Beamtenbund fordert Dienstwagen für Außendienstler
Geplante Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes durch rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen in der Kritik
Erfurt. Der Thüringer Beamtenbund (TBB) kritisiert seit Jahren, dass Landesbedienstete private Fahrzeuge dienstlich nutzen müssen. Nun haben die Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Grünen eine Änderung des Reisekostengesetzes vorgelegt. Doch aus Sicht der Arbeitnehmervertreter reicht der Entwurf nicht aus. Es gebe einfach zu wenige
Dienstwagen, klagt der TBB-Vorsitzende Frank Schönborn. So könne nur jeder vierte Beschäftigte der Landesforstanstalt einen Dienstwagen nutzen. Bei den Finanzämtern stünden für circa 600 Außendienstler 50 Autos zur Verfügung.
Die Regel sollte sein, dass Außendienstmitarbeiter auch ein Fahrzeug für den Außendienst gestellt bekommen, sagt Schönborn. Nur im Ausnahmefall soll der PrivatPkw
zum Einsatz kommen, dann jedoch mit einem Vollkostenersatz.
Der TBB will eine Novelle, bei der zudem die „Kleine Wegstreckenentschädigung“von 17 Cent pro Kilometer wegfällt. Künftig soll generell die große Entschädigung von 35 Cent gezahlt werden. „Dann würden jene mehr als 1000 Lehrer, die aufgrund akuten Lehrermangels mindestens zwischen zwei Schulen pendeln müssen, eine auskömmliche Erstattung bekommen“, sagt der TBB-Chef dieser Zeitung. Das gelte auch für Personalräte, die teils lange Strecken zurücklegen müssten. „Bei den aktuellen Spritpreisen ein Unding – das kann zu erheblicher Behinderung der Personalratsarbeit führen“, meint Schönborn.
Auslöser für die erneute Debatte ist ein Verfahren am Verwaltungsgericht in Meiningen. Ein Forstbeamter, der den Streit um die dienstliche
Nutzung seines Privat-Pkw öffentlich machte, hatte gegen eine daraufhin verhängte Geldbuße durch den Arbeitgeber geklagt.
Die rot-rot-grünen Änderungen sehen jetzt zumindest vor, den „Schlechtwegezuschlag“für Forstmitarbeiter bei Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw auf unbefestigten und schwer befahrbaren Strecken von drei auf 15 Cent pro Kilometer zu erhöhen.