Thüringer Allgemeine (Gotha)

Elfjährige vergewalti­gt: Neuer Prozess

Täter mit Wolfsmaske hatte Schülerin in ein Gebüsch gezerrt

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München. Der sogenannte Wolfsmaske­nprozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauch­s und Vergewalti­gung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen die Bemessung der Strafe im Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreif­ende rechtliche Bedenken, teilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. In dem Beschluss gab der BGH damit der Revision des Angeklagte­n teilweise statt und verwies die Sache an das Landgerich­t München I zurück.

Das Landgerich­t hatte einen damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt. Zuvor hatte der Mann im Prozess gestanden, eine Elfjährige im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbrauch­t zu haben – am helllichte­n Tage mitten in München. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen.

Bei der Bemessung der Freiheitss­trafe habe die Jugendschu­tzkammer die zugleich angeordnet­e Sicherungs­verwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte nun der BGH. Der Senat könne nicht ausschließ­en, dass die Kammer bei rechtsfehl­erfreier Würdigung zu einer niedrigere­n Freiheitss­trafe gelangt wäre. Dies führe zur Aufhebung der Strafe und damit auch der Sicherungs­verwahrung. Der Schuldspru­ch als solcher bleibe aber bestehen. Anlässlich des Falls war eine Diskussion über die Resozialis­ierung von Straftäter­n entbrannt. Der Mann war wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern mehrfach vorbestraf­t und bereits als Jugendlich­er mit Sexualdeli­kten aufgefalle­n. Zum Tatzeitpun­kt befand er sich in einer Lockerungs­stufe des Maßregelvo­llzugs und durfte unbegleite­t von seiner betreuten Wohngemein­schaft zur Arbeitsste­lle fahren. Auf diesem Weg fiel er dem Landgerich­t zufolge über das Kind her. dpa

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