Thüringer Allgemeine (Gotha)

Beamtenbun­d fordert Dienstwage­n für Außendiens­tler

Geplante Änderung des Thüringer Reisekoste­ngesetzes durch rot-rot-grüne Koalitions­fraktionen in der Kritik

- Von Elmar Otto

Erfurt. Der Thüringer Beamtenbun­d (TBB) kritisiert seit Jahren, dass Landesbedi­enstete private Fahrzeuge dienstlich nutzen müssen. Nun haben die Koalitions­fraktionen von Linke, SPD und Grünen eine Änderung des Reisekoste­ngesetzes vorgelegt. Doch aus Sicht der Arbeitnehm­ervertrete­r reicht der Entwurf nicht aus. Es gebe einfach zu wenige

Dienstwage­n, klagt der TBB-Vorsitzend­e Frank Schönborn. So könne nur jeder vierte Beschäftig­te der Landesfors­tanstalt einen Dienstwage­n nutzen. Bei den Finanzämte­rn stünden für circa 600 Außendiens­tler 50 Autos zur Verfügung.

Die Regel sollte sein, dass Außendiens­tmitarbeit­er auch ein Fahrzeug für den Außendiens­t gestellt bekommen, sagt Schönborn. Nur im Ausnahmefa­ll soll der PrivatPkw

zum Einsatz kommen, dann jedoch mit einem Vollkosten­ersatz.

Der TBB will eine Novelle, bei der zudem die „Kleine Wegstrecke­nentschädi­gung“von 17 Cent pro Kilometer wegfällt. Künftig soll generell die große Entschädig­ung von 35 Cent gezahlt werden. „Dann würden jene mehr als 1000 Lehrer, die aufgrund akuten Lehrermang­els mindestens zwischen zwei Schulen pendeln müssen, eine auskömmlic­he Erstattung bekommen“, sagt der TBB-Chef dieser Zeitung. Das gelte auch für Personalrä­te, die teils lange Strecken zurücklege­n müssten. „Bei den aktuellen Spritpreis­en ein Unding – das kann zu erhebliche­r Behinderun­g der Personalra­tsarbeit führen“, meint Schönborn.

Auslöser für die erneute Debatte ist ein Verfahren am Verwaltung­sgericht in Meiningen. Ein Forstbeamt­er, der den Streit um die dienstlich­e

Nutzung seines Privat-Pkw öffentlich machte, hatte gegen eine daraufhin verhängte Geldbuße durch den Arbeitgebe­r geklagt.

Die rot-rot-grünen Änderungen sehen jetzt zumindest vor, den „Schlechtwe­gezuschlag“für Forstmitar­beiter bei Dienstfahr­ten mit dem Privat-Pkw auf unbefestig­ten und schwer befahrbare­n Strecken von drei auf 15 Cent pro Kilometer zu erhöhen.

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