Per Drehkreuz kein Vertragsschluss
Mein Fitnessstudio will den Mitgliedsbeitrag erhöhen. Ist es zulässig, dass mein Betreten des Studios als Zustimmung zu den neuen Konditionen gewertet wird?
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Aus Sicht der Verbraucherzentralen stellt das bloße Passieren eines Drehkreuzes keine wirksame, generelle Zustimmung zur angekündigten Preiserhöhung dar. Diese Herangehensweise ist unserer Meinung nach unzulässig. Wer bereits durch das Drehkreuz spaziert ist, ohne zu wissen, was das für ihn bedeutet, kann einer Erhöhung des Beitrags also immer noch widersprechen. Warum? Es ist zum einen nicht gesichert, dass Ihnen die neuen Vertragsbedingungen vorher zugänglich waren. Zum anderen sind konkludente, also stillschweigende Zustimmungen hier nach der Postbank-Entscheidung generell nicht mehr möglich. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Postbank-Entscheidung geurteilt, dass Entgelterhöhungen beziehungsweise das Einführen neuer Entgelte durch Kreditinstitute der aktiven und ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedürfen. Ich bin der Ansicht, dass dies nicht nur für Verträge mit Kreditinstituten gilt, sondern auch beispielsweise für Fitnessstudioverträge. Eine Gerichtsentscheidung gibt es allerdings noch nicht. Zur Sicherheit sollten Sie dem Fitnessstudio schriftlich mitteilen, dass Sie mit der Erhöhung des Beitrages nicht einverstanden sind. Natürlich kann das Studio daraufhin den Vertrag mit Ihnen unter Einhaltung der Kündigungsfristen beenden.
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