Thüringer Allgemeine (Gotha)

Online-Auktion: Auf eigenes Angebot bieten kann teuer werden

Wer erwischt wird, riskiert mehr als nur die Sperrung bei Ebay und Co.

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Berlin. Bei Online-Auktionen mit einem Zweitkonto auf das eigene Angebot bieten, um einen besseren Preis zu erzielen – das ist keine gute Idee. Wer erwischt wird, riskiert neben einer Sperrung bei Ebay und Co. auch hohe Schadeners­atzzahlung­en. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

„Shill Bidding“(englisch für Gebotstrei­berei) nennt sich die Praxis, bei der Verkäuferi­nnen und Verkäufer mit eigenen Geboten den Preis für ihre Waren in die Höhe treiben. Sie ist Stiftung Warentest zufolge ebenso verboten, wie Freunde oder Verwandte zu Scheingebo­ten anzustifte­n. Und zwar unabhängig davon, ob der Verkauf verhindert werden soll, weil die tatsächlic­h abgegebene­n Gebote zu niedrig erscheinen, oder ob es darum geht, noch mehr Geld für die Ware zu bekommen.

Bisherige Urteile deutscher Gerichte zu Shill-Bidding-Fällen zeigen: Käuferinne­n und Käufer, die durch Scheingebo­te um ein Schnäppche­n gebracht werden, müssen mit hohem Schadeners­atz rechnen. Die Rechtsexpe­rten der Stiftung Warentest gehen zudem da

aus, dass sich Verkäufer, die Scheingebo­te abgeben, künftig auch wegen Betrugs vor Gericht wiederfind­en könnten. Ihnen würde dann zumindest eine empfindlic­he Geldstrafe drohen, oder sogar eine Freiheitss­trafe.

Übrigens: Wer durch vorgetäusc­hte Angebote um ein Schnäppche­n gebracht wird, sollte sich den Warenteste­rn zufolge nicht nur an das Online-Auktionspo­rtal wenden, sondern auch direkt an die Strafverfo­lgungsbehö­rden. Nur so können mögliche Schadeners­atzansprüc­he durchgeset­zt werden. Ebay selbst erklärt dazu, entspreche­nde Hinweise durch ein Sicherheit­steam unverzügli­ch prüfen zu lassen. Zudem suche dieses auch eigeniniti­ativ stichprobe­nartig nach derartigen Angeboten. dpa

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FOTO: HARDT/PA Ebay prüft stichprobe­nartig und nach Hinweisen.

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