Todesfall nach Polizei-Einsatz: Fragen offen
Behörden schweigen nach Vorfall in Jena
Jena. Sind Polizeibeamte verantwortlich für den Tod eines Jenaers? Auch fünf Monate nach dem Vorfall am Neujahrstag tappt die Öffentlichkeit im Dunkeln. Weder die Landespolizeidirektion noch die Staatsanwaltschaft haben bislang über Ermittlungsergebnisse zum Todesfall informiert.
Was war passiert? Am 1. Januar ging der Notruf einer Mutter ein, weil sie sich um ihren Sohn, der im selben Haus wohnte, sorgte. Die Polizei rückte mit einem größeren Aufgebot an. Der Betroffene sei gewalttätig gewesen und habe fünf Polizeibeamte verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft im Januar auf unsere Anfrage mit. Mit „unmittelbarem Zwang“hätten sie den Mann zu Boden gebracht und fixiert. Dabei wurde dieser ohnmächtig. Der gerufene Notarzt wies den Mann ins Uniklinikum ein, wo er am 4. Januar verstorben ist.
Keine Angabe zu Erkenntnissen der Rechtsmedizin
Zu möglichen schweren Kopfverletzungen, wie es aus dem Umfeld der Familie hieß, hatte sich die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die ausstehenden rechtsmedizinischen Untersuchungen nicht geäußert. Diese Zeitung hat regelmäßig bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt, diese hat aber stets auf die noch laufenden Ermittlungen verwiesen.
Laut Innenministerium ist die Landespolizeidirektion, Bereich „Interne Ermittlungen“, mit dem Fall beauftragt. „Die Ermittlungen umfassen die erforderlichen Vernehmungen, Spurensicherung und Auswertung von Beweismitteln“, antwortet dessen Sprecher Carsten Ludwig. „Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte erteilt. Die Pressehoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft Gera.“
Schweigen selbst bei einfachen Fragen
Ein neuerlicher Anlauf bei der Anklagebehörde bringt dasselbe Ergebnis. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Deshalb vermöge er keine weiteren Angaben zu machen, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Riebel von der Staatsanwaltschaft Gera mit. Selbst die Fragen, wie viele Ermittler involviert sind und wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, bleiben unbeantwortet.