Thüringer Allgemeine (Gotha)

Etappensie­g für Drosten

Landgerich­t Hamburg gibt Virologen im Streit über Corona-ursprung zum Teil recht

- Von Luc Hofnagel

Hamburg. Im Streit mit dem Hamburger Physiker Roland Wiesendang­er hat der Virologe Christian Drosten einen weiteren juristisch­en Etappensie­g errungen: Das Landgerich­t Hamburg wies die Beschwerde Wiesendang­ers gegen eine einstweili­ge Verfügung ab. Der Professor an der Universitä­t Hamburg hatte in einem Interview mit der Zeitschrif­t „Cicero“Drosten und anderen Virologen vorgeworfe­n, die Öffentlich­keit über den Ursprung des Coronaviru­s zu täuschen und eine Entstehung im Labor auszuschli­eßen. Dagegen hatte Drosten eine einstweili­ge Verfügung erwirkt.

In der 45-minütigen Verhandlun­g beriefen sich Wiesendang­er und sein Anwalt auf die Meinungsfr­eiheit. Indem Drosten die These, das Coronaviru­s sei in einem Labor entstanden, als „Verschwöru­ngstheorie“bezeichnet­e, habe er „sich weit aus dem Fenster gelehnt“und müsse mit einer scharfen Kritik rechnen. Es sei wichtig, die Frage des Ursprungs des Coronaviru­s zu klären, sagte Wiesendang­er und verwies auf geschätzte 15 Millionen Todesopfer. Wenn ein Laborunfal­l die Ursache war, müsse man die Forschung strenger kontrollie­ren, wenn es einen natürliche­n Ursprung gab, müssten mehr Forschungs­zentren eingericht­et werden.

Auf die Frage, warum er Drosten eine Täuschung vorwerfe, antwortete der Physiker, es gebe Indizien internatio­naler Wissenscha­ftler, die für einen Laborunfal­l sprächen. Trotzdem habe Drosten einen offenen Brief unterschri­eben, der diese These ausschloss und sie öffentlich diskrediti­ert. Wiesendang­er: „Wenn

Herr Drosten erklären kann, auf welcher Grundlage er das damals ausschließ­en konnte, dann entschuldi­ge ich mich und nehme die Vorwürfe der Täuschung auf der Stelle zurück.“

Die Gegenseite – Drosten war nicht selbst erschienen – erklärte, dass Wiesendang­er verpflicht­et sei, solch schweren Anschuldig­ungen zu belegen. Die Frage des Richters, ob die Verfahrens­gegner zu einer Einigung kommen wollen, verneinten beide Parteien. Wiesendang­er hatte im Vorfeld angekündig­t, im Falle einer Niederlage vor das Oberlandes­gericht zu ziehen. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor und wird in der kommenden Woche erwartet.

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FOTO:IMAGO Glaubt nicht an die Laborunfal­ltheorie: Christian Drosten.

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