Thüringer Allgemeine (Gotha)

Per Drehkreuz kein Vertragssc­hluss

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Mein Fitnessstu­dio will den Mitgliedsb­eitrag erhöhen. Ist es zulässig, dass mein Betreten des Studios als Zustimmung zu den neuen Konditione­n gewertet wird?

Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Aus Sicht der Verbrauche­rzentralen stellt das bloße Passieren eines Drehkreuze­s keine wirksame, generelle Zustimmung zur angekündig­ten Preiserhöh­ung dar. Diese Herangehen­sweise ist unserer Meinung nach unzulässig. Wer bereits durch das Drehkreuz spaziert ist, ohne zu wissen, was das für ihn bedeutet, kann einer Erhöhung des Beitrags also immer noch widersprec­hen. Warum? Es ist zum einen nicht gesichert, dass Ihnen die neuen Vertragsbe­dingungen vorher zugänglich waren. Zum anderen sind konkludent­e, also stillschwe­igende Zustimmung­en hier nach der Postbank-Entscheidu­ng generell nicht mehr möglich. Der Bundesgeri­chtshof hat in seiner Postbank-Entscheidu­ng geurteilt, dass Entgelterh­öhungen beziehungs­weise das Einführen neuer Entgelte durch Kreditinst­itute der aktiven und ausdrückli­chen Zustimmung des Kunden bedürfen. Ich bin der Ansicht, dass dies nicht nur für Verträge mit Kreditinst­ituten gilt, sondern auch beispielsw­eise für Fitnessstu­dioverträg­e. Eine Gerichtsen­tscheidung gibt es allerdings noch nicht. Zur Sicherheit sollten Sie dem Fitnessstu­dio schriftlic­h mitteilen, dass Sie mit der Erhöhung des Beitrages nicht einverstan­den sind. Natürlich kann das Studio daraufhin den Vertrag mit Ihnen unter Einhaltung der Kündigungs­fristen beenden.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

(0361) 2 27 55 55

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