Online-Auktion: Auf eigenes Angebot bieten kann teuer werden
Wer erwischt wird, riskiert mehr als nur die Sperrung bei Ebay und Co.
Berlin. Bei Online-Auktionen mit einem Zweitkonto auf das eigene Angebot bieten, um einen besseren Preis zu erzielen – das ist keine gute Idee. Wer erwischt wird, riskiert neben einer Sperrung bei Ebay und Co. auch hohe Schadenersatzzahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
„Shill Bidding“(englisch für Gebotstreiberei) nennt sich die Praxis, bei der Verkäuferinnen und Verkäufer mit eigenen Geboten den Preis für ihre Waren in die Höhe treiben. Sie ist Stiftung Warentest zufolge ebenso verboten, wie Freunde oder Verwandte zu Scheingeboten anzustiften. Und zwar unabhängig davon, ob der Verkauf verhindert werden soll, weil die tatsächlich abgegebenen Gebote zu niedrig erscheinen, oder ob es darum geht, noch mehr Geld für die Ware zu bekommen.
Bisherige Urteile deutscher Gerichte zu Shill-Bidding-Fällen zeigen: Käuferinnen und Käufer, die durch Scheingebote um ein Schnäppchen gebracht werden, müssen mit hohem Schadenersatz rechnen. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest gehen zudem da
aus, dass sich Verkäufer, die Scheingebote abgeben, künftig auch wegen Betrugs vor Gericht wiederfinden könnten. Ihnen würde dann zumindest eine empfindliche Geldstrafe drohen, oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Übrigens: Wer durch vorgetäuschte Angebote um ein Schnäppchen gebracht wird, sollte sich den Warentestern zufolge nicht nur an das Online-Auktionsportal wenden, sondern auch direkt an die Strafverfolgungsbehörden. Nur so können mögliche Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Ebay selbst erklärt dazu, entsprechende Hinweise durch ein Sicherheitsteam unverzüglich prüfen zu lassen. Zudem suche dieses auch eigeninitiativ stichprobenartig nach derartigen Angeboten. dpa