Etappensieg für Drosten
Landgericht Hamburg gibt Virologen im Streit über Corona-ursprung zum Teil recht
Hamburg. Im Streit mit dem Hamburger Physiker Roland Wiesendanger hat der Virologe Christian Drosten einen weiteren juristischen Etappensieg errungen: Das Landgericht Hamburg wies die Beschwerde Wiesendangers gegen eine einstweilige Verfügung ab. Der Professor an der Universität Hamburg hatte in einem Interview mit der Zeitschrift „Cicero“Drosten und anderen Virologen vorgeworfen, die Öffentlichkeit über den Ursprung des Coronavirus zu täuschen und eine Entstehung im Labor auszuschließen. Dagegen hatte Drosten eine einstweilige Verfügung erwirkt.
In der 45-minütigen Verhandlung beriefen sich Wiesendanger und sein Anwalt auf die Meinungsfreiheit. Indem Drosten die These, das Coronavirus sei in einem Labor entstanden, als „Verschwörungstheorie“bezeichnete, habe er „sich weit aus dem Fenster gelehnt“und müsse mit einer scharfen Kritik rechnen. Es sei wichtig, die Frage des Ursprungs des Coronavirus zu klären, sagte Wiesendanger und verwies auf geschätzte 15 Millionen Todesopfer. Wenn ein Laborunfall die Ursache war, müsse man die Forschung strenger kontrollieren, wenn es einen natürlichen Ursprung gab, müssten mehr Forschungszentren eingerichtet werden.
Auf die Frage, warum er Drosten eine Täuschung vorwerfe, antwortete der Physiker, es gebe Indizien internationaler Wissenschaftler, die für einen Laborunfall sprächen. Trotzdem habe Drosten einen offenen Brief unterschrieben, der diese These ausschloss und sie öffentlich diskreditiert. Wiesendanger: „Wenn
Herr Drosten erklären kann, auf welcher Grundlage er das damals ausschließen konnte, dann entschuldige ich mich und nehme die Vorwürfe der Täuschung auf der Stelle zurück.“
Die Gegenseite – Drosten war nicht selbst erschienen – erklärte, dass Wiesendanger verpflichtet sei, solch schweren Anschuldigungen zu belegen. Die Frage des Richters, ob die Verfahrensgegner zu einer Einigung kommen wollen, verneinten beide Parteien. Wiesendanger hatte im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Niederlage vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor und wird in der kommenden Woche erwartet.