er damit, dass er seinen Nachbarn ja nie als Täter benannt hat, sondern dies bei der Polizei nur als Vermutung in den Raum stellte. Das jedoch lässt sich nicht halten. Die Richterin und die Staatsanwältin verweisen auf das Anzeigeprotokoll der Polizei, unterschrieben vom Angeklagten.
Darin betont dieser mehrfach, dass nur der Nachbar als Unfallverursacher in Frage kommt. Die Staatsanwältin will wissen, ob er das Protokoll gelesen hat, ehe er seine Unterschrift daruntersetzte. Das nicht, antwortet der Mann darauf, doch der Beamte habe es ihm vorgelesen.
Im Zeugenstand erzählt der Nachbar, den Angeklagten, obzwar man sozusagen Tür an Tür lebte, nicht wirklich zu kennen. Dass dieser ihn angezeigt hatte, erfuhr er von dessen damaliger Lebensgefährtin. Den Schaden am Auto des 37-Jährigen habe er am besagten Tag beim Einparken gesehen. Für ihn sei klar, der Angeklagte habe einen Dummen gesucht, der ihm den Schaden begleicht, zum Glück vergebens.
Die Schadenssumme gibt er Angeklagte mit 2000 Euro an. Seine Ex-Freundin berichtet als Zeugin, ein paar Lackkratzer gesehen zu haben. Unter diesen Umständen rät Richterin Luckhardt dem Mann, seinen Einspruch zurück zu ziehen; ein Urteil könnte ihm teurer kommen.
Das Angebot nimmt er an und bedankt sich am Ende der Verhandlung artig bei der Richterin.